Bericht zur Ausführung des Stellenplans und zur Entwicklung des Personalbestandes
Bericht
Mit dem Bericht B 83 vom 08.03.2019 wurde erstmals zur Ausführung des Stellenplans in der Gemeindeverwaltung (ohne Beamtenstellen für die Sondervermögen) zum Stand 31.12.2018 berichtet. Der Bericht B 372 vom 07.10.2019 stellt den Stand zum 30.04.2019 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4924 vom 12.12.2019) dar. Von der zeitlichen Abfolge wurde auf den Bericht zum Stand 31.08.2019 verzichtet und mit dem vorliegenden Bericht der Stand 31.12.2019 dargestellt: Umsetzung des Stellenplans Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 3734 vom 28.02.2019 wurde der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 mit den Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen mit Auswirkungen auf den Haushalt 2019 und den Finanzplanungszeitraum bis 2022 sowie der Stellenplan 2019 (§ 3736) beschlossen. Der Stellenplan 2019 sieht eine Neuschaffung von 210 Stellen vor. Da der Haushalt 2019 zum 07.10.2019 Rechtskraft erlangt hat, war eine Besetzung der 210 neugeschaffenen Stellen ab diesem Zeitpunkt möglich. Der Stellenplan 2019 der Gemeindeverwaltung (ohne Beamtenstellen für die Sondervermögen) weist einen Stellenbestand von 9.855,01 Stellen aus. Die Differenz um 15 Stellen zum im Haushalt abgedruckten Stellenplan 2019 resultiert aus Aufhebungen der Personalgestellung und Stellenverlagerungen vom Eigenbetrieb Städtische Kliniken Frankfurt am Main - Höchst (Sondervermögen) in die Gemeindeverwaltung. Der Besetzungsgrad - inkl. der mit dem Stellenplan 2019 neu geschaffenen 210 Stellen - ist zum Stand 31.12.2019 auf 86,9 % leicht gesunken (zum Stand: 30.04.2019 von 87,3 %), da von den neu geschaffenen Stellen nahezu 50 % noch nicht besetzt sind. Dazu ist anzumerken, dass der Besetzungsgrad von verschiedenen Faktoren abhängig ist, wie z. B. der Zahl der Beschäftigten ohne Bezüge auf Planstellen (Stand: 31.12.2019 rund 340 Stellen insbesondere durch Elternzeiten), der Zahl der Beschäftigten in Teilzeit, der Personalfluktuation, der Wiederbesetzungssperre und dem Zeitpunkt von Stellenfreigaben sowie der Dauer von Auswahl- und Besetzungsverfahren sowie der frühestmöglichen Übernahme von Bewerberinnen und Bewerbern auf besetzbare Stellen.