Bebauungsplan Nr. 876 - Nördlich An der Wolfsweide
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 10.10.2014, B
391 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 876 - Nördlich An der Wolfsweide Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 24.07.2014,
§ 4841, Ziffern III + IV - OA
479/14 und OA 480/14 OBR 10 - Zu OA 479: Da die Kleingartenanlage erhalten bleiben soll, ist
das bisher seitens des Magistrats verfolgte städtebauliche Konzept wesentlich
zu verändern. Eine Weiterführung des Bebauungsplans ist unter diesen
Voraussetzungen zu prüfen. Dabei werden die vom Ortsbeirat genannten Ziele nach
Möglichkeit berücksichtigt. Die bisher geführten Gespräche mit dem Land Hessen
lassen es als unwahrscheinlich erscheinen, dass die Flächen für die
JVA-Erweiterung auf Dauer frei gegeben werden. Zu OA 480: Der Magistratsvortrag M 12/2014 wurde mit der Maßgabe
zugestimmt, dass die Kleingartenanlage Wolfsweide erhalten bleibt. Die angesprochene Fläche östlich der JVA ist bereits
jetzt als "Öffentliche Grünfläche - zu erhaltende Sukzessionsfläche"
festgesetzt. Sie ist ein Teil der Ausgleichsflächen für den durch das Baugebiet
Frankfurter Bogen erfolgten Eingriff in Natur und Landschaft und ist auch
entsprechend hergestellt. Dies wird auch in Zukunft zu berücksichtigen
sein. Die
Flächen des Bebauungsplans Nr. 515 - Preungesheim Ost, die der Verlagerung des
Kleingartenvereines dienen sollten dient in Teilen als Kaltluftschneise. Es
bestehen bereits Flächen mit Kleingärten und Streuobstwiesen. Dem entsprechend
ist eine Wohnbebauung dort nicht darstellbar. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
18.03.2014, OA 479
Anregung vom
18.03.2014, OA 480
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 15.10.2014 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR
10 am 04.11.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 391 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP
51 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 391 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en):
§ 5335, 35. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 08.12.2014 Aktenzeichen: 61 00