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Verwilderte Brachflächen statt landwirtschaftlicher Nutzung - Muss das wirklich sein?

Vorlagentyp: A BFF

Fragen an den Magistrat

Am Berger Nordhang im Stadtteil Bergen-Enkheim verwahrlost seit Jahren das Flurstück 19/1 "Am Traubenrain" in der Verlängerung zum Landgraben ebenso wie das angrenzende Flurstück 91, welches sich bis zum Jüdischen Friedhof II an der Vilbeler Landstraße erstreckt. Mit der Begründung, dass diese Grundstücke als Ausgleichsflächen für das Baugebiet "Leuchte" in Enkheim benötigt würden, kündigte die Stadt Frankfurt bereits vor mehreren Jahren die mit den Landwirten geschlossenen Pachtverträge für diese Flurstücke. Angekündigt wurde seinerzeit, dort sollten Streuobstwiesen angelegt werden. Mittlerweile sind die stark verwilderten Flächen zum Refugium für Wildschweine geworden, die ebenso ein Problem für die Landwirte darstellen wie der Samenflug des dort wuchernden Unkrauts. Dies vorausgeschickt, möge der Magistrat hierzu die folgenden Fragen beantworten:

  1. Wann genau wurden den Landwirten die Pachtverträge für die oben bezeichneten Flurstücke seitens der Stadt Frankfurt gekündigt?
  2. Warum wurden die Flächen nicht unmittelbar nach Kündigung der Pachtverträge - wie angekündigt - als Ausgleichsflächen für das Baugebiet "Leuchte" kultiviert?
  3. In welcher Höhe sind der Stadt Frankfurt seit Kündigung der Verträge Pachteinnahmen für die betreffenden Flurstücke entgangen?
  4. Warum hat man seitens der Stadt Frankfurt den betroffenen Landwirten nicht die Möglichkeit eingeräumt, diese Agrarflächen unter Vorbehalt weiter bewirtschaften zu können, um im Bedarfsfall z. B. im Herbst eines Jahres darauf zugreifen zu können?
  5. Wann soll jetzt endlich die Rekultivierung der betreffenden Flächen erfolgen und über welchen Zeitraum wird sich diese Maßnahme voraussichtlich erstrecken?
  6. Welcher finanzielle Aufwand ist nunmehr nach Einschätzung des Magistrats erforderlich, um die betreffenden, mittlerweile stark verwilderten, Flächen zu rekultivieren?
  7. In welchem Umfang befinden sich derzeit weitere sukzessierte Agrarflächen - über die beiden vorgenannten Flurstücke hinaus - im Eigentum der Stadt Frankfurt? Angabe bitte in Hektar.

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