Vertraulichkeit des Inhalts elektronischer Kommunikation mit öffentlichen Stellen schützen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B
455 Betreff:
Vertraulichkeit des Inhalts elektronischer Kommunikation mit öffentlichen
Stellen schützen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.2014, § 5077 Ziff. 2
- NR 971/14 ELF Piraten - Aus Sicht des Magistrats scheidet
eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vor allem aus, weil dadurch die Instrumente
der IT-Sicherheit unwirksam werden (z. B. die Prüfung eingehender E-Mails auf
Schadsoftware). Die Beschaffung der notwendigen Zertifikate würde deshalb
erhebliche Kosten verursachen und der erforderliche vorangehende Austausch der
öffentlichen Schlüssel der Kommunikationspartner zu erheblichem
Verwaltungsaufwand führen. E-Mail-Verschlüsselungsverfahren haben sich bisher
nicht durchgesetzt, weil es keinen einheitlichen Standard gibt. Bestehende
Lösungen werden als nicht praktikabel erachtet. Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt das Ziel, die
elektronische Kommunikation zu fördern. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung würde
zusätzliche Hürden aufbauen und somit kontraproduktiv wirken. Der Magistrat fühlt sich gleichwohl dem Interesse an
einem verschlüsselten Zugangsweg verpflichtet. Bürgerinnen und Bürger haben
daher die Möglichkeit, über das Kontaktformular des elektronischen Zugangs auf
der Homepage der Stadt Frankfurt am Main verschlüsselt Nachrichten und Anlagen
an die Stadtverwaltung zu übermitteln. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
16.07.2014, NR 971
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 10.12.2014 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.01.2015, TO I, TOP
19 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 455 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE.
(= Zurückweisung)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 5468, 36. Sitzung
des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 26.01.2015 Aktenzeichen: 16 1