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Vertraulichkeit des Inhalts elektronischer Kommunikation mit öffentlichen Stellen schützen

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 08.12.2014, B 455 Betreff: Vertraulichkeit des Inhalts elektronischer Kommunikation mit öffentlichen Stellen schützen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.2014, § 5077 Ziff. 2 - NR 971/14 ELF Piraten - Aus Sicht des Magistrats scheidet eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vor allem aus, weil dadurch die Instrumente der IT-Sicherheit unwirksam werden (z. B. die Prüfung eingehender E-Mails auf Schadsoftware). Die Beschaffung der notwendigen Zertifikate würde deshalb erhebliche Kosten verursachen und der erforderliche vorangehende Austausch der öffentlichen Schlüssel der Kommunikationspartner zu erheblichem Verwaltungsaufwand führen. E-Mail-Verschlüsselungsverfahren haben sich bisher nicht durchgesetzt, weil es keinen einheitlichen Standard gibt. Bestehende Lösungen werden als nicht praktikabel erachtet. Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt das Ziel, die elektronische Kommunikation zu fördern. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung würde zusätzliche Hürden aufbauen und somit kontraproduktiv wirken. Der Magistrat fühlt sich gleichwohl dem Interesse an einem verschlüsselten Zugangsweg verpflichtet. Bürgerinnen und Bürger haben daher die Möglichkeit, über das Kontaktformular des elektronischen Zugangs auf der Homepage der Stadt Frankfurt am Main verschlüsselt Nachrichten und Anlagen an die Stadtverwaltung zu übermitteln. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.07.2014, NR 971 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 10.12.2014 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.01.2015, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 455 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5468, 36. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 26.01.2015 Aktenzeichen: 16 1