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Auswirkungen der Verkehrspolitik der Römer-Koalition auf die Frankfurter Gastronomie

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Stadt Frankfurt am Main hat sich durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4424 Ziff. III, "Fahrradstadt Frankfurt am Main" (NR 895/2019) dazu entschieden, die Stadt fahrradfreundlicher zu gestalten. Dies ist teils nur zu Lasten des Kfz-Verkehrs möglich. Zudem soll durch das Szenario "Umstieg" im Masterplan Mobilität eine generelle strategische Ausrichtung zu Gunsten des Umweltverbundes, bestehend aus ÖV, Rad- und Fußverkehr erfolgen. Bei Planungen, die dieser strategischen Ausrichtung folgen, können Flächen des ruhenden Kfz-Verkehrs (Parkmöglichkeiten) in direkter oder umliegender Umgebung einzelner Gastronomiebetriebe entfallen. Dies kann die Erreichbarkeit dieser Unternehmen mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) gegebenenfalls einschränken. Gleichzeitig können aber die Erreichbarkeit mit anderen Verkehrsmitteln (ÖV, Radverkehr, Fußverkehr) sowie die Attraktivität des jeweiligen Standortes durch eine Umgestaltung des Straßenraums gesteigert werden. Bei Umwidmungen im fließenden Verkehr kann es im Einzelfall zu einer Verschlechterung der Leistungsfähigkeit und damit zu Erhöhung von Reisezeiten im MIV kommen. Inwieweit dies jedoch einen Einfluss auf die Attraktivität von Gastronomiebetrieben am jeweiligen Standort hat, kann pauschal nicht beantwortet werden. Die größten Einflüsse auf die Qualität des MIV liegen jedenfalls meistens in den morgendlichen und nachmittäglichen Spitzenstunden und damit eher außerhalb der Hauptzeiten von Gastronomiebetrieben. Straßenumbauten aus dem Beschluss zur NR 895/ 2019 sind in Abstimmung mit dem jeweils zuständigen Ortsbeirat erfolgt. Bürger:innen und Gastronom:innen hatten im Vorfeld zu jeder Umbaumaßnahme die Möglichkeit, sich in den öffentlichen Sitzungen der Ortsbeiräte zu informieren und ihre Bedenken zu äußern. Bei Baumaßnahmen tritt die Wirtschaftsförderung beispielsweise frühzeitig, soweit die Informationen vorliegen, in den Dialog mit den betroffenen Unternehmen und begleitet diese mit einem Informationsmanagement. Während der Bauphase steht die Gewerbeberatung den Unternehmen bei Bedarf unterstützend zur Seite. Auch Informationskampagnen sind üblich. Exemplarisch seien hier die Schautafeln im Oeder Weg oder auch ein umfassendes Online-Angebot genannt (Home | Radfahren in Frankfurt am Main). In diesem Zuge möchte der Magistrat darauf hinweisen, dass auch in den aufgeführten Straßen weiterhin Anträge von Gastronom:innen zur Umwandlung von Kfz-Stellplätzen zugunsten von Sommergärten für Außengastronomie gestellt werden. Ausgenommen hiervon ist die Bockenheimer Landstraße, in der keine Kfz-Stellplätze vorhanden sind. Der Magistrat verweist auf den "Abschlussbericht Oeder Weg: Wissenschaftliche Begleitung der fahrradfreundlichen Nebenstraße in Frankfurt am Main" hin. Auf Seite 45 heißt es: "Die Mehrheit der Gastronomiegeschäfte stellt höhere Kund:innenfrequenzen sowie den Gewinn von Neukund:innen fest. Vier Gastronomiebetriebe berichten von einer positiven Veränderung des Geschäftsmodells. Dies hänge insbesondere mit den neuen Möglichkeiten durch einen (vergrößerten) Außenbereich zusammen." Einsehbar ist der Bericht zum Oder Weg online auf: https://www.radfahren-ffm.de/media/abschlussbericht_oeder_weg_2024.pdf. Bei einer Pressekonferenz der Industrie- und Handelskammer (IHK) am 10. Mai wurde resümiert, dass sich die Gastronomie am wenigsten von den verkehrlichen Einschränkungen betroffen zeige, im Gegensatz zu Einzelhandel und Dienstleistern. Die Umsätze seien stabil und der Strukturwandel hin zu Gastronomie und Nahversorgung werde voraussichtlich weitergehen. Insgesamt zeigen die Studien, dass die Gastronomie im Oeder Weg von den Veränderungen eher profitiert hat und sich in einer stabilen bis leicht verbesserten Lage befindet. Zur wirtschaftlichen Lage der Gastronomiebetriebe im Grüneburgweg nach dem Umbau liegen dem Magistrat verschiedene