Bebauungsplan Nr. 876 - Nördlich An der Wolfsweide
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Bericht des Magistrats vom 10.10.2014, B 391
Betreff: Bebauungsplan Nr. 876 - Nördlich An der Wolfsweide Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.07.2014, § 4841, Ziffern III + IV - OA 479/14 und OA 480/14 OBR 10 - Zu OA 479: Da die Kleingartenanlage erhalten bleiben soll, ist das bisher seitens des Magistrats verfolgte städtebauliche Konzept wesentlich zu verändern. Eine Weiterführung des Bebauungsplans ist unter diesen Voraussetzungen zu prüfen. Dabei werden die vom Ortsbeirat genannten Ziele nach Möglichkeit berücksichtigt. Die bisher geführten Gespräche mit dem Land Hessen lassen es als unwahrscheinlich erscheinen, dass die Flächen für die JVA-Erweiterung auf Dauer frei gegeben werden. Zu OA 480: Der Magistratsvortrag M 12/2014 wurde mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Kleingartenanlage Wolfsweide erhalten bleibt. Die angesprochene Fläche östlich der JVA ist bereits jetzt als "Öffentliche Grünfläche - zu erhaltende Sukzessionsfläche" festgesetzt. Sie ist ein Teil der Ausgleichsflächen für den durch das Baugebiet Frankfurter Bogen erfolgten Eingriff in Natur und Landschaft und ist auch entsprechend hergestellt. Dies wird auch in Zukunft zu berücksichtigen sein. Die Flächen des Bebauungsplans Nr. 515 - Preungesheim Ost, die der Verlagerung des Kleingartenvereines dienen sollten dient in Teilen als Kaltluftschneise. Es bestehen bereits Flächen mit Kleingärten und Streuobstwiesen. Dem entsprechend ist eine Wohnbebauung dort nicht darstellbar.