Erweiterte Fortschreibung 2021 zum Haushalt 2020/2021 Investitionsprogramm 2020-2024; Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B
342 Betreff:
Erweiterte Fortschreibung 2021 zum Haushalt 2020/2021
Investitionsprogramm 2020-2024; Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste
von Baumaßnahmen nach dem GVFG Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2004, § 6705 Anlage
8 - E 1024/03
CDU/SPD/GRÜNE/FDP, l. B 294/23 - Auf der Grundlage des
Produkthaushaltes 2023/Investitionsprogramm 2023 - 2026 wird für das Jahr 2023
wie folgt berichtet: Zu 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Investitionsvorhaben
der Stadt Frankfurt am Main für den ÖPNV im Produkthaushalt 2023 /
Investitionsprogramm 2023-2026, Produktgruppe 16.11, wie folgt enthalten
sind: Produktbereich: 16
Nahverkehr und ÖPNV
Produktgruppe: 16.11
Förderung Öffentlicher Personennahverkehr
Erläuternde Hinweise: In der Produktgruppe 16.11 werden nur Investitionen
sowie die damit zusammenhängenden ergebniswirksamen Sachverhalte abgebildet.
Die Investitionsprojekte des ÖPNV werden entsprechend den Anforderungen des
Hessischen Ministers des Innern und für Sport gemeinsam dargestellt (Erlass vom
4.September 1996).
Für die erwarteten Einnahmen zur
(teilweisen) Refinanzierung wurden die Sachkonten 80688191-94 (Ablösebeträge gem. § 44 Abs. 2 HBO),
80681010-94 (Zuweisungen des
Bundes nach GVFG) und 80681130-94 (Zuweisungen des Landes nach FAG)
gebildet. Die Einnahmen werden hier unter
Angabe der maßnahmebezogenen PSP (Projektstrukturplan)-Elemente verbucht.
Es sind nur die Investitionen des Kämmereihaushaltes
enthalten; weitere Investitionen sind durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft
Frankfurt am Main mbH über deren Wirtschaftsplan zu erbringen. Die Rangfolge der Maßnahmen ergibt sich aus der
vorgeschriebenen Darstellung der Investitionen in Kategorien wie nachstehend
dargestellt:
Kategorie 1: Einzelbewilligung liegt vor (Maßnahmen mit dem
Merkmal "E" - Einzelmaßnahme).
Kategorie 2: Programme einschließlich
Planungsmittelpauschalen zur Erstellung von Kostenberechnungen (Maßnahmen mit
dem Merkmal "P" - Programm).
Kategorie 3: Maßnahmen mit laufenden
Einzelbewilligungen bzw. Mehrkostenvorlagen (Maßnahmen mit dem Merkmal "E" -
Einzelmaßnahme). Kategorie 4: Maßnahmen, für die noch keine
Einzelbewilligung bzw. Mehrkostenvorlage in den Geschäftsgang gegeben wurde
(Maßnahmen mit dem Merkmal "E" - Einzelmaßnahme). Kategorie 5: Planungsmittel für Einzelmaßnahmen
zur Erstellung von Kostenschätzungen und -berechnungen (Maßnahmen mit dem
Merkmal "E" - Einzelmaßnahme) . Status der Förderung durch Bund und/bzw.
Land: Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen
E3/2015 Der barrierefreie Umbau weiterer 37
Bushaltestellen E3/2015 begann Ende März 2017. Für die Pakete A, B und D
liegen die Abschlussbescheide vor. Die Verwendungsnachweise für die Pakete C
und E wurden 2021 (C) und 2022 (E) dem Zuwendungsgeber vorgelegt. Die beiden
letzten Abschlussbescheide aus diesem Gesamtpaket sind noch ausstehend.
Barrierefreier Ausbau von
Bushaltestellen E3/2016 Der
barrierefreie Umbau der Bushaltestellen E3/2016 (Paket D) wurde Ende 2021
fertiggestellt. Der Verwendungsnachweis wurde dem Zuwendungsgeber 2023
vorgelegt. Ein Abschlussbescheid ist noch ausstehend. Barrierefreier Ausbau verschiedener
Bushaltestellen der Linie 32 Mit dem
barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen der Linie 32 wurde im Jahr 2019
begonnen. Anfang 2022 erfolgte die Fertigstellung. Dem Zuwendungsgeber wurde
Anfang 2023 der Verwendungsnachweis vorgelegt. Ein Abschlussbescheid ist noch
ausstehend. Barrierefreier Ausbau verschiedener
Bushaltestellen "Akutmaßnahmen" (Los 2) Die
Fertigstellung der baulichen Umsetzung erfolgte im Jahr 2022. Der
Verwendungsnachweis wurde dem Zuwendungsgeber Anfang 2023 vorgelegt. Der
Abschlussbescheid liegt seit Ende 2023 vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw.
Land: Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestelle
der Linie 12 "Hugo-Junkers-Schleife" Die Fertigstellung der Maßnahme
erfolgte Mitte 2020. Der Verwendungsnachweis wurde dem Zuwendungsgeber Mitte
2021 vorgelegt. Der Abschlussbescheid ist noch ausstehend.
