Offenlegung des Kaufpreises des Philosophicums
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B 468
Betreff: Offenlegung des Kaufpreises des Philosophicums Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2014, § 4403 Ziffer III. - NR 811/14 ELF Piraten - Zu 1 und 2 Nach Angaben der ABG Frankfurt Holding liegt für das Grundstück des Philosophicums einschließlich des aufstehenden Gebäudes ein Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main vor. Ausgehend von diesem Verkehrswertgutachten und unter Beachtung der Legaldefinition des Verkehrswertes gemäß § 124 BauGB hatte sich die ABG FRANKFURT HOLDING zunächst mit der Wohngruppe Philosophicum darauf verständigt, letzterer das Grundstück samt aufstehendem Gebäude zu einem Kaufpreis von 6.100.000,00 EUR zuzüglich der notwendigen Erschließungs- und Wohnfolgekosten in einer Höhe von ca. 1,9 Mio. EUR zu veräußern. Unabdingbare Voraussetzungen für den Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bis zum 30.06.2014 war die Vorlage einer Finanzierungsgarantie über den vereinbarten Kaufpreis zum Protokollierungstermin. Da die Wohngruppe den Finanzierungsnachweis nicht innerhalb der gesetzten Frist erbringen konnte, konnten die Verhandlungen nicht zum Abschluss gebracht werden. Nach aktuellem Sachstand sind nun der Erhalt und die Nutzung des denkmalgeschützten Philosophicums für studentisches Wohnen vorgesehen. Am 30.09.2014 wurde ein Kaufvertrag protokolliert, mit dem das Philosophicum seitens der ABG FRANKFURT HOLDING zu einem Kaufpreis von 8,2 Millionen Euro an einen privaten Investor veräußert wurde. Dieser wird das Gebäude revitalisieren, durch einen Anbau ergänzen und anschließend studentisches Wohnen anbieten. Die Möglichkeit einer reduzierten Herstellung von Stellplätzen wird seitens des Magistrats im Rahmen der Bauberatung und der Baugenehmigung anhand der konkretisierten Planung geprüft werden. Zu 3 und 4 Zwischen dem Land Hessen und der ABG FRANKFURT HOLDING ist ein Kaufvertrag für das Gesamtquartier Campus Bockenheim vereinbart worden. Es obliegt beiden Vertragspartnern, über dessen Inhalte Auskunft zu geben. Nach Auskunft der ABG Frankfurt HOLDING ist auf der Grundlage des oben beschriebenen Verkaufs des Philosophicums keine Rückzahlung seitens des Landes Hessen zu erwarten.