Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?
Vorlagentyp: B
Inhalt
S
A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 25.06.2004, B
422
Betreff: Welche Vorschläge
zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main? Vorgang: A 536 SPD Zwischenbericht: Die Fluglärmkommission dient der Beratung der
Genehmigungsbehörde des Flughafens Frankfurt (Hessisches Ministerium für
Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung) sowie der Flugsicherung bei allen
Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm. In diesem Zusammenhang behandelt die
Fluglärmkommission seit ihrer Gründung Anträge von Gebietskörperschaften, die
auf Fluglärmentlastung gerichtet sind. Da im Laufe der Jahre eine Reihe
kommunaler Entlastungsvorschläge in der Kommission keine Zustimmung fand, weil
damit der Lärm überwiegend nur in andere Bereiche verschoben worden wäre, hat
die Kommission nun einen neuen methodischen Ansatz etabliert. Ziel der neuen
Methodik ist es, von Gebietskörperschaften eingebrachte
Fluglärm-Entlastungsvorschläge in Kombination zu untersuchen und zu
bewerten. In der
Fluglärmkommission wurden in diesem Zusammenhang in den vergangenen Monaten
Anträge eingebracht, welche Veränderungen der An- und Abflugrouten, die
Verlegung der Landeschwellen, die Änderung der Rückenwindkomponente u. ä. zum
Inhalt hatten.
Zur Reduzierung der
Fluglärmbelastung hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main die folgenden
Vorschläge zur Fluglärmreduzierung beantragt: 1. Probeweise Einführung "Steilstartverfahren" und
Optimierung der Startverfahren Von dieser Maßnahme erwartet der Magistrat eine
Verringerung der Fluglärmbelastung unter den beiden Frankfurter Abflugrouten
07-N(kurz) und 07-N(lang). Das sind u.a. die Stadtteile Niederrad,
Gutleut, Gallus, Bockenheim, Oberrad, Fechenheim und Bergen-Enkheim. Die
Auswirkungen der Einführung des Steilstartverfahrens wird durch
Fluglärmmessungen ermittelt. Sobald Untersuchungsergebnisse vorliegen, wird der
Magistrat unaufgefordert berichten. 2. Verlegung von Flugbewegungen der Abflugroute 07-N
(lang) auf die Abflugroute 07-O nachts Von dieser Maßnahme erwartet der Magistrat eine
Verringerung der Fluglärmbelastung in den Nachtstunden für die Stadtteile
Oberrad, Fechenheim und Bergen-Enkheim. 3. Verlegung der Abflugroute 07-N (lang) nach Osten
und Optimierung Von dieser
Maßnahme erwartet der Magistrat eine Verringerung der Fluglärmbelastung in
Bergen-Enkheim.
4. Gleichverteilung der Starts
auf den beiden Abflugrouten 07-N(lang) und 07-N(kurz) Seit 1995 herrscht ein Ungleichgewicht zugunsten der
Route 07-N (kurz). Von dieser Maßnahme erwartet der Magistrat eine Verringerung
der Fluglärmbelastung in Oberrad, Fechenheim und Bergen-Enkheim. Die Anträge der Stadt Frankfurt am Main werden, wie
die Anträge der anderen Kommissionsmitglieder, zunächst in Facharbeitsgruppen
der Fluglärmkommission geprüft und bewertet. Die Ergebnisse werden dann in der
Fluglärmkommission vorgestellt. Diese entscheidet dann über das weitere
Verfahren. Der Magistrat wird über die Beratungsergebnisse und das weitere
Verfahren unaufgefordert berichten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
05.05.2004, A 536
Bericht des
Magistrats vom 31.01.2005, B 111
Antrag vom
12.11.2018, OF
219/16
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 3994
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 1, 2, 4, 5, 6, 11, 16 Versandpaket: 30.06.2004 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR
11 am 30.08.2004, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 422
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 33. Sitzung des OBR 1
am 31.08.2004, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 422
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 33. Sitzung des OBR 4
am 31.08.2004, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 422
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU, GRÜNE und
REP gegen PDS (= Kenntnis als Zwischenbericht) bei Enthaltung SPD
33. Sitzung des OBR 6
am 31.08.2004, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 422
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 34. Sitzung des OBR
16 am 31.08.2004, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 422
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 34. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün am 02.09.2004,
TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 422
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis)
33. Sitzung des OBR 2
am 06.09.2004, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 422
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 33. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 07.09.2004, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 422
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, FDP, FAG und REP gegen SPD (= Kenntnis als
Zwischenbericht) 35. Sitzung des OBR 5
am 10.09.2004, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 422
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme Beschlussausfertigung(en): § 7700, 34. Sitzung
des Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün vom
02.09.2004 Aktenzeichen: 83 1