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Erweiterte Fortschreibung 2021 zum Haushalt 2020/2021 Investitionsprogramm 2020-2024; Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 342 Betreff: Erweiterte Fortschreibung 2021 zum Haushalt 2020/2021 Investitionsprogramm 2020-2024; Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2004, § 6705 Anlage 8 - E 1024/03 CDU/SPD/GRÜNE/FDP, l. B 294/23 - Auf der Grundlage des Produkthaushaltes 2023/Investitionsprogramm 2023 - 2026 wird für das Jahr 2023 wie folgt berichtet: Zu 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Investitionsvorhaben der Stadt Frankfurt am Main für den ÖPNV im Produkthaushalt 2023 / Investitionsprogramm 2023-2026, Produktgruppe 16.11, wie folgt enthalten sind: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Erläuternde Hinweise: In der Produktgruppe 16.11 werden nur Investitionen sowie die damit zusammenhängenden ergebniswirksamen Sachverhalte abgebildet. Die Investitionsprojekte des ÖPNV werden entsprechend den Anforderungen des Hessischen Ministers des Innern und für Sport gemeinsam dargestellt (Erlass vom 4.September 1996). Für die erwarteten Einnahmen zur (teilweisen) Refinanzierung wurden die Sachkonten 80688191-94 (Ablösebeträge gem. § 44 Abs. 2 HBO), 80681010-94 (Zuweisungen des Bundes nach GVFG) und 80681130-94 (Zuweisungen des Landes nach FAG) gebildet. Die Einnahmen werden hier unter Angabe der maßnahmebezogenen PSP (Projektstrukturplan)-Elemente verbucht. Es sind nur die Investitionen des Kämmereihaushaltes enthalten; weitere Investitionen sind durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH über deren Wirtschaftsplan zu erbringen. Die Rangfolge der Maßnahmen ergibt sich aus der vorgeschriebenen Darstellung der Investitionen in Kategorien wie nachstehend dargestellt: Kategorie 1: Einzelbewilligung liegt vor (Maßnahmen mit dem Merkmal "E" - Einzelmaßnahme). Kategorie 2: Programme einschließlich Planungsmittelpauschalen zur Erstellung von Kostenberechnungen (Maßnahmen mit dem Merkmal "P" - Programm). Kategorie 3: Maßnahmen mit laufenden Einzelbewilligungen bzw. Mehrkostenvorlagen (Maßnahmen mit dem Merkmal "E" - Einzelmaßnahme). Kategorie 4: Maßnahmen, für die noch keine Einzelbewilligung bzw. Mehrkostenvorlage in den Geschäftsgang gegeben wurde (Maßnahmen mit dem Merkmal "E" - Einzelmaßnahme). Kategorie 5: Planungsmittel für Einzelmaßnahmen zur Erstellung von Kostenschätzungen und -berechnungen (Maßnahmen mit dem Merkmal "E" - Einzelmaßnahme) . Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen E3/2015 Der barrierefreie Umbau weiterer 37 Bushaltestellen E3/2015 begann Ende März 2017. Für die Pakete A, B und D liegen die Abschlussbescheide vor. Die Verwendungsnachweise für die Pakete C und E wurden 2021 (C) und 2022 (E) dem Zuwendungsgeber vorgelegt. Die beiden letzten Abschlussbescheide aus diesem Gesamtpaket sind noch ausstehend. Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen E3/2016 Der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen E3/2016 (Paket D) wurde Ende 2021 fertiggestellt. Der Verwendungsnachweis wurde dem Zuwendungsgeber 2023 vorgelegt. Ein Abschlussbescheid ist noch ausstehend. Barrierefreier Ausbau verschiedener Bushaltestellen der Linie 32 Mit dem barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen der Linie 32 wurde im Jahr 2019 begonnen. Anfang 2022 erfolgte die Fertigstellung. Dem Zuwendungsgeber wurde Anfang 2023 der Verwendungsnachweis vorgelegt. Ein Abschlussbescheid ist noch ausstehend. Barrierefreier Ausbau verschiedener Bushaltestellen "Akutmaßnahmen" (Los 2) Die Fertigstellung der baulichen Umsetzung erfolgte im Jahr 2022. Der Verwendungsnachweis wurde dem Zuwendungsgeber Anfang 2023 vorgelegt. Der Abschlussbescheid liegt seit Ende 2023 vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestelle der Linie 12 "Hugo-Junkers-Schleife" Die Fertigstellung der Maßnahme erfolgte Mitte 2020. Der Verwendungsnachweis wurde dem Zuwendungsgeber Mitte 2021 vorgelegt. Der Abschlussbescheid ist noch ausstehend. Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestelle der Linie 15 "Stresemannallee/Gartenstraße" (Richtung Niederrad) Der Beginn der baulichen Umsetzung erfolgte Mitte 2019. Die anvisierte Fertigstellung soll Mitte 2024 erfolgen. Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestelle der Linie 16 "Stresemannallee/Gartenstraße" (Richtung Offenbach) Der Beginn der baulichen Umsetzung erfolgte Ende 2020. Die anvisierte Fertigstellung soll Mitte 2026 erfolgen. Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestelle der Linie 14 "Stresemannallee/Mörfelder Landstraße" Der Beginn der baulichen Umsetzung erfolgte Anfang 2019. Die anvisierte Fertigstellung soll Mitte 2025 erfolgen. Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Hospital zum Heiligen Geist" Der Beginn der baulichen Umsetzung erfolgte Mitte 2023. Die anvisierte Fertigstellung soll Ende 2024 erfolgen. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Der Beginn der baulichen Umsetzung erfolgte Mitte 2021. Die anvisierte Fertigstellung soll Ende 2025 erfolgen. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Der Beginn der baulichen Umsetzung ist für Mitte 2024 anvisiert. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Der Beginn der baulichen Umsetzung erfolgte Ende 2023. Die Fertigstellung ist für Ende 2024 anvisiert. Zu 2. Der Status der Bezuschussung durch den Bund und/bzw. das Land wurde in die voranstehende Aufstellung eingearbeitet. Zu 3. Eine Darstellung der erwarteten Bezuschussung ist in der voranstehenden Aufstellung ebenfalls enthalten. Die Höhe der tatsächlichen Förderung ergibt sich grundsätzlich aus dem Bauablauf unter Beachtung der nachstehenden Kriterien. Die Fördermittel werden projektbezogen mit einem Bescheid als Gesamtbetrag bewilligt und in einem Finanzierungsplan, der das jeweils laufende und bis zu vier darauf folgende Jahre abdeckt, bereitgestellt. Hierbei entspricht die jährliche Bereitstellung nicht unbedingt dem im Antrag angemeldeten Bedarf; die Notwendigkeit zur Anpassung ist somit schon erkennbar. Außerdem machen Investitionsvorhaben, deren Realisierungsdauer mehr als fünf Jahre beträgt, eine sukzessive Anpassung der Förderraten erforderlich. Die Maßnahmen, die noch nach GVFG-Richtlinien bewilligt wurden, unterliegen den Regelungen des Zentralen Handbuches von Hessen Mobil zu Ziffer 4.9 Verkehrsinfrastrukturförderung. Der Mittelabruf erfolgt auf Grundlage tatsächlicher Ausgaben. Bei entsprechend nachgewiesenem Mittelbedarf kann der Bescheid auf Antrag des Zuwendungsempfängers umgestellt werden. Die bisher nach den Verwaltungsvorschriften des Landes Hessen zur Durchführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes bestehende Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln für Auszahlungen, die voraussichtlich innerhalb der auf die Anforderung folgenden zwei Monate im Rahmen des Zuwendungszweckes geleistet werden müssen, ist im Zentralen Handbuch nicht mehr enthalten, da die Verwaltungsvorschriften formell abgelaufen sind. Die Projekte, die nach 2020 eingereicht und bewilligt wurden, werden nach den Richtlinien des Mobilitätsfördergesetzes des Landes Hessen vom 26.04.2021 abgewickelt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 15.12.2003, E 1024 Bericht des Magistrats vom 14.07.2023, B 294 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 18.09.2024 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU und Linke gegen GRÜNE (= Kenntnis als Zwischenbericht) 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 4 am 29.10.2024, TO II, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 73 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 13 am 05.11.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Kenntnis als Zwischenbericht) 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.01.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5587, 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 20.01.2025