CO2-Kompensation für Dienstreisen und Studienreisen
Vorlagentyp: E CDU, SPD, GRÜNE
Inhalt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom
21.02.2020, E 4 Betreff: Produktbereiche: 1-99 Alle
Produktbereiche CO2-Kompensation für Dienstreisen und
Studienreisen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage
zum Vortrag des Magistrats, M 210 vom 06.12.2019, Entwurf Haushalt
2020/2021 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2020 -
2023. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
26.03.2020, §
5436, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Für alle Dienstreisen städtischer Dezernate, Ämter
und von Gesellschaften mit städtischer Beteiligung gelten folgende
Regelungen: I. Es ist zu prüfen, inwiefern eine
Dienstreise unumgänglich ist oder durch den Einsatz moderner
Telekommunikationsmittel ersetzt werden kann. II. Ist eine Dienstreise notwendig, wird geprüft, ob
eine Reise mit der Bahn möglich ist. Im Rahmen der stets erfolgenden
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind auch Umwelt- und Klimaschutzgesichtspunkte
zu beachten. III. Kurzstreckenflüge (Distanz unter
600 Kilometer) sind grundsätzlich ausgeschlossen; Ausnahmen müssen gesondert
begründet werden.
IV. Ist eine Flugreise
unumgänglich, wird die durch den Flug freigesetzte Menge an CO2-Emissionen
durch eine Ausgleichszahlung an eine hierfür tätige Klimaschutzorganisation
kompensiert. V. Auch für nicht vermeidbare
Flugreisen der Fachausschüsse anlässlich einer Studienreise wird die durch den
Flug freigesetzte Menge an CO2-Emissionen durch eine Ausgleichszahlung an eine
hierfür tätige Klimaschutzorganisation kompensiert.
Die Kosten für die
Ausgleichszahlungen sind aus dem jeweiligen Reisekostenbudget zu decken.
Der Magistrat wird gebeten,
mindestens für das jeweilige Haushaltsjahr eine Klimaschutzorganisation zu
benennen und an alle Dezernate, Ämter und Gesellschaften mit städtischer
Beteiligung zu kommunizieren. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der
Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten. Begründung: Ziel ist es, den CO2-Ausstoß von Dienstreisen
städtischer Dezernate, Ämter oder von Gesellschaften mit städtischer
Beteiligung klimaneutral zu stellen. Entsprechend der Regelung, die das Land
Hessen beschlossen hat, gilt der Grundsatz vermeiden, verlagern oder
kompensieren. Das gilt auch für Studienreisen der Fachausschüsse, die einmal in
einer Legislaturperiode durchgeführt werden können. Es ist möglich, die durch die Flugreise erzeugte
Menge an CO2-Emissionen zu berechnen. Bei dem Verkehrsmittel Flugzeug sind es
201Gramm CO2 pro Kilometer und Person (Bundesumweltamt 2017). Verschiedene
gemeinnützige Gesellschaften oder Vereine, sogenannte "CO2-Ausgleicher"
(bspw.climatefair.de, klima-kollekte.de oder atmosfair.de) bieten den Kauf von
Ausgleichszertifikaten an. Diese bestätigen, dass andernorts durch
Klimaschutzprojekte die gleiche Menge an CO2 gebunden wird. Antragsteller:
CDU
SPD
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 25.09.2020, B 549
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 24.02.2020 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.03.2020, TO I, TOP 7
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage E 4 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD (= Ziffern I.
bis III. Annahme, Ziffern IV. und V. Ablehnung) sowie FDP und BFF (=
Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 1069)
FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (=
Annahme)