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Bebauungsplan Nr. 876 - Nördlich An der Wolfsweide

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.10.2014, B 391 Betreff: Bebauungsplan Nr. 876 - Nördlich An der Wolfsweide Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.07.2014, § 4841, Ziffern III + IV - OA 479/14 und OA 480/14 OBR 10 - Zu OA 479: Da die Kleingartenanlage erhalten bleiben soll, ist das bisher seitens des Magistrats verfolgte städtebauliche Konzept wesentlich zu verändern. Eine Weiterführung des Bebauungsplans ist unter diesen Voraussetzungen zu prüfen. Dabei werden die vom Ortsbeirat genannten Ziele nach Möglichkeit berücksichtigt. Die bisher geführten Gespräche mit dem Land Hessen lassen es als unwahrscheinlich erscheinen, dass die Flächen für die JVA-Erweiterung auf Dauer frei gegeben werden. Zu OA 480: Der Magistratsvortrag M 12/2014 wurde mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Kleingartenanlage Wolfsweide erhalten bleibt. Die angesprochene Fläche östlich der JVA ist bereits jetzt als "Öffentliche Grünfläche - zu erhaltende Sukzessionsfläche" festgesetzt. Sie ist ein Teil der Ausgleichsflächen für den durch das Baugebiet Frankfurter Bogen erfolgten Eingriff in Natur und Landschaft und ist auch entsprechend hergestellt. Dies wird auch in Zukunft zu berücksichtigen sein. Die Flächen des Bebauungsplans Nr. 515 - Preungesheim Ost, die der Verlagerung des Kleingartenvereines dienen sollten dient in Teilen als Kaltluftschneise. Es bestehen bereits Flächen mit Kleingärten und Streuobstwiesen. Dem entsprechend ist eine Wohnbebauung dort nicht darstellbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.03.2014, OA 479 Anregung vom 18.03.2014, OA 480 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 15.10.2014 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 10 am 04.11.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 391 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 08.12.2014, TO I, TOP 51 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 391 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5335, 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 08.12.2014 Aktenzeichen: 61 00