CO2-Kompensation für Dienstreisen und Studienreisen
Bericht
Aus den vielfältigen Stellungnahmen der städtischen Ämter und Betriebe geht hervor, dass Umwelt- und Klimaschutzgesichtspunkte bei der Durchführung von Dienst- und Fortbildungsreisen bereits derzeit durchgängig beachtet werden. So wird - gemäß den bestehenden Richtlinien - z.B. stets geprüft, ob der angestrebte Zweck der Reise nicht in anderer Weise (z. B. schriftlich, telefonisch oder durch elektronische Übermittlung) erreicht werden kann. Nicht zuletzt die Notwendigkeiten der pandemiebedingten Einschränkungen haben hier weitere Entwicklungen befördert. Aus einer Vielzahl von Antworten der Ämter und Betriebe ging hervor, dass schon bislang Flugreisen keine verhältnismäßig relevante Größe, sondern den Ausnahmefall bei Dienstreisen darstellen. Ist die Durchführung einer Dienstreise erforderlich, so entspricht es einer bereits im Jahr 2017 erlassenen hessischen Verwaltungsvorschrift, dass bei der Auswahl des Beförderungsmittels im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung "auch Umwelt- und Klimaschutzgesichtspunkte zu beachten" sind. Diese Verwaltungsvorschrift wurde in die städtischen Reisekosten-Richtlinien übernommen und ist seitdem von den Ämtern und Betrieben in der täglichen Praxis zu beachten. Die mit diesem Beschluss initiierte Regelung stellt eine Verschärfung dieses bestehenden Grundsatzes dar. Dabei dient zur Kenntnis, dass ein noch konsequenterer Umstieg auf die Bahn als auch die Abführung einer CO2-Emissionsabgabe bei Flugreisen teilweise zu einer Erhöhung der Ausgaben führen wird und damit dem Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit mitunter nicht umfänglich entspricht. Dies resultiert zum einen aus der CO2-Abgabe selbst, zum anderen aus den ggf. notwendigen zusätzlichen Übernachtungen am Geschäftsort, da Dienstreisen so zu gestalten sind, dass sowohl der Geschäftsort als auch bei Rückreisen die Wohnung bis spätestens 22:00 Uhr erreicht werden. Wenn dies bei Bahnnutzung nicht möglich ist, entstehen Kosten für Vorab- bzw. Anschlussübernachtungen. Außerdem geht der Stadt Frankfurt am Main die Arbeitskraft d. Dienstreisenden am zusätzlichen Reisetag teils verloren. Es ist zeitnah beabsichtigt, die Ämter und Betriebe per Rundschreiben in den Nachrichten für die Stadtverwaltung über den in diesem Zusammenhang erfolgten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu informieren. Zudem werden die städtischen Ausführungsbestimmungen zum Hessischen Reisekostengesetz (HRKG) entsprechend angepasst. Für die jährliche Benennung einer adäquaten Organisation zur Abführung der Ausgleichszahlungen ist die Expertise des Energiereferates gut nutzbar. Dort ist derzeit ein Klimaschutzfond im Aufbau, der zum Ziel hat, dass städtische und andere CO2-Kompensationen zum Klimaschutz als lokale Maßnahmen in der Stadt Frankfurt am Main umgesetzt werden. Solange die Arbeiten zum Aufbau des Fonds nicht abgeschlossen sind, empfiehlt das Energiereferat die CO2-Kompensation beim mehrfachen Testsieger atmosfair.de.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht)
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)