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Erweiterte Fortschreibung 2021 zum Haushalt 2022/Investitionsprogramm 2022 - 2025; Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG

Vorlagentyp: B

Bericht

Auf der Grundlage der erweiterten Fortschreibung 2021 zum Haushalt 2022/Investitionsprogramm 2022 - 2025 wird für das Jahr 2022 wie folgt berichtet: Zu Ziffer

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die Investitionsvorhaben der Stadt Frankfurt am Main für den ÖPNV im Produkthaushalt 2020/Investitionsprogramm 2020-2023, Produktgruppe 16.11 wie folgt enthalten sind: Produktgruppe 16.11 Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen/Maßnahmen des ÖPNV Erläuternde Hinweise: In der Produktgruppe 16.11 werden nur Investitionen abgebildet. Die Investitionsprojekte des ÖPNV werden durch diese Darstellungsform entsprechend den Anforderungen des Hessischen Ministers des Innern und für Sport gemeinsam dargestellt (Erlass vom
  2. September 1996). Für die erwarteten Einnahmen zur (teilweisen) Refinanzierung wurden Sachkonten gebildet: 80688191-94 (Ablösebeträge gem. § 44 Abs. ;2 HBO), 80681010 (Zuweisungen des Bundes nach GVFG) und 80681130 (Zuweisungen des Landes nach FAG) Die Einnahmen werden hier unter Angabe der Maßnahme bezogenen PSP (Projektstrukturplan)-Elemente verbucht. Weitere ÖPNV-Maßnahmen werden im Rahmen der Veranschlagungen abgewickelt in: Produktgruppe: 13.1 Stadtplanung Produktbereich: 13 Stadtplanung Für die erwarteten Einnahmen zur teilweisen Refinanzierung wurden hier die folgenden Sachkonten gebildet: 80681010 (Zuwendungen des Bundes nach GVFG), 80681130 (Zuwendungen des Landes nach FAG) und 80681771 (Sonstige Zuwendungen von privaten Unternehmen für Investitionsmaßnahmen) Es sind nur die Investitionen des Kämmereihaushaltes enthalten. Weitere Investitionen sind durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH über deren Wirtschaftsplan zu erbringen. Die Rangfolge der Maßnahmen ergibt sich aus der vorgeschriebenen Darstellung der Investitionen in Kategorien wie nachstehend dargestellt: Kategorie 1: Einzelbewilligung liegt vor (Merkmal "B") Kategorie 2: Maßnahmen mit den Merkmalen "P" (Programme einschließlich Planungsmittelpauschalen zur Erstellung von Kostenberechnungen) und "E" (Erschließungsmaßnahmen) Kategorie 3: Maßnahmen mit laufenden Einzelbewilligungen bzw. Mehrkostenvorlagen Kategorie 4: Maßnahmen, für die noch keine Einzelbewilligung bzw. Mehrkostenvorlage in den Geschäftsgang gegeben wurde. Kategorie 5: Planungsmittel für Einzelmaßnahmen (zur Erstellung von Kostenberechnungen) Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Baumaßnahmen zu den Haltestellen der Buslinie 32 und der Akutmaßnahmen (Los2 ohne LSA) sind fertiggestellt. Verwendungsnachweise wurden eingereicht und geprüft, der Abschlussbescheid liegt vor Der barrierefreie Umbau weiterer 37 Bushaltestellen E3/2015 hat Ende März 2017 begonnen. Für die Pakete A; B und D liegen die Verwendungsnachweis-Abschlussbescheide vor. Der Verwendungsnachweis für das Paket C wurde in 2021 beim Zuwendungsgeber eingereicht. Das Paket E ist fertiggestellt. In 2016 wurden für die Bushaltestelle Lokalbahnhof der Buslinien 36 (Baubeginn 2019) und 78 (Los 2) Förderanträge gestellt. Baubeginn für die Buslinie 78 (Los 2) war Ende
  3. Die Verwendungsnachweise wurden 2021 eingereicht. Der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen E3/2016 Paket D hat Ende März 2018 begonnen. Der barrierefreie Ausbau der Buslinie 32 wurde im April 2019 begonnen und Anfang 2022 abgeschlossen. Der Verwendungsnachweis wurde 2023 eingereicht. Die Akutmaßnahme (Los 2 mit LSA) wurde im Mai 2019 mit der Ausführung begonnen, im Februar 2022 fertiggestellt. Der Verwendungsnachweis wurde 2023 eingereicht. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Infolge des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 6158 vom 16.07.2015 zur Vorlage M 87 vom 22.05.2015 ist die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft mbH (VGF) alleinige Antragstellerin des Förderantrages Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die erforderlichen Mittel für den Bau wurden in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt. Die Programmanmeldung beim Zuschussgeber erfolgte Ende
