Frankfurt macht Schule ... im Westend - das „Charles-Darwin-Gymnasium“
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 07.12.2015, B
429 Betreff:
Frankfurt macht Schule . . im Westend - das
"Charles-Darwin-Gymnasium" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.09.2015, § 6221 - OA 631/15 OBR 2 - Mit Beginn des Schuljahres
2015/2016 hat das neue "Gymnasium Nied" seinen Unterrichtsbetrieb in einer
Containeranlage in Höchst aufgenommen. Die Planungen zum Neubau der Schule auf
einem Grundstück an der Mainzer Landstraße 701 wurden ausgesetzt, da zunächst
planungsrechtliche Fragen bezüglich der neuen Seveso-Richtlinie zu klären sind.
Das Grundstück in Nied soll aber weiter als gymnasialer Schulstandort
entwickelt werden, da sich auch über den Zeitraum des Integrierten
Schulentwicklungsplanes (iSEP) hinaus Bedarf für ein weiteres Gymnasium
abzeichnet und bildungspolitisch der Standort Nied präferiert wird. Das
"Gymnasium Nied" hingegen wird in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für
Wissenschaft und Kunst sowie der Goethe-Universität bis 2018 am Campus Westend
gebaut. Diese mit dem Staatlichen Schulamt
für die Stadt Frankfurt am Main getroffene Vereinbarung folgt dem Gedanken
einer Partnerschaft zwischen dem Gymnasium mit geisteswissen-schaftlichem
Schwerpunkt und der Universität und ist neben der Kooperation zwischen
dem Gymnasium Riedberg und den benachbarten Uni-Fachbereichen ein weiterer
attraktiver Standort in Frankfurt. Der Bau eines weiteren Gymnasiums auf der
Liegenschaft des ehemaligen Biocampus Westend ist nicht beabsichtigt. Aufgrund
der regionalen Bedarfslage konzentriert sich die Suche nach einem geeigneten
Schulgrundstück zur Errichtung des im iSEP beschlossenen achtzügigen Gymnasiums
auf die nördlichen Stadtteile. Über das schulische Profil wird zu gegebener
Zeit in einer Pädagogischen Planungsgruppe zwischen Schulträger und Staatlichem
Schulamt beraten werden. Die Prüfungen einer optionalen anderen schulischen
Nutzung der Liegenschaft des ehemaligen Biocampus unter Berücksichtigung der
Erfordernisse des Denkmalschutzes sind noch nicht abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
18.05.2015, OA 631
Antrag vom
19.11.2018, OF
718/2 Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 2, 6
Versandpaket: 09.12.2015 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2
am 18.01.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 429 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 6
am 19.01.2016, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 429 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (=
Zurückweisung) 47. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 15.02.2016, TO I, TOP 14
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 429 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Kenntnis als
Zwischenbericht)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Zurückweisung)
51. Sitzung des OBR 2
am 15.02.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 429 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen LINKE.
und BFF (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6796, 47. Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Integration vom 15.02.2016 Aktenzeichen: 40 1