Erkenntnisse vor. Einerseits kann der Magistrat auf den "Abschlussbericht Grüneburgweg: Wissenschaftliche Begleitung der fahrradfreundlichen Nebenstraße in Frankfurt am Main" verweisen. Andererseits liegen nun weitere Erhebungen der IHK, die in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung durchgeführt wurden vor. Die zum Teil unterschiedlichen Ergebnisse lassen sich primär auf methodische Unterschiede in der Stichprobenzusammensetzung und dem Fragekatalog, sowie einer unterschiedlichen Interpretation der Ergebnisse zurückführen. Beobachtungen zeigen deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Standorten. Manche Betriebe weisen im Vergleich zu anderen keine Rückgänge bei den Umsätzen auf, was auf spezifische Standortfaktoren oder eine gezielte Ansprache von Kundinnen und Kunden zurückgeführt werden könnte. Insbesondere im Abschnitt zwischen der Eduard-Rüppel-Straße und der Spenerstraße gibt es Beschwerden einzelner Einzelhändler:innen, weil dort einige Parkmöglichkeiten entfallen sind und das Halten in zweiter Reihe aus Gründen der Verkehrssicherheit nun durch bauliche Anpassungen unterbunden wird. Eine durchgeführte Begehung mit den Gewerbetreibenden hat diesen Eindruck in Teilen bestätigt. Selbstredend sind Gewerbetreibende lediglich den Steuerbehörden hinsichtlich ihrer Einkünfte auskunftspflichtig. Der Magistrat kann also keine konkreten Zahlen zur Geschäftslage nennen. Dass Einzelhändler in Teilen Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben ist nicht zwingend ursächlich in der Maßnahme begründet, sondern ggf. auch auf einen allgemeinen Strukturwandel im Einzelhandel zurückzuführen. Die Ergebnisse der durchgeführten Evaluation der Maßnahme (Verkehrszählungen, Auswertung von Stellplatzverfügbarkeit, Auswertung von realen Reisezeitverlusten) zeigen einen deutlichen Zuwachs der Radverkehrsmengen und einen geringen Zuwachs der PKW-Mengen. Somit ist davon auszugehen, dass mehr Menschen in der gleichen Zeit die Geschäftslagen passieren und auch durch die hinzugewonnenen Radfahrenden Umsätze generiert werden. Gleichzeitig weisen die Zahlen objektiv nach, dass sich die Reisezeit zu Stoßzeiten um weniger als die prognostizierten zwei Minuten verlängert hat und darüber hinaus auch die Stellplatzverfügbarkeit zu jeder Tageszeit gegeben ist. Der Magistrat zieht ein positives Fazit: es handelt sich um eine erfolgreiche Maßnahme für den rad- und Fußverkehr, die in nachweislicher Vereinbarkeit mit dem Autoverkehr steht. Nach bisherigen Erkenntnissen zu den Umbaumaßnahmen im Oeder Weg, Grüneburgweg und der Eschersheimer Landstraße ist die Gastronomie kaum negativ betroffen - teils profitiert sie sogar. Vor allem im Oeder Weg wirkt sich die gestiegene Aufenthaltsqualität positiv auf Verweildauer und Umsatz aus. Auch im Grüneburgweg sind keine gravierenden Einbußen absehbar. Selbst in der angespannteren Lage an der Eschersheimer Landstraße zeigt sich die Gastronomie vergleichsweise stabil, Gewerbeabmeldungen fanden nicht statt. Die Umbaumaßnahmen sind für die Gastronomie nicht wirtschaftsschädlich, sondern eröffnen in Teilen neue Potenziale. Zum Oeder Weg heißt es im Abschlussbericht auf Seite 65: "Die Umgestaltung hat sich überwiegend nicht negativ auf den Betrieb der ansässigen Geschäfte ausgewirkt, insbesondere unter Berücksichtigung der vorherrschenden externen Einflüsse wie Post-Covid und Inflation - wenngleich einzelne Betriebe negative Folgen beklagen." Die bisherigen Maßnahmen zeigen, dass städtebauliche und verkehrspolitische Ziele grundsätzlich mit den Interessen des lokalen Gewerbes vereinbar sind - wenn Planung, Kommunikation und Umsetzung ausgewogen und nutzerorientiert gestaltet werden. Die wirtschaftlichen Auswirkungen variieren je nach Branche. Während insbesondere die Gastronomie und die Nahversorgung häufig von strukturellen Veränderungen profitieren, reagieren andere Wirtschaftsbereiche, wie beispielsweise der Einzelhandel, eher empfindlich auf Veränderungen der Erreichbarkeit. Der Magistrat verweist zu dieser Frage auf Kapitel 10.3 aus dem oben genannten und