Vertraulichkeit von Vorlagen
Vorlagentyp: A FAG
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 09.02.2010, A 1157 Betreff: Vertraulichkeit von Vorlagen Mit dem Bericht B 54 vom 22.01.2010 wird
die Anfrage A 1103 der FAG-Fraktion vom 24.11.2009 nicht beantwortet.
Gegenstand der Anfrage waren die Anlagen zum Bericht B 552 vom
19.06.2009. Sowohl der Bericht als auch die dazugehörigen Anlagen waren vom
Magistrat nicht als vertraulich gekennzeichnet, d.h. nicht auf gelbem Papier
gedruckt und konnten daher von den Stadtverordneten auch an Dritte - z.B.
Journalisten - weitergegeben werden. Auf der Internetpräsenz der Stadt
Frankfurt am Main (PARLIS) waren die Anlagen zu dem Bericht jedoch im
nicht-öffentlichen Teil eingestellt. Daraufhin hatte die anfragende Fraktion
diese Anlagen auf ihrer Internetseite (www.fag-im-roemer.de) eingestellt und
wurde daraufhin vom Stadtverordnetenbüro unter Hinweis auf die Bestimmungen der
§§ 24 und 24 a der HGO (Verschwiegenheitspflicht, Ordnungswidrigkeit)
aufgefordert, die Anlagen zu entfernen. Dieser Vorgang war Anlass zur Anfrage A 1103.
Insbesondere sollte der Magistrat die Frage beantworten, warum eine in
Papierform öffentlich verfügbare Anlage nicht im Internet eingestellt wird und
einer Fraktion die Einstellung im Internet untersagt wurde. Der Magistrat
sollte darüber Auskunft erteilen, aus welchen Gründen im vorliegenden Fall eine
Vorlage in Papierform nicht vertraulich, als PDF-Datei im Internet dagegen
vertraulich ist. Weiterhin sollte der Magistrat die Frage beantworten, in
welcher Form Stadtverordnete Anlagen weitergeben dürfen und wie sie im
Einzelfall erkennen können, ob eine Weitergabe über das Internet zulässig ist
oder nicht. Der Bericht B 54 vom 22.01.2010 enthält nur einige allgemeine
Hinweise, beantwortet die gestellten Fragen jedoch nicht. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
1. Aus welchen Gründen wurden die Anlagen zum
Bericht B 552 vom 19.06.2009 ursprünglich nicht auf der Internetseite der Stadt
Frankfurt am Main eingestellt? 2. Aus welchen Gründen wurde der anfragestellenden
Fraktion die Einstellung der Anlagen auf deren Internetseite untersagt? 3. In welcher Form können Vorlagen
und deren Anlagen durch Stadtverordnete weitergegeben werden, wenn diese in der
Papierform nicht ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden? 4. Können Vorlagen und deren
Anlagen, die in der Papierform nicht ausdrücklich als vertraulich bezeichnet
werden, durch Stadtverordnete im Internet - z.B. der Fraktionsseite -
eingestellt werden? 5. Falls
4. unzutreffend: bitte Rechtsgrundlage angeben. 6. Falls 4. unzutreffend: wie sollen Stadtverordnete
im Einzelfall erkennen können, ob die Weitergabe einer Vorlage oder Anlage im
Internet zulässig ist oder nicht? Antragsteller:
FAG
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 22.01.2010, B 54
Bericht des
Magistrats vom 23.04.2010, B 261
Versandpaket: 10.02.2010 Aktenzeichen: 30 0