  4. Eine Bescheiderteilung wird 2024 erwartet. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Aufnahme in das GVFG-Bundesprogramm ist erfolgt. Mit der Umsetzung der Maßnahme wurde im Frühjahr 2022 begonnen. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Maßnahme seit 2019 in Ausführung. Urbescheid und Folgebescheide liegen vor. Bauende war September
  5. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Mit Beschluss § 6652 vom 17.12.2015 zur Vorlage M 201 vom 13.11.2015 wurde entschieden, den ersten Abschnitt der Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße umzusetzen und die in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.005985 - "Verringerung der Trennwirkung der Eschersheimer Landstraße zur Verfügung stehenden Mittel mit vorstehendem Mittelansatz aufzustocken. Die Zuwendungsbescheide durch den Zuschussgeber sind erteilt. Ausführung und Fertigstellung der Maßnahme erfolgte
  6. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestelle Niederrad Bahnhof durch die VGF ist abgeschlossen. Für die Haltestellen Stresemannallee/Mörfelder Landstraße, Stresemannallee/Gartenstraße liegen Zuwendungsbescheide vor. Der Baubeginn ist Ende 2023/Anfang
  7. Für die Haltestelle Hospital zum Heiligen Geist liegt ein Förderbescheid vor, die Ausführung erfolgt
  8. Des Weiteren sind seit 2019 dem Amt für Straßenbau und Erschließung jährlich 3.000.000 Euro zur Verfügung gestellt, um den Ausbau zu beschleunigen. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Förderantrag wurde 2020 eingereicht. Zuwendungsbescheid durch Zuschussgeber liegt vor. Baubeginn war im Mai
  9. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Förderantrag wurde 2020 eingereicht. Zu Ziffer
  10. Der Status der Bezuschussung durch den Bund und/bzw. das Land wurde in die voranstehende Aufstellung eingearbeitet. Zu Ziffer
  11. Eine Darstellung der erwarteten Bezuschussung ist in der voranstehenden Aufstellung ebenfalls enthalten. Die Höhe der tatsächlichen Förderung ergibt sich grundsätzlich aus dem Bauablauf unter Beachtung der nachstehenden Kriterien. Die Fördermittel werden projektbezogen mit einem Bescheid als Gesamtbetrag bewilligt und in einem Finanzierungsplan, der das jeweils laufende und bis zu vier darauf folgende Jahre abdeckt, bereitgestellt. Hierbei entspricht die jährliche Bereitstellung nicht unbedingt dem im Antrag angemeldeten Bedarf; die Notwendigkeit zur Anpassung ist somit schon erkennbar. Außerdem machen Investitionsvorhaben, deren Realisierungsdauer mehr als fünf Jahre beträgt, eine sukzessive Anpassung der Förderraten erforderlich. Die Maßnahmen die noch nach GVFG-Richtlinien bewilligt wurden, unterliegen den Regelungen des Zentralen Handbuches von Hessen Mobil zu Ziffer 4.9 Verkehrsinfrastrukturförderung. Der Mittelabruf erfolgt auf Grundlage tatsächlicher Ausgaben. Bei entsprechend nachgewiesenem Mittelbedarf kann der Bescheid auf Antrag des Zuwendungsempfängers umgestellt werden. Die bisher nach den Verwaltungsvorschriften des Landes Hessen zur Durchführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes bestehende Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln für Auszahlungen, die voraussichtlich innerhalb der auf die Anforderung folgenden zwei Monate im Rahmen des Zuwendungszweckes geleistet werden müssen, ist im Zentralen Handbuch nicht mehr enthalten, da die Verwaltungsvorschriften formell abgelaufen sind. Die Projekte, die nach 2020 eingereicht und bewilligt wurden, werden nach den Richtlinien des Mobilitätsfördergesetzes des Landes Hessen vom 26.04.2021 abgewickelt.