verlinkten Abschlussbericht zum Oeder Weg. Bei der geplanten Maßnahme auf der Bockenheimer Landstraße entfallen keine Parkplätze, da es bereits heute im Bestand keine öffentlichen Parkstände gibt. Zukünftig werden in den Gebieten nördlich und südlich der Bockenheimer Landstraße die Parkzonen vollständig bewirtschaftet. Dies wird vermutlich dazu führen, dass mehr Parkstände (die dann allerdings kostenpflichtig sein werden), für Gäste von Gastronomiebetrieben auf der Bockenheimer Landstraße zur Verfügung stehen werden, da Dauerparken (außer für Bewohner:innen) nicht mehr möglich sein wird. Durch den Umbau der Bockenheimer Landstraße wird die Kapazität im MIV verringert. Inwiefern dies zu einer Senkung oder Steigerung der Attraktivität der Gastronomiebetriebe führen könnte, kann der Magistrat nicht abschließend beurteilen. Der Magistrat geht aber davon aus, dass sich, durch die Steigerung der Aufenthaltsqualität entlang der Bockenheimer Landstraße, bedingt durch weniger MIV, die weiterhin sehr gute Erreichbarkeit mit dem ÖV sowie die dann noch bessere Erreichbarkeit für Radfahrende, die Umbaumaßnahme positiv auf die Geschäftslage der Gastronom:innen auswirken wird. Die Sorgen der Gastronom:innen hinsichtlich eingeschränkter Erreichbarkeit für Belieferungen nimmt die Stadt ernst. Die Stadt erkennt daher an, dass es einer engen Abstimmung mit den Betrieben bedarf, um wirtschaftliche Risiken zu minimieren und eine tragfähige Lösung zu finden, die sowohl den Anforderungen des Verkehrs als auch den Interessen der Gastronomie gerecht wird. Die unter

  1. beschrieben, teils erheblichen Auswirkungen für den MIV finden vor allem in den verkehrlichen Spitzenstunden statt und liegen somit jedoch außerhalb der Hauptbetriebszeiten von Gastronomiebetrieben. Die Reduzierung von Fahrspuren führt in der Regel zu einer Reduzierung des Kfz-Verkehrs. Damit gibt es auch weniger verkehrsbedingten Lärm sowie Abgase und damit eine erhöhte Aufenthaltsqualität in den Straßen, in denen Fahrspuren für den Kfz-Verkehr entfallen. Durch die Gestaltung von Straßenräumen wie im Oeder Weg oder Grüneburgweg werden Straßenräume attraktiver gestaltet, was die Aufenthaltsqualität erhöht. Der Magistrat fördert die Außengastronomie und erleichtert die Genehmigungen für Sommergärten, um den Gastronom:innen zu ermöglichen, Ihre Angebote auszuweiten, wodurch eine positive Entwicklung der Geschäftslage der Gastronomie zu erwarten ist. Die Wirtschaftsförderung begleitet die Betriebe während der Umbaumaßnahmen aktiv. Im Fokus steht dabei eine enge Zusammenarbeit mit den Unternehmen, um potenzielle negative Auswirkungen durch strategische Maßnahmen auf ein Minimum zu reduzieren. Pragmatische Lösungen zu Fragen wie Lieferlogistik, Haltezonen oder Sichtbarkeit im öffentlichen Raum werden ämterübergreifend erarbeitet. Darüber hinaus gibt es stadtteilbezogene Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und Besucherfrequenz. Ein exemplarisches Projekt ist "Bike Stop & Shop" im Nordend. Derartige Initiativen sollen weiter ausgebaut werden. Darüber hinaus hat die Wirtschaftsförderung im vergangenen Jahr in Kooperation mit der Initiative Gastronomie Frankfurt den
  2. Frankfurter Gastrobrunch ausgerichtet. Diese Veranstaltung wird auch in diesem Jahr im Oktober stattfinden. Damit soll der Austausch zwischen der Stadt und den gastronomischen Betrieben gefördert werden. Mit dem Format kann die aktuelle Stimmungslage innerhalb der Branche ermittelt werden. Auch ein Branchenbeauftragter für die Gastronomie in der Wirtschaftsförderung gewährleistet einen kontinuierlichen und strukturierten Dialog zwischen den gastronomischen Betrieben sowie den relevanten Fachverbänden und Innungen der Branche. Durch seine koordinierende Funktion dient er als zentrale Ansprechperson, die die Interessen der Gastronom:innen bündelt, deren Anliegen aufgreift und in die Abstimmungen mit den zuständigen Institutionen einbringt. Ziel ist es, eine enge Vernetzung zu fördern, branchenspezifische Herausforderungen frühzeitig zu identifizieren und Lösungsansätze zu entwickeln.