Erweiterte Fortschreibung 2021 zum Haushalt 2020/2021 Investitionsprogramm 2020-2024; Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG
Vorlagentyp: B
Bericht
Auf der Grundlage der erweiterten Fortschreibung 2021 zum Haushalt 2020/2021 / Investitionsprogramm 2020 - 2024 wird für das Jahr 2021 wie folgt berichtet: Zu Ziffer
- Es dient zur Kenntnis, dass die Investitionsvorhaben der Stadt Frankfurt am Main für den ÖPNV im Produkthaushalt 2020 / Investitionsprogramm 2020-2023, Produktgruppe 16.11 wie folgt enthalten sind: Produktgruppe: 16.11 Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen / Maßnahmen des ÖPNV Erläuternde Hinweise: In der Produktgruppe 16.11 werden nur Investitionen abgebildet. Die Investitionsprojekte des ÖPNV werden durch diese Darstellungsform entsprechend den Anforderungen des Hessischen Ministers des Innern und für Sport gemeinsam dargestellt (Erlass vom
- September 1996). Für die erwarteten Einnahmen zur (teilweisen) Refinanzierung wurden folgende Sachkonten gebildet: 80688191-94 (Ablösebeträge gem. § 44 Abs. 2 HBO), 80681010 (Zuweisungen des Bundes nach GVFG) und 80681130 (Zuweisungen des Landes nach FAG) Die Einnahmen werden hier unter Angabe der auf die Maßnahme bezogenen PSP(Projektstrukturplan)-Elemente verbucht. Weitere ÖPNV-Maßnahmen werden im Rahmen der Veranschlagungen abgewickelt in: Produktgruppe: 13.1 Stadtplanung Produktbereich: 13 Stadtplanung Für die erwarteten Einnahmen zur teilweisen Refinanzierung wurden hier die folgenden Sachkonten gebildet: 80681010 (Zuwendungen des Bundes nach GVFG), 80681130 (Zuwendungen des Landes nach FAG) und 80681771 (Sonstige Zuwendungen von privaten Unternehmen für Investitionsmaßnahmen) Es sind nur die Investitionen des Kämmereihaushaltes enthalten. Weitere Investitionen sind durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH über deren Wirtschaftsplan zu erbringen. Die Rangfolge der Maßnahmen ergibt sich aus der vorgeschriebenen Darstellung der Investitionen in Kategorien wie nachstehend dargestellt: Kategorie 1: Einzelbewilligung liegt vor (Merkmal "B") Kategorie 2: Maßnahmen mit den Merkmalen "P" (Programme einschließlich Planungsmittelpauschalen zur Erstellung von Kostenberechnungen) und "E" (Erschließungsmaßnahmen) Kategorie 3: Maßnahmen mit laufenden Einzelbewilligungen bzw. Mehrkostenvorlagen Kategorie 4: Maßnahmen, für die noch keine Einzelbewilligung bzw. Mehrkostenvorlage in den Geschäftsgang gegeben wurde. Kategorie 5: Planungsmittel für Einzelmaßnahmen (zur Erstellung von Kostenberechnungen) Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Baumaßnahmen zu den Haltestellen der Buslinie 32 und der Akutmaßnahmen (Los2 ohne LSA) sind fertig gestellt, Verwendungsnachweise wurden eingereicht und geprüft, Abschlussbescheid liegt vor. 40 Haltestellen d. Umb. der Bushaltestellen E3/2014 auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013 (§ 2950) zum Etatantrag E 3 vom 15.02.2013 wurden Ende 2016 und im Mai 2017 fertiggestellt. Die Abschlussbescheide liegen vor. Der barrierefreie Umbau weiterer 37 Bushaltestellen E3/2015 hat Ende März 2017 begonnen (MB388_2016). Für die Pakete A; B und D liegen die VN-Abschlussbescheide vor. Der Verwendungsnachweis für das Paket C wurde in 2021 beim Zuwendungsgeber eingereicht. Das Paket E befindet sich noch in Ausführung und wird voraussichtlich bis 01.12.2022 fertiggestellt. 2016 wurden für die Bushaltestelle Lokalbahnhof der Buslinien 36 (Baubeginn voraussichtlich 2019) und 78 (Los 2) Förderanträge gestellt. Baubeginn für die Buslinie 78 (Los 2) war Ende
