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Bereitstellung ausreichender Gymnasialkapazitäten durch Erhöhung der Zügigkeit der Elisabethenschule

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 390 Betreff: Bereitstellung ausreichender Gymnasialkapazitäten durch Erhöhung der Zügigkeit der Elisabethenschule Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.06.2019, § 4193 - E 32/19 CDU/SPD/GRÜNE - Es ist zutreffend, dass die gegenwärtig vorhandenen Aufnahmekapazitäten der Gymnasien und kooperativen Gesamtschulen nach der Prognose des iSEP 2017-2023 und nach aktuellen Einschätzungen im Schuljahr 2020/2021 überschritten sein werden. In Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt wurden zum Schuljahr 2019/20 zusätzliche fünf Eingangsklassen am Adorno-Gymnasium, der Freiherr-vom-Stein-Schule, der Liebigschule und auch der Ziehenschule vorgesehen und auch gebildet. Absprache war auch, die im Schulentwicklungsplan vorgesehene achtzügige Aufnahmekapazität am Gymnasium Nord nach Möglichkeit nicht in vollem Umfang auszuschöpfen. Mit dem in den Sommerferien erfolgten Umzug des Adorno-Gymnasiums aus Höchst in das Westend hat die Bildungsregion Mitte zusätzliche Aufnahmekapazitäten in sechszügiger Größenordnung und dementsprechend 180 Schulplätze pro Jahrgang erhalten. Die Beschlusslage zu den SEP-Fortschreibungen sieht zudem mittelfristig die Einrichtung sechszügiger Gymnasien in der Bildungsregion Ost und der Bildungsregion Mitte-Nord vor. Aufgrund der aktuellen Sachlage kann derzeit eine Erhöhung der Zügigkeit der Elisabethenschule nicht befürwortet werden. Der Magistrat beabsichtigt jedoch, die benachbarte Fürstenbergerschule auf der Fläche der Außenstelle der Elisabethenschule an der Holzhausenstraße in einem Neubau unterzubringen. Der Elisabethenschule soll zukünftig die gesamte Fläche an der Eschersheimer Landstraße zur Verfügung stehen. Nach dem Auszug der Fürstenberger Schule soll deren ehemaliges Schulgebäude entsprechend beplant, saniert und der neuen Nutzung durch die Elisabethenschule angepasst werden, sodass nach Fertigstellung auch eine Erhöhung der Zügigkeit erfolgen kann. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 05.12.2019, OA 512 Antrag vom 19.11.2019, OF 761/3 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 25.01.2019, E 32 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2019, TO II, TOP 35 Beschluss: Anregung OA 512 2019 1. Die Vorlage B 390 dient unter Hinweis auf die Vorlage OA 512 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 761/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 20.01.2020, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 390 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 512 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 390 = Kenntnis, OA 512 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 390 = Zurückweisung, OA 512 = Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 50 Beschluss: 1. Die Vorlage B 390 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 512 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 5213, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 40 33

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