Personalnot im Erzieherberuf - mehr Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, bessere Arbeitsbedingungen und intensive Anwerbung sind gefragt
Vorlagentyp: B
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 20.09.2013, B 463
Betreff: Personalnot im Erzieherberuf - mehr Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, bessere Arbeitsbedingungen und intensive Anwerbung sind gefragt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 06.06.2013, § 3190 - NR 265/12 SPD, B 362/12 - ad
- +2. Die Ausbildungskapazitäten an der Berta-Jourdan-Schule im Bereich der Fachschule für Sozialpädagogik wurden seit 2008 von 477 auf jetzt 954 Schülerinnen und Schüler verdoppelt. Durch die in 2009 abgeschlossene Sanierung und Erweiterung der Schule wurden für den Fachbereich neue Raumkapazitäten geschaffen. Darüber hinaus werden für den Unterricht zusätzlich Räume an der ehemaligen Glauburgschule genutzt. Derzeit ist kein weiterer Ausbau der Ausbildungsplätze der Berta-Jourdan-Schule geplant. Durch die Neueröffnung zweier privater Fachschulen im August 2012 wurden in Frankfurt zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen. Die Zahl der Ausbildungsplätze an der Hochschule Fresenius wird ab August 2013 bei 105 liegen. Die SRH-Fachschule bietet ab August 2013 112 Plätze zur Sozialassistenten- und Erzieher/innenausbildung an und plant ein Angebot für eine Teilzeitausbildung. Neben dem Ausbau der Ausbildungsplätze in Frankfurt muss die Kooperation mit den Schulen im Umland verstärkt werden. (siehe auch ad 6.) ad
- Eine den aktuellen Anforderungen entsprechende Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern muss heute und zukünftig sichergestellt werden. Für Frankfurt am Main gilt, dass die Anforderungen an Erzieherinnen/Erzieher in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind. Eine Reform der Erzieherausbildung ist zu begrüßen, wenn sie unter qualitativen Gesichtspunkten entwickelt wird. Dies sollte in enger Abstimmung mit übergreifenden Stellen, Schulen und Trägern geprüft werden. Und das kann, je nach Modell und Voraussetzungen der Bewerberinnen und Bewerber, auch eine Verkürzung der Ausbildung bedeuten. Bei der Verkürzung oder dem Wegfall der Vorstufe (Sozialassistenz) müssen die individuellen Voraussetzungen der Bewerberinnen/Bewerber berücksichtigt werden. Die Sozialassistenz spielt jedoch für jüngere Bewerberinnen/Bewerber nach dem Schulabschluss eine große Rolle in der Berufsorientierung. Entfällt diese Orientierungs- und Entwicklungszeit ohne Ersatz, ist fraglich, ob nach Abschluss der Ausbildung die Anforderungen bewältigt werden können. Auch muss unter Umständen mit einer erhöhten Anzahl von Ausbildungsabbrecher/innen gerechnet werden. Darüber hinaus existieren bereits Zugangswege in die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher ohne die vorherige Berufsausbildung als Sozialassistent/in (Teilzeitausbildung an der Berta-Jourdan Schule). Ab August 2013 bietet die Stadt Hanau als Modellprojekt eine dreieinhalbjährige Ausbildung mit einer starken Verzahnung von Theorie und Praxis an. Sollte das Modell erfolgversprechend sein, könnte die Umsetzung in Frankfurt geprüft werden. ad
- Kita Frankfurt bietet derzeit 130 Ausbildungsplätze für Berufspraktikantinnen/Berufspraktikanten, 36 Stellen für Sozialassistentinnen/Sozialassistenten, 30 Stellen für Vorpraktikantinnen/Vorpraktikanten sowie 40 Plätze im Bereich der berufsbegleitenden Ausbildung an. Für die aktuelle Nachfrage an Praktikumsplätzen stehen ausreichend viele Plätze und qualifizierte Anleiterinnen/Anleiter vor Ort zur Verfügung. Kita Frankfurt qualifiziert fortlaufend in jedem Jahr zwischen 20 und 30 zusätzliche Anleiterinnen/Anleiter. Eine weitere Intensivierung der Ausbildung ist ohne eine zusätzliche Zeitressource im Umfang von ca. 2 Stunden pro Auszubildendem und Woche für die Ausbildungsbetriebe nicht realisierbar. ad
- Grundsätzlich ist gegen ein berufsbegleitendes Qualifizierungsangebot zur Erzieherin/Erzieher an Abenden und Wochenenden nichts einzuwenden. Praxisrelevante Ausbildungsteile können aber nach wie vor nur unter der Woche stattfinden, da die Einrichtungen am Abend und an den Wochenenden geschlossen sind. Darüber hinaus sind viele Personen mit Berufsabschlüssen aus dem sozialen Bereich nach der noch gültigen MVO des Landes als Fachkräfte anzuerkennen. Für nicht unter diese Regelung fallende Quereinsteiger/innen bietet insbesondere die Berta-Jourdan-Schule bereits Möglichkeiten zur Qualifizierung an (Ausbildung für Bewerberinnen/Berwerber mit im Ausland erworbenen pädagogischen und sozialwissenschaftliche Qualifikationen, berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher). Die sogenannte Externenprüfung steht in Hessen laut Verordnung nur Personen mit mindestens siebenjähriger einschlägiger Berufstätigkeit in Einrichtungen der Jugendhilfe oder der Sozialpflege und mittlerem Abschluss nach einer Beratung an einer staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik zur Teilnahme an einer Externenprüfung offen und wird daher nur einen kleinen Personenkreis betreffen. ad
- Die Berta-Jourdan-Schule hält bereits ein breites Ausbildungs- und Qualifizierungsangebot vor. Dazu zählen die Berufsfachschule mit Berufsrichtung sozialpädagogische und sozial-pflegerische Berufe, die den Einstieg in Ausbildung zur Sozialassistentin ermöglicht, die Voll- und Teilzeitausbildungen mit unterschiedlichen Zugangsmöglichkeiten, eine Ausbildung für Quereinsteigerinnen/Quereinsteiger sowie Deutsch-Qualifizierungskurse für Ausbildungsinteressierte. (siehe auch 1.)
