Bereitstellung ausreichender Gymnasialkapazitäten durch Erhöhung der Zügigkeit der Elisabethenschule
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B
390 Betreff:
Bereitstellung ausreichender Gymnasialkapazitäten durch Erhöhung der
Zügigkeit der Elisabethenschule Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.06.2019, § 4193 - E 32/19 CDU/SPD/GRÜNE - Es ist zutreffend, dass die gegenwärtig vorhandenen
Aufnahmekapazitäten der Gymnasien und kooperativen Gesamtschulen nach der
Prognose des iSEP 2017-2023 und nach aktuellen Einschätzungen im Schuljahr
2020/2021 überschritten sein werden. In Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt wurden zum
Schuljahr 2019/20 zusätzliche fünf Eingangsklassen am Adorno-Gymnasium, der
Freiherr-vom-Stein-Schule, der Liebigschule und auch der Ziehenschule
vorgesehen und auch gebildet. Absprache war auch, die im Schulentwicklungsplan
vorgesehene achtzügige Aufnahmekapazität am Gymnasium Nord nach Möglichkeit
nicht in vollem Umfang auszuschöpfen. Mit dem in den Sommerferien erfolgten Umzug des
Adorno-Gymnasiums aus Höchst in das Westend hat die Bildungsregion Mitte
zusätzliche Aufnahmekapazitäten in sechszügiger Größenordnung und
dementsprechend 180 Schulplätze pro Jahrgang erhalten. Die Beschlusslage zu den SEP-Fortschreibungen sieht
zudem mittelfristig die Einrichtung sechszügiger Gymnasien in der
Bildungsregion Ost und der Bildungsregion Mitte-Nord vor. Aufgrund der aktuellen Sachlage kann derzeit eine
Erhöhung der Zügigkeit der Elisabethenschule nicht befürwortet werden. Der
Magistrat beabsichtigt jedoch, die benachbarte Fürstenbergerschule auf der
Fläche der Außenstelle der Elisabethenschule an der Holzhausenstraße in einem
Neubau unterzubringen. Der Elisabethenschule soll zukünftig die gesamte Fläche
an der Eschersheimer Landstraße zur Verfügung stehen. Nach dem Auszug der
Fürstenberger Schule soll deren ehemaliges Schulgebäude entsprechend beplant,
saniert und der neuen Nutzung durch die Elisabethenschule angepasst werden,
sodass nach Fertigstellung auch eine Erhöhung der Zügigkeit erfolgen kann.
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom
05.12.2019, OA 512
Antrag vom
19.11.2019, OF
761/3 dazugehörende Vorlage:
Etatantrag vom
25.01.2019, E 32
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 3
Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3
am 05.12.2019, TO II, TOP 35 Beschluss: Anregung OA 512 2019
1. Die Vorlage
B 390 dient unter Hinweis auf die Vorlage OA 512 zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
OF 761/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 20.01.2020, TO I, TOP 22
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 390 dient als Zwischenbericht zur
Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 512 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP,
BFF und FRANKFURTER
Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 390 = Kenntnis, OA 512 =
Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 390 = Zurückweisung, OA 512 = Annahme)
39. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 50
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 390 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage
OA 512 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 5213, 39. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 40 33