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Altersgerechte Beleuchtung für öffentliche städtische Gebäude

Vorlagentyp: B

Bericht

Die stadtweite Entwicklung eines Konzeptes für die Anpassung einer angemessenen und altersgerechten Beleuchtung in öffentlichen Gebäuden kann eine hilfreiche Möglichkeit zur Optimierung der Beleuchtung in städtischen Gebäuden darstellen. Im Sinne der Betreiberverantwortung und der Verkehrssicherungspflicht in den jeweiligen Liegenschaften liegt eine geeignete und funktionierende Beleuchtung für ältere Bedienstete und Besuchende im allgemeinen Interesse des Magistrats. Dazu gehört der Betrieb einer adäquaten und jahreszeitlich angepassten Beleuchtung sowohl in Dienstzentren als auch in den für die Öffentlichkeit zugänglichen Objekten. Es werden sukzessive energieeffiziente LED-Lösungen in städtischen Objekten nachinstalliert und dabei die Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren mitgedacht. Als Beispiel sei an dieser Stelle das Rathaus für Senioren in der Hansaallee 150 genannt. Im Zuge von Neubau- und Umbaumaßnahmen werden unterschiedliche Nutzergruppen wie z. B. Seniorinnen und Senioren bei der Lichtplanung berücksichtigt. Die energetische Sanierung von Beleuchtungssystemen in öffentlichen Gebäuden ist förderfähig. Diese Maßnahme zählt zu den investiven Klimaschutzmaßnahmen. Mit der Kommunalrichtlinie (KRL), die seit dem Jahr 2008 besteht, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Kommunen und kommunale Akteure dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken. Der Magistrat greift bei entsprechenden Sanierungsmaßnahmen auf Förderprogramme des Bundes zurück.

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