Vertraulichkeit von Vorlagen des Magistrats
Vorlagentyp: A FAG
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 24.11.2009, A 1103 Betreff: Vertraulichkeit von Vorlagen des
Magistrats Mit dem Bericht B 891 vom 26.10.2009
wurde die Anfrage A 998 der FAG-Fraktion vom 22.07.2009 nicht beantwortet. Es
ging dabei um die Frage, aus welchen Gründen der Magistrat die Anlagen zu dem
nicht vertraulichen Bericht B 552 vom 19.06.2009 nicht in das Internet
eingestellt hat, obwohl diese Anlagen dem Bericht (in Papierform) als nicht
vertraulich beigefügt waren. Weiterhin wurde gefragt, ob - und in welcher Form
- die Anlagen der genannten Vorlage durch die Stadtverordneten an Dritte
weitergegeben werden dürfen. In dem Bericht wird nur ganz allgemein Stellung zur
Vertraulichkeit von Vorlagen bezogen. Der Magistrat führt in seinem Bericht
aus, dass er grundsätzlich großen Wert darauf legt, die Vorlagen transparent
einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, im Fall der Anlagen zum
Magistratsbericht B 552 jedoch "rechtlich nicht für zweckmäßig hält, eine
derartige Fülle detailliert aufgelisteter Daten öffentlich in das Internet
einzustellen." Weiterhin
wird ausgeführt, dass "Beratungsunterlagen und Vorgänge, die nicht öffentlich
im Internet eingestellt sind und ein Interesse der Stadt an eine
Nichtweitergabe an Dritte besteht, ... nicht an diese weitergegeben werden"
dürfen und dass "Nichteinstellung im Internet von Magistratsvorlagen,
Magistratsberichten und zugehörigen Unterlagen für die Stadtverordneten bindend
(ist), so lange nicht die Stadtverordnetenversammlung etwas anderes
beschließt." Der Bericht lässt somit völlig
offen, aus welchen Gründen eine Vorlage bzw. die dazugehörige Anlage einerseits
öffentlich ist (da sie nicht als vertraulich bezeichnet wird), andererseits
jedoch nicht im Internet eingestellt wird. Ebenso wird nicht erläutert, wie ein
Stadtverordneter im Einzelfall erkennen kann, ob ein Interesse der Stadt an
einer Nichtweitergabe einer Vorlage an Dritte besteht, wenn diese Vorlage nicht
ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wird. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
1. Sind die Anlagen zum Bericht B 552 vom 19.06.2009
vertraulich (bitte nur mit ja oder nein beantworten)? 2. Falls 1. zutreffend: aus welchen Gründen sind die
Anlagen vertraulich? 3. Falls 1. zutreffend: aus welchen Gründen wurden
die Anlagen nicht als vertraulich bezeichnet (d.h. mit dem Vermerk
"vertraulich" versehen und auf gelbem Papier gedruckt)? 4. Falls 1. unzutreffend: aus welchen Gründen wurden
die Anlagen nicht im Internet eingestellt? 5. Falls 1. unzutreffend: in welcher Form können die
Anlagen durch Stadtverordnete weitergegeben werden? 6. Falls 1. unzutreffend: dürfen die Anlagen durch
Stadtverordnete im Internet eingestellt werden? 7. Falls 6. unzutreffend: bitte Rechtsgrundlage
angeben? 8. Aus welchen Gründen hielt es der
Magistrat "rechtlich nicht für zweckmäßig, eine derartige Fülle detailliert
aufgelisteter Daten öffentlich in das Internet einzustellen"? 9. Werden sämtliche Berichte bzw. die dazugehörigen
Anlagen, bei denen die Stadt "Interesse an einer Nichtweitergabe an Dritte"
besitzt, vom Magistrat ausdrücklich als "vertraulich" bezeichnet? 10. Falls 9. zutreffend: aus welchen Gründen sollen
die Anlagen zum Bericht B 552 nicht weitergegeben werden, obwohl diese nicht
als vertraulich bezeichnet wurden? 11. Falls 9. unzutreffend: welche Vorlagen werden
vom Magistrat als nicht vertraulich bezeichnet, obwohl die Stadt ein "Interesse
an einer Nichtweitergabe an Dritte" besitzt? 12. Falls 9. unzutreffend: wie sollen
Stadtverordnete bei einer nicht als vertraulich bezeichneten Vorlage erkennen,
dass die Stadt ein "Interesse an einer Nichtweitergabe an Dritte" besitzt?
Antragsteller:
FAG
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Gisela
Becker
Stadtv. Luigi Brillante
Stadtv. Achim Fey
Stadtv. Dr. Dr.
Rainer Rahn
Stadtv. Claudia Volpp Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Bericht des Magistrats vom 26.10.2009, B 891
Bericht des
Magistrats vom 22.01.2010, B 54
Versandpaket: 25.11.2009 Aktenzeichen: 10 1