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Nachfrage zur Antwort des Magistrats zur Vergleichsvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag

Vorlagentyp: A FAG

Inhalt

Anfrage vom 23.09.2008, A 683

Betreff: Nachfrage zur Antwort des Magistrats zur Vergleichsvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 10.12.2008 Mit Bericht B 517 vom 22.08.2008 hat der Magistrat die Anfrage A 535 vom 20.05.2008 zur Vergleichsvereinbarung zum Straßenbeleuchtungsvertrag leider nur sehr unvollständig beantwortet. Auf die Frage 4, in welcher Höhe die Forderung valutiert, ist lediglich angegeben worden, dass die Höhe ausreichend sei. Der Frageteil seit wann diese Forderung valutiert, wurde überhaupt nicht beantwortet. Desgleichen wurde mit der Frage 6 nach weiteren Verpflichtungen der Stadt gefragt, mit deren Ausgleich in den nächsten drei Jahren und später zu rechnen ist. Die Antwort hierauf bezog sich lediglich auf den Straßenbeleuchtungsvertrag, was aber nicht Gegenstand der Frage war. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat nochmals:

  1. In welcher Höhe (zur Erläuterung: hier bitte den genauen Eurobetrag angeben) valutiert die Forderung der Stadt bei den Stadtwerken Holding aus dem Verkauf der NKW Aktien und seit wann (zur Erläuterung: hier bitte das genaue Datum eingeben)?

  2. Gibt es noch weitere offene Verpflichtungen der Stadt (zur Erläuterung: hier bitte nicht nur auf den so genannten Straßenbeleuchtungsvertrag eingrenzen, sondern, wie es die Frage vorgibt, alle Verpflichtungen der Stadt aufführen) mit deren Ausgleich in den nächsten 3 Jahren oder später zu rechnen ist? Vertraulichkeit: Nein