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Vertraulichkeit von Vorlagen

Vorlagentyp: A FAG

Inhalt

S A C H S T A N D : Anfrage vom 09.02.2010, A 1157 Betreff: Vertraulichkeit von Vorlagen Mit dem Bericht B 54 vom 22.01.2010 wird die Anfrage A 1103 der FAG-Fraktion vom 24.11.2009 nicht beantwortet. Gegenstand der Anfrage waren die Anlagen zum Bericht B 552 vom 19.06.2009. Sowohl der Bericht als auch die dazugehörigen Anlagen waren vom Magistrat nicht als vertraulich gekennzeichnet, d.h. nicht auf gelbem Papier gedruckt und konnten daher von den Stadtverordneten auch an Dritte - z.B. Journalisten - weitergegeben werden. Auf der Internetpräsenz der Stadt Frankfurt am Main (PARLIS) waren die Anlagen zu dem Bericht jedoch im nicht-öffentlichen Teil eingestellt. Daraufhin hatte die anfragende Fraktion diese Anlagen auf ihrer Internetseite (www.fag-im-roemer.de) eingestellt und wurde daraufhin vom Stadtverordnetenbüro unter Hinweis auf die Bestimmungen der §§ 24 und 24 a der HGO (Verschwiegenheitspflicht, Ordnungswidrigkeit) aufgefordert, die Anlagen zu entfernen. Dieser Vorgang war Anlass zur Anfrage A 1103. Insbesondere sollte der Magistrat die Frage beantworten, warum eine in Papierform öffentlich verfügbare Anlage nicht im Internet eingestellt wird und einer Fraktion die Einstellung im Internet untersagt wurde. Der Magistrat sollte darüber Auskunft erteilen, aus welchen Gründen im vorliegenden Fall eine Vorlage in Papierform nicht vertraulich, als PDF-Datei im Internet dagegen vertraulich ist. Weiterhin sollte der Magistrat die Frage beantworten, in welcher Form Stadtverordnete Anlagen weitergeben dürfen und wie sie im Einzelfall erkennen können, ob eine Weitergabe über das Internet zulässig ist oder nicht. Der Bericht B 54 vom 22.01.2010 enthält nur einige allgemeine Hinweise, beantwortet die gestellten Fragen jedoch nicht. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen wurden die Anlagen zum Bericht B 552 vom 19.06.2009 ursprünglich nicht auf der Internetseite der Stadt Frankfurt am Main eingestellt? 2. Aus welchen Gründen wurde der anfragestellenden Fraktion die Einstellung der Anlagen auf deren Internetseite untersagt? 3. In welcher Form können Vorlagen und deren Anlagen durch Stadtverordnete weitergegeben werden, wenn diese in der Papierform nicht ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden? 4. Können Vorlagen und deren Anlagen, die in der Papierform nicht ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden, durch Stadtverordnete im Internet - z.B. der Fraktionsseite - eingestellt werden? 5. Falls 4. unzutreffend: bitte Rechtsgrundlage angeben. 6. Falls 4. unzutreffend: wie sollen Stadtverordnete im Einzelfall erkennen können, ob die Weitergabe einer Vorlage oder Anlage im Internet zulässig ist oder nicht? Antragsteller: FAG Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2010, B 54 Bericht des Magistrats vom 23.04.2010, B 261 Versandpaket: 10.02.2010 Aktenzeichen: 30 0