Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Frankfurt macht Schule ... im Westend - das „Charles-Darwin-Gymnasium“

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.12.2015, B 429 Betreff: Frankfurt macht Schule . . im Westend - das "Charles-Darwin-Gymnasium" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.09.2015, § 6221 - OA 631/15 OBR 2 - Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 hat das neue "Gymnasium Nied" seinen Unterrichtsbetrieb in einer Containeranlage in Höchst aufgenommen. Die Planungen zum Neubau der Schule auf einem Grundstück an der Mainzer Landstraße 701 wurden ausgesetzt, da zunächst planungsrechtliche Fragen bezüglich der neuen Seveso-Richtlinie zu klären sind. Das Grundstück in Nied soll aber weiter als gymnasialer Schulstandort entwickelt werden, da sich auch über den Zeitraum des Integrierten Schulentwicklungsplanes (iSEP) hinaus Bedarf für ein weiteres Gymnasium abzeichnet und bildungspolitisch der Standort Nied präferiert wird. Das "Gymnasium Nied" hingegen wird in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie der Goethe-Universität bis 2018 am Campus Westend gebaut. Diese mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main getroffene Vereinbarung folgt dem Gedanken einer Partnerschaft zwischen dem Gymnasium mit geisteswissen-schaftlichem Schwerpunkt und der Universität und ist neben der Kooperation zwischen dem Gymnasium Riedberg und den benachbarten Uni-Fachbereichen ein weiterer attraktiver Standort in Frankfurt. Der Bau eines weiteren Gymnasiums auf der Liegenschaft des ehemaligen Biocampus Westend ist nicht beabsichtigt. Aufgrund der regionalen Bedarfslage konzentriert sich die Suche nach einem geeigneten Schulgrundstück zur Errichtung des im iSEP beschlossenen achtzügigen Gymnasiums auf die nördlichen Stadtteile. Über das schulische Profil wird zu gegebener Zeit in einer Pädagogischen Planungsgruppe zwischen Schulträger und Staatlichem Schulamt beraten werden. Die Prüfungen einer optionalen anderen schulischen Nutzung der Liegenschaft des ehemaligen Biocampus unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Denkmalschutzes sind noch nicht abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.05.2015, OA 631 Antrag vom 19.11.2018, OF 718/2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 2, 6 Versandpaket: 09.12.2015 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 429 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2016, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 429 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung) 47. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 15.02.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 429 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Zurückweisung) 51. Sitzung des OBR 2 am 15.02.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 429 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen LINKE. und BFF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6796, 47. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 15.02.2016 Aktenzeichen: 40 1