Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

CO2-Kompensation für Dienstreisen und Studienreisen

Vorlagentyp: E CDU, SPD, GRÜNE

Inhalt

S A C H S T A N D : Etatantrag vom 21.02.2020, E 4 Betreff: Produktbereiche: 1-99 Alle Produktbereiche CO2-Kompensation für Dienstreisen und Studienreisen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 210 vom 06.12.2019, Entwurf Haushalt 2020/2021 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020 - 2023. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für alle Dienstreisen städtischer Dezernate, Ämter und von Gesellschaften mit städtischer Beteiligung gelten folgende Regelungen: I. Es ist zu prüfen, inwiefern eine Dienstreise unumgänglich ist oder durch den Einsatz moderner Telekommunikationsmittel ersetzt werden kann. II. Ist eine Dienstreise notwendig, wird geprüft, ob eine Reise mit der Bahn möglich ist. Im Rahmen der stets erfolgenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind auch Umwelt- und Klimaschutzgesichtspunkte zu beachten. III. Kurzstreckenflüge (Distanz unter 600 Kilometer) sind grundsätzlich ausgeschlossen; Ausnahmen müssen gesondert begründet werden. IV. Ist eine Flugreise unumgänglich, wird die durch den Flug freigesetzte Menge an CO2-Emissionen durch eine Ausgleichszahlung an eine hierfür tätige Klimaschutzorganisation kompensiert. V. Auch für nicht vermeidbare Flugreisen der Fachausschüsse anlässlich einer Studienreise wird die durch den Flug freigesetzte Menge an CO2-Emissionen durch eine Ausgleichszahlung an eine hierfür tätige Klimaschutzorganisation kompensiert. Die Kosten für die Ausgleichszahlungen sind aus dem jeweiligen Reisekostenbudget zu decken. Der Magistrat wird gebeten, mindestens für das jeweilige Haushaltsjahr eine Klimaschutzorganisation zu benennen und an alle Dezernate, Ämter und Gesellschaften mit städtischer Beteiligung zu kommunizieren. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten. Begründung: Ziel ist es, den CO2-Ausstoß von Dienstreisen städtischer Dezernate, Ämter oder von Gesellschaften mit städtischer Beteiligung klimaneutral zu stellen. Entsprechend der Regelung, die das Land Hessen beschlossen hat, gilt der Grundsatz vermeiden, verlagern oder kompensieren. Das gilt auch für Studienreisen der Fachausschüsse, die einmal in einer Legislaturperiode durchgeführt werden können. Es ist möglich, die durch die Flugreise erzeugte Menge an CO2-Emissionen zu berechnen. Bei dem Verkehrsmittel Flugzeug sind es 201Gramm CO2 pro Kilometer und Person (Bundesumweltamt 2017). Verschiedene gemeinnützige Gesellschaften oder Vereine, sogenannte "CO2-Ausgleicher" (bspw.climatefair.de, klima-kollekte.de oder atmosfair.de) bieten den Kauf von Ausgleichszertifikaten an. Diese bestätigen, dass andernorts durch Klimaschutzprojekte die gleiche Menge an CO2 gebunden wird. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 25.09.2020, B 549 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 24.02.2020 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.03.2020, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD (= Ziffern I. bis III. Annahme, Ziffern IV. und V. Ablehnung) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 1069) FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Verknüpfte Vorlagen