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Schulhofgestaltung der Berthold-Otto-Schule

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 07.12.2018, B 393

Betreff: Schulhofgestaltung der Berthold-Otto-Schule Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.04.2018, § 2600 - E 29/18 CDU/SPD/GRÜNE - Zwischenbescheide des Magistrats vom 17.05.2019 und 24.09.2019 Zwischenbericht: Der Magistrat beabsichtigte die Neugestaltung des Schulhofes im Anschluss an die Brandschutzsanierung durchzuführen, da der Schulhof die einzige Zufahrt für die Baustelle darstellt. Diese Sanierung steht noch aus. Er wird nun unabhängig davon prüfen, ob es eine geeignete Stelle auf dem Schulgelände gibt, die eine zeitnahe Aufstellung eines Spielgerätes ermöglicht, um wenigstens eine Zwischenlösung anzubieten. Hierfür werden Mittel in Höhe von 20.000,00 € bereitgestellt. Die tatsächliche Neugestaltung des Schulhofs kann erst dann in Angriff genommen werden, wenn die Brandschutzsanierung durchgeführt ist, um die An- und Zuwegung zur Baustelle offen zu halten.

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 28
OBR 6
TO I, TOP 39
Angenommen
Die Vorlage B 393 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 28
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 72
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 393 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 31
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 4
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 393 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 34
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 4
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 393 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Sitzung 37
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 4
Angenommen
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 466/19) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 3684,