Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen
Bericht
Der Magistrat unterstreicht die Wichtigkeit, Expert:innen für Barrierefreiheit sowie Menschen mit Behinderungen in Planungen einzubeziehen. Dies geschieht üblicherweise durch die Beteiligung des städtischen Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderungen, der auch Sachverständiger für barrierefreies Bauen ist, und der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG). Bei Planung und Ausführung städtischer Bauvorhaben wird regelmäßig berücksichtigt: Standards für die Barrierefreiheit sind in der Hessischen Bauordnung geregelt, und sind bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen sowie bei öffentlich zugänglichen Gebäuden zu beachten. Die konkrete technische Umsetzung ergibt sich aus der DIN 18040. Die Pflicht zum barrierefreien Bauen betrifft in erster Linie Neubauten. Für bestehende Gebäude gilt Bestandsschutz. Hier müssen die Anforderungen an die Barrierefreiheit nur dann erfüllt werden, wenn die Nutzung geändert oder ein Anbau vorgenommen wird. Allen städtischen Planungen und Bauvorhaben liegen die städtischen Leitlinien zur Barrierefreiheit zugrunde. Alle städtischen Planungen durchlaufen eine Abstimmungsphase, der auch Experten zur Barrierefreiheit angehören. Schulungen und Maßnahmen zur Weiterbildung werden unterstützt. Bei der Erteilung von gewerblichen Sondernutzungserlaubnissen - zum Beispiel bei der Außengastronomie und bei Warenauslagen - wird die Durchgangsbreite immer auch mit Blick auf mobilitätseingeschränkte Menschen berücksichtigt. Die Abteilung Planung und Bau im Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) bezieht bereits bei Planungen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ein. Die Planungsarbeiten basieren bereits seit vielen Jahren auf dem städtischen Arbeitsplan "Barrierefreiheit für Frankfurt", der gegenwärtig fortgeschrieben wird, sowie auf den Grundlagen für barrierefreies Planen nach den Richtlinien des Landes Hessen sowie nationalen und internationalen Normen/Richtlinien: DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum. DIN 32981 Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen an Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA) - Anforderungen. DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum. H BVA - Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V.). Anlage 10 - Musterzeichnungen für Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum und der Einsatz von taktilen Elementen im Fuß- und Radverkehr (Land Hessen). Da barrierefreies Planen in einigen Fällen komplex ist und verschiedene Gruppen von Nutzenden sowie Bedürfnisse im öffentlichen Raum miteinander kombiniert werden müssen, überarbeitet das ASE derzeit den "Arbeitsplan Barrierefreiheit für Frankfurt am Main". Dieser Arbeitsplan wird weiterhin klare Richtlinien für die Planung barrierefreier Mobilitätsräume in Frankfurt bieten und die Planung in diesem Bereich standardisieren. Der Arbeitsplan wird an Personen weitergegeben, die an der Planung öffentlicher Verkehrsflächen in der Stadt beteiligt sind (intern und extern). Der Arbeitsplan wird ämterübergreifend in der städtischen Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV) mit dem Land Hessen als Fördergeber sowie der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) als einschlägig qualifiziertem Beratungsgremium abgestimmt. Im Hinblick auf die strategische Planung wird die Fußgängerverkehrsstrategie auf der Bürgerbeteiligung basieren und selbstverständlich auch diese wichtige Gruppe berücksichtigen. Auch bei der Planung und dem Bau neuer Erschließungsgebiete werden grundsätzlich die Regelwerke für das barrierefreie Bauen berücksichtigt. Die Baubezirke im ASE haben ebenfalls bereits in der Vergangenheit bei Sanierungsmaßnahmen auch die Belange von Menschen mit Behinderungen einbezogen. Beispiele sind barrierefreie Querungsstellen und Übergänge. Ebenso sind wir bestrebt, diese Belange bei der Installation von Schilderpfosten und Absperrungen zu berücksichtigen. Gerne nehmen wir jedoch neue Erkenntnisse und Planungsgrundsätze bei unseren Unterhaltungsarbeiten auf. Auch die Abteilung Brücken- und Ingenieurbau des ASE berücksichtigt bei Planungen bereits die angeregten Vorschläge. Hinsichtlich der Hochbauprojekte (Amt für Bau und Immobilien) werden die Vorgaben der Stadt Frankfurt am Main zu Inklusion und Barrierefreiheit bei allen Neubauten umgesetzt; bei Sanierungen und Umbauten erfolgt die Umsetzung, soweit dies technisch möglich ist.