Vertraulichkeit von Vorlagen des Magistrats
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Bericht des Magistrats vom 22.01.2010, B 54
Betreff: Vertraulichkeit von Vorlagen des Magistrats Vorgang: A 1103 FAG Die Anlagen zum Bericht B 552 vom 19.06.2009 werden entsprechend dem Bericht B 1033 vom 04.12.2009 jetzt in das Internet eingestellt. Die Einstellung von öffentlichen Vorlagen in das Internet ist nicht zwingend, da die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung nur im Amtsblatt erfolgt. Die Stadtverordnetenversammlung hat allerdings jederzeit die Möglichkeit, die Einstellung in das Internet zu beschließen. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt in eigener Zuständigkeit gem. § 52 HGO, ob sie einzelne Angelegenheiten vertraulich beraten und entscheiden möchte. Der Magistrat unterbreitet diesbezüglich nur unverbindliche Vorschläge. Ob bei öffentlichen Vorlagen, die nicht im Internet eingestellt werden, ein Interesse der Stadt an einer Nichtweitergabe an Dritte besteht, kann immer nur im Einzelfall festgestellt werden, so dass hierzu keine generalisierenden Aussagen möglich sind. Im Übrigen ist die Anfrage durch Bericht B 891 vom 26.10.2009 beantwortet.