Zusätzlich könnte eine der Fachschulen in Limburg mehr Auszubildende annehmen, die aus Frankfurt kommen und auch in Frankfurt arbeiten möchten. Im Rahmen der wieder regelhaft tagenden AG Fachkräfte wird die Einrichtung eines berufsbegleitenden Ausbildungsmodells derzeit geprüft. Der Anreiz für die Schülerinnen/Schüler besteht darin, dass sie zu Beginn der Ausbildung bei einem Träger angestellt werden und über 3 Jahre verteilt theoretisch und praktisch unterrichtet werden und ein Gehalt bekommen. ad - Die Betreuungsangebote in Angebotsformen der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege werden gleichrangig ausgebaut. Ein Wechsel zwischen den Berufsfeldern wird nicht forciert. Die finanzielle Unterstützung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds konnte nur bis 30.06.13 beantragt werden. Durch Quereinsteiger aus der Tagespflege entsteht kein Zuwachs an Fachpersonal für das Feld der Kinderbetreuung, es erfolgt lediglich eine Umverteilung. Darüber hinaus haben sich Tagespflegepersonen bewusst für den Einsatzort in der Tagespflege entschieden und z.T. klar vom institutionellen Kontext weg bewegt. Die wenigen Fälle, die sich in Richtung Fachkraft Kita entwickeln wollen, werden bereits entsprechend unterstützt. ad
- Hat der Magistrat wie nachstehend bereits berichtet, es gibt keinen neuen Sachstand. Der Magistrat sieht durch die Verabschiedung des Deutschen Qualifizierungsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR) als nationale Umsetzung des Europäischen Qualifizierungsrahmen (EQR) keine Konsequenzen für die Eingruppierung der städtischen Erzieherinnen und Erzieher. Ziel des DQR ist es, Gleichwertigkeiten und Unterschiede von Qualifikationen transparenter zu machen und auf diese Weise Durchlässigkeit zu unterstützen, womit der DQR einen Bei-trag zur Förderung der Mobilität von Lernenden und Beschäftigten zwischen Deutschland und anderen europäischen Ländern im Sinne bestmöglicher Chancen leistet. Auswirkungen auf die zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Erzieherin/Erzieher erforderliche und in der Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung an den Fachschulen für Sozialpädagogik vom 10.02.1999 in der Fassung vom 27.01.2003 geregelte Ausbildung ergeben sich hierdurch bislang nicht. Hinsichtlich der Eingruppierung von Erzieherinnen und Erziehern stellen die einschlägigen Tarifmerkmale der Entgeltgruppen S 6 und 8 TVöD des Tarifvertrages für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst vom 27.07.2009 ausschließlich auf die persönlichen Voraussetzungen ("Erzieherinnen/Erzieher mit staatlicher Anerkennung...") und die auszuübende Tätigkeit ("... und entsprechender Tätigkeit...") ab. Eine Fachkraft im Sinne von §2 Absatz 1 und 2 der Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder (Mindestverordnung - MVO) vom 17.12.2008 erwirbt demzufolge auch dann keinen Anspruch auf eine höhere Eingruppierung, wenn ihre berufliche Qualifikation eine höhere ist, als die einer/eines staatlich anerkannten Erzieherin/Erziehers, sie/er jedoch die Tätigkeit einer/eines staatlich anerkannten Erzieherin/Erziehers auszuüben hat. ad 9.-10. Die im Bericht beschriebene Kooperation mit Personalservicefirmen wird eingestellt. Es wird ein Springerpool von städtischen Beschäftigten eingerichtet, die unbefristet eingestellt und nach Tarif bezahlt werden. Neben der Schwierigkeit geeignete Fachkräfte für einen Springerpool zu finden, ist dies mit der Schaffung zusätzlicher Stellen und einer Anhebung der Personalmittel verbunden. Dies ist vor dem Hintergrund der Haushaltssituation der Stadt Frankfurt am Main derzeit nicht realisierbar. ad
- und
