Vergleichsvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 22.08.2008, B
517 Betreff:
Vergleichsvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag Vorgang:
A 535 FAG Zu Frage 1: Die offenen Forderungen sind Überhänge aus seitens
der Stadt nicht beglichenen Forderungen des Eigenbetriebes und seiner
Rechtsnachfolger aus der jährlichen Endabrechnung der Straßenbeleuchtung. Die
Stadt behielt sich zunächst die Restzahlung bis zur Vorlage geforderter
Leistungs- und Wirtschaftlichkeitsunterlagen vor und deckelte ab 1994 bis auf
weiteres die Zahlung auf den Betrag von 27 Mio. DM jährlich. Die
unterschiedlichen Auffassungen zur Leistungserbringung einerseits und zu den
Abrechnungsanforderungen andererseits bestanden trotz zahlreicher
Verhandlungsrunden über Jahre fort und konnten erst jetzt durch die vorliegende
Gesamtlösung (Vergleichsvereinbarung und Betriebsführungsvertrag) beigelegt
werden. Bei dem Betrag von € 18,5 Mio.
handelt es sich um ein Verhandlungsergebnis. Mit der Zahlung/Verrechnung dieses
Betrages sind die Forderungen der Mainova AG und Stadtwerke Holding GmbH von
ursprünglich € 44,3 Mio. abgegolten. Zu Frage 2: Anlässlich der Rechtsformumwandlung in eine GmbH
wurde speziell u.a. für den Bereich der Stadtbeleuchtung in einer
Grundlagenvereinbarung vom 28.5.1996 weiterhin die Fortgeltung aller bisherigen
Regelungen und Übungen im Verhältnis zwischen der Stadt und dem Eigenbetrieb
Stadtwerke bis zur Einigung auf eine vertragliche Regelung festgelegt. Diese
liegt nunmehr zur Beschlussfassung vor. Zur Frage 3: Diese Forderungen sind im Haushalt der Stadt für die
Jahre 2007 und 2008 nicht dargestellt, weil der Betriebsführungsvertrag bereits
ab dem 01.01.2007 gelten soll und den Abrechnungszeitraum von 1994 bis 2006
umfasst. Zur Frage 4: Die Forderung der Stadt ist ausreichend für die
Verrechnung des verhandelten Betrages der Vergleichsvereinbarung. Zur Frage 5: Keine der beiden Forderungen wurde verzinst. Zur Frage 6 Mit Abschluss des Straßenbeleuchtungsvertrages ab dem
01.01.2007 wird vertragskonform abgerechnet und gezahlt, so dass keine neuen
Differenzen mehr entstehen, die ausgeglichen werden müssten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
20.05.2008, A 535
Anfrage vom
23.09.2008, A 683
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für Wirtschaft und Frauen
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 27.08.2008 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 16.09.2008, TO I, TOP 25
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 517 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen FAG (=
Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
NPD (= Kenntnis) 26. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2008, TO II, TOP 24
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 517 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen FAG (=
Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en): § 4584, 24. Sitzung
des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen vom 16.09.2008 Aktenzeichen: 91 52