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Kreislaufwirtschaft vorantreiben

Vorlagentyp: B

Bericht

Der vorliegende Antrag hat zum Ziel, die Kreislaufwirtschaft in Frankfurt am Main dadurch voranzutreiben, dass die ökonomischen und ökologischen Potentiale der Abfallsammlung und -entsorgung analysiert und nachfolgend optimiert werden. Es muss darauf hingewiesen werden, dass im Nachfolgenden lediglich jene Abfallfraktionen näher betrachtet werden können, für die die Stadt Frankfurt am Main als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgerin im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) unmittelbar zuständig ist. Zu anderen Stoffströmen liegen weder Informationen zu den Kosten der Sammlung, zum Grad der stofflichen Verwertung, noch zur ökologischen Bilanz der (stofflichen und thermischen) Verwertung vor. Hierzu zählen insbesondere: Bau- und Abbruchabfälle, die überwiegend aus mineralischen Abfällen wie z.B. Ziegel, Beton, Mauerwerk, Asphaltdecken bestehen und weitere Fraktionen wie Holz, Glas, verschiedene Metalle, Kunststoffe und Dämmmaterial. Diese Abfallart stellt bundesweit mit rund 54 % die mit Abstand größte Abfallfraktion dar. Es liegen keine Statistiken zu der in Frankfurt am Main anfallenden Menge an Bau- und Abbruchabfällen und zu deren Recyclingquote vor. Zwar werden schon über 90 % der Bau- und Abbruchabfälle einer stofflichen Verwertung zugeführt, jedoch überwiegend zur Verfüllung von Abgrabungen und im Tief-, Deponie- und Landschaftsbau. Der für eine echte Kreislaufwirtschaft notwendige Einsatz als Recyclingbaustoff macht nur etwa 10 - 15 % der Gesamtmenge aus. Gewerbliche Abfälle aus Industrie, Produktion, Handel und von Dienstleistungsunternehmen: Diese Abfälle unterliegen dem Regelungsbereich der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), deren Überwachung im Stadtgebiet Frankfurt dem Regierungspräsidium Darmstadt obliegt. Auch hier gibt es keine separaten Statistiken zur Gesamtmenge der jährlich in der Stadt anfallenden Gewerbeabfälle sowie zu deren Recycling-quote. Über die gelben Tonnen gesammelten Leichtverpackungen, überwiegend bestehend aus verschiedenen Kunststoffen, Metallen oder Materialverbünden: Die Sammlung, Sortierung und Verwertung dieses Stoffstroms erfolgt im Auftrag und auf Kosten der Dualen Systeme auf Grundlage des Verpackungsgesetzes (VerpackG). Die in Frankfurt eingesammelten Leichtverpackungen werden an der Abfallumladeanlage (AUA) in der Uhlfelder Straße zwischengelagert und dort von den Dualen Systemen zum Transport in Sortieranlagen abgeholt. Im Jahr 2023 fielen in Frankfurt insgesamt 13.062 t Leichtverpackungen an. Die über die Altglascontainer im Stadtgebiet gesammelten Glasabfälle unterliegen ebenfalls dem VerpackG und werden auch im Auftrag der Dualen Systeme gesammelt und verwertet. Der Umschlag des gesammelten Altglases erfolgt ebenfalls an der AUA. Im Jahr 2023 fielen in Frankfurt insgesamt 13.669 t Altglas (Glasverpackungen) an. Alttextilien werden in der Stadt sowohl durch gewerbliche Sammler als auch durch gemeinnützige Organisationen eingesammelt. Ergänzend dazu findet eine Sammlung durch die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) im Auftrag der Stadt über Altkleidercontainer an den Wertstoffhöfen statt. Zudem wird die mobile Sammlung per Lastenrad über das Projekt "Klamoddekurier" erprobt. Die Gesamtmenge der in Frankfurt eingesammelten Alttextilien ist nicht bekannt, da in der städtischen Abfallbilanz nur die Mengen erfasst werden, die über die FES und das Rote Kreuz gesammelt werden. Hier fielen in 2023 insgesamt 1.910 t an. Für Elektroschrott gilt nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung. Danach sind die Inverkehrbringer von Elektrogeräten in dem gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen verpflichtet, Elektrogeräte auch wieder an den Verkaufsstellen zurückzunehmen. Die durch die Stadt Frankfurt an den Wertstoffhöfen der FES die mobile Elektrokleingerätesammlung, den Sperrmüllservice oder die durch die gemeinnützige Gesellschaft für Wiederverwendung und Recycling GmbH (GWR) direkt in den Haushalten eingesammelten Elektroaltgeräte machen daher nur einen Teil des insgesamt in der Stadt anfallenden Elektroschrotts aus. Statistiken zu den in Frankfurt an den Verkaufsstellen zurückgegebenen Elektrogeräten existieren nicht. Durch FES und GWR wurden im Jahr 2023 zusammen 2.194 t Elektroschrott gesammelt. Diese Elektrogeräte werden überwiegend im Recyclingbetrieb der GWR in ihre Bestandteile zerlegt und zur weiteren stofflichen Verwertung an gewerbliche Verwertungsbetriebe veräußert. Genauere Angaben im Sinne des Antrags können aus den genannten Gründen nur zu den folgenden Abfallströmen des Siedlungsabfalls gemacht werden: Restabfall, Sperrmüll, Papier und Biomüll. Diese Angaben finden sich in den Antworten unter Ziffer 2.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 40
OBR 15
TO I, TOP 18
Angenommen
Die Vorlage B 197 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 38
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 38
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 197 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Ablehnung:
Gartenpartei Stadtv. Yilmaz