- hat der Magistrat wie nachstehend bereits berichtet, es gibt keinen neuen Sachstand. Die Möglichkeit der Anwerbung von Erzieher/innen aus dem Ausland wird bei einigen Trägern bereits praktiziert. Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse erfolgt über das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst oder dem Hessischen Kultusministerium. Der Korridor der Anerkennung ist durch die Mindestverordnung jedoch stark eingeschränkt. Die Anerkennung setzt grundsätzlich die C1 Prüfung in der deutschen Sprache voraus. Sprache ist gerade in der Elementarpädagogik eine Schlüsselkompetenz und absolutes Qualitätskriterium bei der Personalauswahl. Hier sind durch das Hessische Sozialministerium keine Ausnahmeregelungen zu erwirken, dies gilt leider auch für den Einsatz von Native Speakern in bilingualen Einrichtungen. ad
- Seit 2012 besteht durch das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz auch für ausländische Bürger/innen ein Rechtsanspruch zur Überprüfung und ggf. Anerkennung der Qualifikation, wodurch die Zahl der Anträge und der Bewilligungen zugenommen hat. ad
- Der Magistrat unterbreitet der Stadtverordnetenversammlung im Rahmen eines abschließenden Berichts ein konkretes Maßnahmenpaket, das die im Bericht vom 17.08.2012, B 362 angekündigten Vorschläge umsetzt. Im Rahmen dieser Ausarbeitung prüft und berichtet der Magistrat, welchen finanziellen Aufwand unter anderem die folgenden Maßnahmen verursachen und welchen Zeitraum ihre Umsetzung in Anspruch nehmen würde: Besonders bei der Akquise von qualifizierten Fachkräften aus dem Aus- und Umland spielt die Unterbringung in geeignetem und bezahlbarem Wohnraum eine große Rolle. Von ihr ist abhängig, ob eine Beschäftigung bei Kita Frankfurt grundsätzlich aufgenommen werden kann. Um diesem Bedarf gerecht zu werden und qualifizierte Fachkräfte auch aus dem weiteren Umland einstellen zu können, wurde durch Kita Frankfurt eine Kooperation mit der Wohnheim GmbH aufgebaut. Seit 2011 können so zukünftige Fachkräfte von Kita Frankfurt ihre Wohnungsanträge bei der Stelle zur Personalentwicklung und -gewinnung einreichen und diese werden nach sachlicher Prüfung an die Wohnheim GmbH weitergereicht. So findet durch Kita Frankfurt eine aktive Unterstützung bei der Wohnungssuche statt. Insgesamt wurden so in dem Zeitraum 2011-2012 insgesamt 8 Anträge erfolgreich weitergereicht. Seit April 2013 ist die Beantragung einer Wohnung nun in Kooperation mit der Wohnheim GmbH für das gesamte Stadtgebiet Frankfurt möglich. Mietkostenzuschüsse sind nicht angedacht, da sie einen geldwerten Vorteil darstellen würden und damit steuerlich abzugswirksam würden, was zu einer Verringerung des Einkommens führen kann. ad
- Der Magistrat rechnet mit Klagen von Eltern zur Einlösung des Anspruches auf Bereitstellung eines Betreuungsplatzes. Die Platzkapazitäten sind zum Stichtag
- August 2013 noch nicht bedarfsdeckend; für Frankfurt wird eine Bedarfsdeckung von 50% angenommen, diese wird voraussichtlich 2016 erreicht werden. Grundsätzlich muss beachtet werden, dass eine Klage nur dann zum Erfolg führen könnte, wenn im gesamten Stadtgebiet kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Da sich daraus eine finanzielle Belastung von Eltern durch anderweitige, z.B. private Bereitstellung einer Betreuung oder durch einen Verdienstausfall manifestieren kann, kann daraus im Einzelfall ein Folgebeseitigungserstattungsanspruch abgeleitet werden. ad
- Der Magistrat kann Eltern in begrenztem Umfang durch temporäre Überbelegung von Kindergruppen, in anderen Stadtteilen oder bei Kindertagespflegepersonen eine kurzfristige Lösung anbieten. Diese - für betroffene Eltern sicher nicht zufriedenstellende - Lösung könnte die Anzahl der Klagen reduzieren. Eine entsprechende Beratung betroffener Eltern erfolgt über die Kitas und über die Infobörse des Stadtschulamtes. Dazu wurde der Kommunikationsleitfaden "Frühkindliche Förderung und Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in Frankfurt am Main" entwickelt und in Infoveranstaltungen zur Verfügung gestellt.