Vorbereitung des Ausbaus der westlichen Heerstraße
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B
430 Betreff:
Vorbereitung des Ausbaus der westlichen Heerstraße Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 29.08.2019,
§ 4512 - OA 436/19 OBR 7
- Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom
29.08.2019, § 4424, dem Antrag NR 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main"
zugestimmt. Zum Bau weiterer Radwege in Frankfurt
am Main ist die Schaffung der Projektgruppe "Fahrradfreundliche Stadt"
Voraussetzung. Für diese Projektgruppe sind acht Stellen für technische
Angestellte vorgesehen. Die Projektgruppe wird sich - sobald die Stellen
besetzt sind - mit den im Antrag NR 895 aufgelisteten priorisierten Maßnahmen
sowie mit weiteren Radverkehrsprojekten befassen. Zum Ausbau der Heerstraße zwischen Guericke- und
Ludwig-Landmann-Straße verweist der Magistrat ergänzend auf seinen Bericht
B 307 vom 23.08.2019 ("Beschleunigung der Buslinie 60"). Um dem oben genannten Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung und der NR 895 Rechnung zu tragen, muss die
vorliegende Vorplanung M 235 vom 26.10.2007 (§ 4133 vom 19.06.2008) unter
Beteiligun g der städtischen Gremien überprüft werden.
Dabei muss untersucht werden, ob und inwieweit beidseitig, baulich getrennte
Radwege möglich sind. Eine Bau- und Finanzierungsvorlage bis Juni 2020 kann
aufgrund dieser Umstände keinesfalls in Aussicht gestellt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
18.06.2019, OA 436
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7
am 21.01.2020, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 430 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 18.02.2020, TO I, TOP 17
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 430 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 5254, 37. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 18.02.2020 Aktenzeichen: 32 1