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Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 25.06.2004, B 422 Betreff: Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main? Vorgang: A 536 SPD Zwischenbericht: Die Fluglärmkommission dient der Beratung der Genehmigungsbehörde des Flughafens Frankfurt (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung) sowie der Flugsicherung bei allen Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm. In diesem Zusammenhang behandelt die Fluglärmkommission seit ihrer Gründung Anträge von Gebietskörperschaften, die auf Fluglärmentlastung gerichtet sind. Da im Laufe der Jahre eine Reihe kommunaler Entlastungsvorschläge in der Kommission keine Zustimmung fand, weil damit der Lärm überwiegend nur in andere Bereiche verschoben worden wäre, hat die Kommission nun einen neuen methodischen Ansatz etabliert. Ziel der neuen Methodik ist es, von Gebietskörperschaften eingebrachte Fluglärm-Entlastungsvorschläge in Kombination zu untersuchen und zu bewerten. In der Fluglärmkommission wurden in diesem Zusammenhang in den vergangenen Monaten Anträge eingebracht, welche Veränderungen der An- und Abflugrouten, die Verlegung der Landeschwellen, die Änderung der Rückenwindkomponente u. ä. zum Inhalt hatten. Zur Reduzierung der Fluglärmbelastung hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main die folgenden Vorschläge zur Fluglärmreduzierung beantragt: 1. Probeweise Einführung "Steilstartverfahren" und Optimierung der Startverfahren Von dieser Maßnahme erwartet der Magistrat eine Verringerung der Fluglärmbelastung unter den beiden Frankfurter Abflugrouten 07-N(kurz) und 07-N(lang). Das sind u.a. die Stadtteile Niederrad, Gutleut, Gallus, Bockenheim, Oberrad, Fechenheim und Bergen-Enkheim. Die Auswirkungen der Einführung des Steilstartverfahrens wird durch Fluglärmmessungen ermittelt. Sobald Untersuchungsergebnisse vorliegen, wird der Magistrat unaufgefordert berichten. 2. Verlegung von Flugbewegungen der Abflugroute 07-N (lang) auf die Abflugroute 07-O nachts Von dieser Maßnahme erwartet der Magistrat eine Verringerung der Fluglärmbelastung in den Nachtstunden für die Stadtteile Oberrad, Fechenheim und Bergen-Enkheim. 3. Verlegung der Abflugroute 07-N (lang) nach Osten und Optimierung Von dieser Maßnahme erwartet der Magistrat eine Verringerung der Fluglärmbelastung in Bergen-Enkheim. 4. Gleichverteilung der Starts auf den beiden Abflugrouten 07-N(lang) und 07-N(kurz) Seit 1995 herrscht ein Ungleichgewicht zugunsten der Route 07-N (kurz). Von dieser Maßnahme erwartet der Magistrat eine Verringerung der Fluglärmbelastung in Oberrad, Fechenheim und Bergen-Enkheim. Die Anträge der Stadt Frankfurt am Main werden, wie die Anträge der anderen Kommissionsmitglieder, zunächst in Facharbeitsgruppen der Fluglärmkommission geprüft und bewertet. Die Ergebnisse werden dann in der Fluglärmkommission vorgestellt. Diese entscheidet dann über das weitere Verfahren. Der Magistrat wird über die Beratungsergebnisse und das weitere Verfahren unaufgefordert berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 05.05.2004, A 536 Bericht des Magistrats vom 31.01.2005, B 111 Antrag vom 12.11.2018, OF 219/16 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 3994 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 4, 5, 6, 11, 16 Versandpaket: 30.06.2004 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 30.08.2004, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 422 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 1 am 31.08.2004, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 422 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 4 am 31.08.2004, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 422 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE und REP gegen PDS (= Kenntnis als Zwischenbericht) bei Enthaltung SPD 33. Sitzung des OBR 6 am 31.08.2004, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage B 422 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 16 am 31.08.2004, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 422 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün am 02.09.2004, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 422 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Kenntnis) 33. Sitzung des OBR 2 am 06.09.2004, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 422 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.09.2004, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 422 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FAG und REP gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) 35. Sitzung des OBR 5 am 10.09.2004, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 422 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 7700, 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün vom 02.09.2004 Aktenzeichen: 83 1