Offenlegung des Kaufpreises des Philosophicums
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 12.12.2014, B
468 Betreff:
Offenlegung des Kaufpreises des Philosophicums Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2014, §
4403 Ziffer III. - NR 811/14
ELF Piraten - Zu 1 und 2 Nach Angaben der ABG Frankfurt Holding liegt für das
Grundstück des Philosophicums einschließlich des aufstehenden Gebäudes ein
Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses für Immobilienwerte für den
Bereich der Stadt Frankfurt am Main vor. Ausgehend von diesem
Verkehrswertgutachten und unter Beachtung der Legaldefinition des
Verkehrswertes gemäß § 124 BauGB hatte sich die ABG FRANKFURT HOLDING zunächst
mit der Wohngruppe Philosophicum darauf verständigt, letzterer das Grundstück
samt aufstehendem Gebäude zu einem Kaufpreis von 6.100.000,00 EUR zuzüglich der
notwendigen Erschließungs- und Wohnfolgekosten in einer Höhe von ca. 1,9 Mio.
EUR zu veräußern. Unabdingbare Voraussetzungen für den Abschluss eines
notariellen Kaufvertrages bis zum 30.06.2014 war die Vorlage einer
Finanzierungsgarantie über den vereinbarten Kaufpreis zum
Protokollierungstermin. Da die Wohngruppe den Finanzierungsnachweis nicht
innerhalb der gesetzten Frist erbringen konnte, konnten die Verhandlungen nicht
zum Abschluss gebracht werden. Nach aktuellem Sachstand sind nun der Erhalt und die
Nutzung des denkmalgeschützten Philosophicums für studentisches Wohnen
vorgesehen. Am 30.09.2014
wurde ein Kaufvertrag protokolliert, mit dem das Philosophicum seitens der ABG
FRANKFURT HOLDING zu einem Kaufpreis von 8,2 Millionen Euro an einen privaten
Investor veräußert wurde. Dieser wird das Gebäude revitalisieren, durch einen
Anbau ergänzen und anschließend studentisches Wohnen anbieten. Die Möglichkeit einer reduzierten Herstellung von
Stellplätzen wird seitens des Magistrats im Rahmen der Bauberatung und der
Baugenehmigung anhand der konkretisierten Planung geprüft werden. Zu 3 und 4 Zwischen dem Land Hessen und der ABG FRANKFURT
HOLDING ist ein Kaufvertrag für das Gesamtquartier Campus Bockenheim vereinbart
worden. Es obliegt beiden Vertragspartnern, über dessen Inhalte Auskunft zu
geben. Nach Auskunft der ABG Frankfurt HOLDING ist auf der Grundlage des oben
beschriebenen Verkaufs des Philosophicums keine Rückzahlung seitens des Landes
Hessen zu erwarten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
24.02.2014, NR 811
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket:
17.12.2014 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2
am 19.01.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 468 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FREIE WÄHLER und fraktionslos
gegen LINKE. (= Zurückweisung) 37. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP
41 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 468 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE. (=
Zurückweisung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FDP und FREIE WÄHLER (= Kenntnis)
38. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.02.2015, TO II, TOP 19
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 468 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen
LINKE. (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 5593, 37. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 09.02.2015 Aktenzeichen: 20 16