Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Barrieren abbauen - barrierefreien Wohnungsausbau fördern

Vorlagentyp: B

Bericht

Generell ist das Thema des barrierefreien Wohnungsbaus von gesamtgesellschaftlicher Relevanz und betrifft Personen unterschiedlichen Alters in diversen Lebenslagen. Der Wohnungsmarkt in Frankfurt am Main, wie auch in anderen Ballungsräumen/Großstädten, ist sehr angespannt. Dies trifft auch auf den Bereich barrierefreier/armer Wohnungen zu. Die Bedarfsgruppe steigt, nicht aber das Angebot. Dies betrifft nicht nur, aber vor allem den bezahlbaren Wohnungsbau im barrierefreien bzw. -armen Segment. Auch im Bereich der öffentlich geförderten Wohnungen übersteigt die Nachfrage das Angebot deutlich. Im Neubau, wo die Möglichkeit zur Errichtung von vollumfänglich barrierefreien/barrierearmen Wohngebäuden und natürlich auch des Umfeldes besteht, wird sich von Seiten der Wohnungswirtschaft zurückhaltend mit dem Thema auseinandergesetzt. Barrierefreier bzw. -armer Wohnraum wird bisher primär im hochpreisigen Marktsegment umgesetzt. Die Verpflichtung zum barrierefreien Bauen wird in erster Linie bei Neubauten relevant. Für bestehende Gebäude gilt der Bestandsschutz. Hier müssen die Anforderungen an die Barrierefreiheit nur dann erfüllt werden, wenn die Nutzung geändert oder ein Anbau vorgenommen wird. Die hessische Bauordnung regelt dies. Eine Pflicht zur Errichtung barrierefreier Wohnungen besteht demnach bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und bei öffentlich zugänglichen Gebäuden. Die konkrete technische Umsetzung ergibt sich aus der DIN 18040. Die HBO legt eine Mindest-, bzw. maximale Anzahl an Wohnungen fest, welche die Kriterien erfüllen sollen. Dies wird im Rahmen des Bauantrages geprüft. Langfristig gilt es besonders im Bereich des Neubaus einen Fokus auf Barrierefreiheit zu fördern. Dazu stärkt der Magistrat das Thema im geförderten Wohnungsbau. Die aktuelle Richtlinienfortschreibung der "Frankfurter Programme für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1 und Förderweg 2" sieht eine Zusatzförderung für barrierefreies bzw. -armes Wohnen vor. Dieser Anreiz soll dazu führen, den Bestand stetig zu erhöhen. Neben den finanziellen Anreizen wird der Magistrat im Sommer 2025 eine Fachtagung in Kooperation mit der Frankfurt University of Applied Sciences organisieren. In diesem Rahmen wird ein breites Publikum über strategische Fragen sowie konkrete Umsetzungsmaßnahmen diskutieren. Die ABG soll eine Vorreiterrolle einnehmen und gerade auch im Bereich des geförderten Wohnungsbaus diese Thematik stärker in den Fokus nehmen. Dazu ist der Magistrat im kontinuierlichen Austausch mit der ABG Holding. Bei der Errichtung von Wohnungen hält sie sich an die Vorgaben der Hessischen Bauordnung. Darüber hinaus werden alle preisfreien Wohnungen nach einem von der ABG festgelegten Standard nahezu barrierefrei ausgebaut. Die Wohnungen sind so konzipiert, dass sich in der Mobilität eingeschränkte Personen - inklusive Hilfspersonen - in der Wohnung aufhalten können und sich die Wohnungen den Bedürfnissen der Mieterinnen und Mieter ggf. anpasst; beispielsweise durch den Rückbau einer Badewanne und den Austausch gegen eine bodengleiche Dusche. Bezüglich der Zustimmung zu barrierereduzierenden Maßnahmen verhält sich die ABG rechtskonform. Mieterinnen und Mieter haben gemäß § 554 BGB einen Anspruch auf Barrierereduzierung unter Beachtung der dargelegten Voraussetzungen. Diesem kommt die ABG regelmäßig nach. Rechts- und gesetzeskonform ist, dass der:die betroffene Mieter:in die Umbaukosten zu tragen hat. Rechtskonform ist weiterhin, dass der:die Mieter:in bei Auszug gemäß § 545 BGB dazu verpflichtet ist, von ihm:ihr vorgenommene Umbauten/Einbauten zu entfernen. Darauf kann dann verzichtet werden, wenn es sich um drittverwendungsfähige Umbauten/Einbauten handelt. Dies wird in jedem Einzelfall geprüft. Anträge auf barrierereduzierenden Umbau werden nicht zentral erfasst, da die Vorgabe der ABG die oben beschriebene ist.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 37
OBR 7
TO I, TOP 24
Angenommen
Die Vorlage B 116 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP BFF Freie Wähler Und Fraktionslos
Ablehnung:
CDU
Sitzung 36
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO I, TOP 10
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 116 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP BFF-BIG AFD VOLT ÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDU Linke FRAKTION
Sitzung 36
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 19
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 116 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP AFD VOLT ÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDU Linke BFF-BIG FRAKTION Stadtv. Yilmaz Gartenpartei