- Die Verwendungsnachweise wurden 2021 eingereicht. Der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen E3/2016 hat Ende März 2018 begonnen. Weitere 51 Haltestellen für E3/2017, mit dem barrierefreien Umbau wurde im März 2019 begonnen. Der barrierefreie Ausbau der Buslinie 32 wurde im April 2019 begonnen. Die Akutmaßnahme (Los 2 mit LSA) wurde im Mai 2019 mit der Ausführung begonnen und im Februar 2022 fertiggestellt. Der Verwendungsnachweis ist in Vorbereitung und wird voraussichtlich Anfang 2023 eingereicht. Für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen E3/2018 wurden die Anträge in 2019 eingereicht. Der Förderbescheid steht noch aus. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Infolge des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 6158 vom 16.07.2015 zur Vorlage M 87 vom 22.05.2015 ist die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft mbH (VGF) alleinige Antragstellerin des Förderantrages. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die erforderlichen Mittel für den Bau wurden in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt. Die Programmanmeldung beim Zuschussgeber erfolgte Ende
- Eine Bescheiderteilung wird 2024 erwartet. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Aufnahme in das GVFG-Bundesprogramm ist erfolgt. Mit der Umsetzung der Maßnahme wurde im Frühjahr 2022 begonnen. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Maßnahme seit 2019 in Ausführung. Urbescheid und Folgebescheide liegen vor. Bauende ist voraussichtlich im September
- Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Mit Beschluss § 6652 vom 17.12.2015 zur Vorlage M 201 vom 13.11.2015 wurde entschieden, den
- Abschnitt der Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße umzusetzen und die in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.005985 - "Verringerung der Trennwirkung der Eschersheimer Landstraße zur Verfügung stehenden Mittel mit vorstehendem Mittelansatz aufzustocken. Die Zuwendungsbescheide durch den Zuschussgeber sind erteilt. Ausführung der Maßnahme erfolgt
- Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestelle Niederrad Bahnhof durch die VGF ist abgeschossen. Die Haltestellen Stresemannallee / Mörfelder Landstraße, Stresemannallee / Gartenstraße wurden 2019 begonnen, Urbescheide liegen vor. Für die Haltestelle Hospital zum Heiligen Geist wurde ein Förderantrag gestellt, die Ausführung jedoch auf 2021 verschoben. Ein Förderbescheid liegt noch nicht vor. Des Weiteren sind ab 2019 jährlich 3.000.000 € dem ASE zur Verfügung gestellt, um den Ausbau zu beschleunigen. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Förderantrag wurde 2020 eingereicht. Der Zuwendungsbescheid durch Zuschussgeber liegt vor. Baubeginn war im Mai
- Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Der Förderantrag wurde 2020 eingereicht. Zu Ziffer
- Der Status der Bezuschussung durch den Bund und/bzw. das Land wurde in die voranstehende Aufstellung eingearbeitet. Zu Ziffer
- Eine Darstellung der erwarteten Bezuschussung ist in der voranstehenden Aufstellung ebenfalls enthalten. Die Höhe der tatsächlichen Förderung ergibt sich grundsätzlich aus dem Bauablauf unter Beachtung der nachstehenden Kriterien. Die Fördermittel werden projektbezogen mit einem Bescheid als Gesamtbetrag bewilligt und in einem Finanzierungsplan, der das jeweils laufende und bis zu vier darauf folgende Jahre abdeckt, bereitgestellt. Hierbei entspricht die jährliche Bereitstellung nicht unbedingt dem im Antrag angemeldeten Bedarf. Die Notwendigkeit zur Anpassung ist somit schon erkennbar. Außerdem machen Investitionsvorhaben, deren Realisierungsdauer mehr als fünf Jahre beträgt, eine sukzessive Anpassung der Förderraten erforderlich. Den Regelungen des Zentralen Handbuches von Hessen Mobil zu Ziffer 4.9 Verkehrsinfrastrukturförderung entsprechend, erfolgt der Mittelabruf auf Grundlage tatsächlicher Ausgaben. Bei entsprechend nachgewiesenem Mittelbedarf kann der Bescheid auf Antrag des Zuwendungsempfängers umgestellt werden. Die bisher nach den Verwaltungsvorschriften des Landes Hessen zur Durchführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes bestehende Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln für Auszahlungen, die voraussichtlich innerhalb der auf die Anforderung folgenden zwei Monate im Rahmen des Zuwendungszweckes geleistet werden müssen, ist im Zentralen Handbuch nicht mehr enthalten, da die Verwaltungsvorschriften formell abgelaufen sind.