Barrierefreier Ausbau der
Straßenbahnhaltestelle der Linie 15 "Stresemannallee/Gartenstraße" (Richtung
Niederrad) Der Beginn
der baulichen Umsetzung erfolgte Mitte 2019. Die anvisierte Fertigstellung
soll Mitte 2024 erfolgen.
Barrierefreier Ausbau der
Straßenbahnhaltestelle der Linie 16 "Stresemannallee/Gartenstraße" (Richtung
Offenbach) Der Beginn
der baulichen Umsetzung erfolgte Ende 2020. Die anvisierte Fertigstellung
soll Mitte 2026 erfolgen.
Barrierefreier Ausbau der
Straßenbahnhaltestelle der Linie 14 "Stresemannallee/Mörfelder Landstraße"
Der Beginn
der baulichen Umsetzung erfolgte Anfang 2019. Die anvisierte Fertigstellung
soll Mitte 2025 erfolgen.
Barrierefreier Ausbau der
Straßenbahnhaltestelle "Hospital zum Heiligen Geist" Der Beginn der baulichen Umsetzung erfolgte Mitte
2023. Die anvisierte Fertigstellung soll Ende 2024 erfolgen.
Status der Förderung durch Bund und/bzw.
Land: Der Beginn der baulichen
Umsetzung erfolgte Mitte 2021. Die anvisierte Fertigstellung soll Ende 2025
erfolgen. Status der Förderung durch Bund und/bzw.
Land: Der Beginn der baulichen
Umsetzung ist für Mitte 2024 anvisiert. Status der Förderung durch Bund und/bzw.
Land: Der Beginn der baulichen
Umsetzung erfolgte Ende 2023. Die Fertigstellung ist für Ende 2024
anvisiert. Zu 2. Der Status der Bezuschussung durch den Bund und/bzw.
das Land wurde in die voranstehende Aufstellung eingearbeitet. Zu 3. Eine Darstellung der erwarteten Bezuschussung ist in
der voranstehenden Aufstellung ebenfalls enthalten. Die Höhe der tatsächlichen
Förderung ergibt sich grundsätzlich aus dem Bauablauf unter Beachtung der
nachstehenden Kriterien. Die Fördermittel werden projektbezogen mit einem
Bescheid als Gesamtbetrag bewilligt und in einem Finanzierungsplan, der das
jeweils laufende und bis zu vier darauf folgende Jahre abdeckt, bereitgestellt.
Hierbei entspricht die jährliche Bereitstellung nicht unbedingt dem im Antrag
angemeldeten Bedarf; die Notwendigkeit zur Anpassung ist somit schon erkennbar.
Außerdem machen Investitionsvorhaben, deren Realisierungsdauer mehr als fünf
Jahre beträgt, eine sukzessive Anpassung der Förderraten erforderlich. Die Maßnahmen, die noch nach GVFG-Richtlinien
bewilligt wurden, unterliegen den Regelungen des Zentralen Handbuches von
Hessen Mobil zu Ziffer 4.9 Verkehrsinfrastrukturförderung. Der Mittelabruf
erfolgt auf Grundlage tatsächlicher Ausgaben. Bei entsprechend nachgewiesenem
Mittelbedarf kann der Bescheid auf Antrag des Zuwendungsempfängers umgestellt
werden. Die bisher nach den Verwaltungsvorschriften des Landes Hessen zur
Durchführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes bestehende Möglichkeit
der Inanspruchnahme von Fördermitteln für Auszahlungen, die voraussichtlich
innerhalb der auf die Anforderung folgenden zwei Monate im Rahmen des
Zuwendungszweckes geleistet werden müssen, ist im Zentralen Handbuch nicht mehr
enthalten, da die Verwaltungsvorschriften formell abgelaufen sind. Die Projekte, die nach 2020 eingereicht und bewilligt
wurden, werden nach den Richtlinien des Mobilitätsfördergesetzes des Landes
Hessen vom 26.04.2021 abgewickelt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatantrag vom
15.12.2003, E 1024
Bericht des
Magistrats vom 14.07.2023, B 294
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7,
8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 18.09.2024 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR
14 am 28.10.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR
11 am 28.10.2024, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, CDU und Linke gegen GRÜNE (= Kenntnis als
Zwischenbericht) 33. Sitzung des OBR 6
am 29.10.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 4
am 29.10.2024, TO II, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7
am 29.10.2024, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 1
am 29.10.2024, TO I, TOP 73 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR
15 am 01.11.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2
am 04.11.2024, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR
10 am 05.11.2024, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR
13 am 05.11.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR
16 am 05.11.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9
am 07.11.2024, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen
BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht) 33. Sitzung des OBR 3
am 07.11.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 8
am 07.11.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR
12 am 08.11.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5
am 08.11.2024, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des
Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.01.2025, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF,
FRAKTION und BFF-BIG
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): §
5587, 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom
20.01.2025