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Rechenzentren in Frankfurt in Frankfurt am Main

Vorlagentyp: B

Bericht

Bezugnehmend auf den Bericht 474 vom 21.09.2020 ergibt sich keine Änderung der Einschätzung des Magistrats bzgl. des Flächen- und Strombedarfs von Rechenzentren und den dazugehörigen Herausforderungen. Der Magistrat sondiert und erarbeitet Möglichkeiten der Steuerung von zukünftigen Rechenzentren und den möglichen Synergien innerhalb des Stadtgebiets und entwickelt hierzu ein städtebauliches Entwicklungskonzept. Dem Magistrat sind mehrere Projekte bis 2025 und darüber hinaus mit einer Gesamtfläche von weiteren ca. 27 ha in unterschiedlichen Planungs- bzw. Entwicklungsstadien bekannt. Diese Planungen verteilen sich auf die bisherigen Cluster (z.B. Friesstraße, Wilhelm-Fay-Straße, Weismüllerstraße) aber auch auf neue Schwerpunkte wie das Neckermann-Areal. Ausgehend davon, dass es sich bei Rechenzentren um potenziell systemrelevante Infrastruktur handeln könnte und diese aufgrund eines Störfalls auch nicht mehr nutzbar wäre, so sei darauf hingewiesen, dass ein wichtiges Grundprinzip der Datenverarbeitung von Colocation-Rechenzentren die gesicherte Redundanz der Daten an verschiedenen Standorten ist. Sollten Rechenzentren vor Ort nicht mehr nutzbar sein, so kann der Kunde auf die gleichen Daten in anderen Rechenzentren außerhalb der Gefahrenzone zugreifen. Das BSI empfiehlt z.B. einen Mindestabstand von 200 km zwischen diesen beiden Rechenzentren. Die Sicherheit des jeweiligen Standorts und dessen Ausfallwahrscheinlichkeit gehört zu den grundlegenden Auswahlkriterien für einen Rechenzentrumsbetreiber wie für jeden anderen Investor auch. Der Magistrat geht allgemein von einem Marktwachstum der Rechenzentren in Zukunft aus. Wird das Wachstum in Frankfurt am Main seit 2016 hochgerechnet, so entsteht ein Flächenbedarf in Höhe von ca. 70 Hektar bis 2030. Durch vertikale Stapelungen zukünftiger Rechenzentren und eine bessere städtebauliche Integration dieser Baukörper könnte der Flächenverbrauch hierbei reduziert werden. Gleiches gilt für Ansiedlungen von Rechenzentren innerhalb der Region FrankfurtRheinMain. Rechenzentren haben sich hauptsächlich auf zuvor schon aktiv genutzten Gewerbearealen bzw. ehemals brachliegenden Gewerbeflächen niedergelassen. Einzig in den beiden Gewerbegebieten "Wilhelm-Fay-Straße" sowie "Am Martinzehnten" kam es zu einer Versieglung von zuvor unbebauten Grundstücken. Eine Auswertung der Gewerbesteuereinnahmen aller gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen nach Geschäftsbereichen bzw. Branchen ist softwaretechnisch nicht möglich und kann dementsprechend nicht für die Branche "Rechenzentren" ausgewiesen werden. In allen Gewerbegebieten, in den denen sich mehrere Rechenzentren angesiedelt haben, konnte ein Ansteigen des Bodenrichtwertpreises beobachtet werden. Eine aktive Verlagerung von Gewerbe aus Frankfurt heraus aufgrund des Preisdrucks von Rechenzentren kann nicht genannt werden. Aus Sicht des Magistrats stellt insbesondere der steigende Stromverbrauch der Rechenzentren (RZ) eine große Herausforderung dar, um die Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt überhaupt zu erreichen. Dabei bietet die Abwärmenutzung aus Rechenzentren zumindest eine Chance, bei künftigen Projekten klimafreundliche Ansätze zu implementieren. Der Magistrat hat daher bei den Rechenzentren auf dem ehemaligen Neckermannareal und am Avayagelände an der Kleyerstraße darauf hingewirkt, dass die Abwärme der Rechenzentren als Energiequelle genutzt werden. Bei Avaya handelt es sich aktuell bundesweit um das größte Wohngebiet, das die Abwärme der Rechenzentren als Energiequelle nutzt. Lösungen für eine bessere städtebauliche Integration lassen sich aus anderen ausländischen Kommunen nicht einfach kopieren. Die städtebaulichen Strukturen, das jeweilige Bau- und Planungsrecht, das Flächenangebot sowie die technische Infrastruktur unterscheiden sich im Vergleich zu Frankfurt erheblich. Inländische vergleichbare Beispiele sind nicht bekannt. Der Magistrat befindet sich mit einzelnen Kommunen in der Region im Austausch. Für einen regionalen Ansatz zur die Ansiedlung von Rechenzentren im Rhein-Main-Gebiet sind der Regionalverband FrankfurtRheinMain sowie das RP Darmstadt die zuständigen Ansprechpartner. Das derzeit in der Erarbeitung befindliche städtebauliche Entwicklungskonzept des Magistrats soll den Umgang mit den o.g. Herausforderungen weitgehend berücksichtigen. Die Herausforderungen hängen allesamt miteinander zusammen und sind dementsprechend gleichbedeutend, wenn auch manche Aspekte sich schneller als andere umsetzen lassen werden. Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung unaufgefordert, wenn neue Erkenntnisse vorliegen.

Beratungsverlauf 10 Sitzungen

32
32. Sitzung Ortsbeirat 12
TO I
✓ Angenommen

13
13. Sitzung Ortsbeirat 16
TO I
✓ Angenommen

WBE, CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Zurückweisung)

Zurückweisung:
BFF
Alle:
WBE CDU SPD GRÜNE LINKE. FDP
24
24. Sitzung Ortsbeirat 4
TO II
✓ Angenommen

47
47. Sitzung Ortsbeirat 6
TO I
✓ Angenommen

8
8. Sitzung Ortsbeirat 7
TO II
✓ Angenommen

46
46. Sitzung Ortsbeirat 1
TO I
✓ Angenommen

26
26. Sitzung Ortsbeirat 11
TO I
⏸ Zurückgestellt

Einstimmige Annahme

27
27. Sitzung Ortsbeirat 15
TO I
✓ Angenommen

8
8. Sitzung Ortsbeirat 11
TO I
⏸ Zurückgestellt

zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU zu 3. Annahme bei Enthaltung CDU, 1 LINKE. und BFF

74
74. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Zurückweisung:
ÖkoLinX-ELF
Alle:
GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP AfD Volt BFF-BIG FRAKTION