ÖPNV sozialer gestalten
Vorlagentyp: B
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 17.12.2018, B 398
Betreff: ÖPNV sozialer gestalten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.04.2018, § 2600 Anlage 5 - E 123/18 LINKE. - Zwischenbescheide des Magistrats vom 18.04.2019 und 22.08.2019 Zwischenbericht: Zu
- : Bereits seit 1991 gibt es den Frankfurt-Pass. Er soll wirtschaftlich schwächeren Bürgerinnen und Bürgern die Teilhabe ermöglichen, indem Frankfurt-Pass-Berechtigten u. a. ÖPNV-Tickets vergünstigt angeboten werden. Es dient zur Kenntnis, dass für 2017 bis 2019 für das Frankfurt-Pass Haushalts-Soll jeweils 5,7 Mio € zur Verfügung stehen. Das Haushalts-Ist für 2017 lag bei rd. 4,9 Mio. €, wobei alleine für die Bezuschussung von ÖPNV-Tickets rd. 3,7 Mio. € aufgewendet wurden. Im "Koalitionsvertrag CDU + SPD und GRÜNE 2016 - 2021" wurde vereinbart zu prüfen, ob über den Frankfurt-Pass zusätzliche bzw. noch breiter gestreute Vergünstigungen angeboten werden können, u. a. soll die Prüfung einer höheren Bezuschussung von ÖPNV-Tickets erfolgen. Bei allen über den Frankfurt-Pass bezuschussten ÖPNV-Tickets muss der Differenzbetrag gegenüber dem Rhein-Main-Verkehrsverbund "Ticket-scharf" ausgeglichen werden. Zu 2.: Gegenwärtig wird geprüft, ob und wie eine Bezuschussung von Tages- und Einzelfahrkarten für Frankfurt-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber ermöglicht werden kann. Diese Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
Sitzung
27
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 31
nicht auf TO Die Vorlage B 398 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
AFD
Sitzung
31
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 6
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 398 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Sitzung
33
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 4
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 336) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 3541,