Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Programm .Schöneres Frankfurt.

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 31.08.2012, B 387 Betreff: Programm "Schöneres Frankfurt" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.05.2012, § 1720 - EA 41/12 OBR 6 - Der Magistrat ist weiterhin bestrebt, die in der Liste "Programm Schöneres Frankfurt - Maßnahmen bis 2014" (Beschluss der STVV § 9523 vom 24.02.11 zur M 19 vom 14.01.11) enthaltenen Maßnahmen planerisch zügig voranzutreiben und umzusetzen. Dies gilt auch für die angesprochenen Maßnahmen im Bereich des Ortsbeirats 6. Dieses allgemeine Bestreben findet seine Grenzen in der jeweiligen Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln, den personellen Ressourcen und den inhaltlichen Rahmenbedingungen. Auf den jährlichen Sachstandsbericht zu oben genanntem Programm wird in diesem Zusammenhang verwiesen (zuletzt B 196 vom 27.04.12). Die aktuelle finanzielle Ausstattung und der Bearbeitungsstand der Maßnahmen werden im Folgenden kurz dargestellt. Lediglich für die Maßnahmen Straße Alt-Nied und Nieder Tor konnten bisher keine Planungsmittel im Haushalt zur Verfügung gestellt werden. Eine Entscheidung über Umfang und Zeitpunkt der Bereitstellung von Investitionsmitteln zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen ist abhängig vom Planungsfortschritt jeweils im Zuge der Aufstellung der Haushaltspläne zu treffen. Hieraus wird sich auch der mögliche Zeitpunkt für eine Realisierung der Maßnahmen ergeben. Bahnhofsvorplatz Höchst Gemäß Haushalt 2012 sind insgesamt Mittel in Höhe von 6,85 Mio. € bis 2014 veranschlagt - incl. bereits verausgabter Mittel und Haushaltsresten, die nach 2012 übertragen wurden. Die gestalterische und technische Vorplanung läuft. Die Maßnahme wird entsprechend der M 19 mit hoher Priorität bearbeitet. Illumination Höchst Im Haushalt 2010/11 waren Mittel in Höhe von 1,5 Mio. veranschlagt - davon ist ein Teil für Planung abgeflossen, die restlichen Investitionsmittel wurden übertragen. Die Entwurfs- und Ausführungsplanung ist abgeschlossen, ein Bau- und Finanzierungsbeschluss liegt vor. Ein Baubeginn in der 2. Jahreshälfte 2012 wird angestrebt. Bahnhof Griesheim Für die Umgestaltung der Platzfläche waren bereits im Haushalt 2010/11 Mittel bereitgestellt worden. Eine gestalterische Vorplanung für den Vorplatzbereich wurde erarbeitet und dem Ortsbeirat über einen Bericht vorgestellt. Die Umsetzbarkeit dieser Planung ist allerdings abhängig von der Grundstücksverfügbarkeit. Die Fläche befindet sich überwiegend in Privateigentum. Der Eigentümer hat eigene Nutzungsvorstellungen. Die Bearbeitung der Planung ruht bis zur Klärung der Grundstücksverfügbarkeit. Die Haushaltsreste aus 2010/11 wurden nach 2012 übertragen und stehen ggf. für eine Fortsetzung oder Modifikation der Planung zur Verfügung. Der barrierefreie Umbau der Station kann und soll unabhängig von der Vorplatzfläche erfolgen. Sindlinger Kirchplatz Im Haushalt 2010/11 waren 420.000 € veranschlagt, nicht verbrauchte Reste werden übertragen, 120.000 € sind im Haushalt 2012 vorgesehen. Die Vorentwurfsplanung ist in Bearbeitung. Das Projekt ist mit Priorität B (gemäß § 7831 aus 2010) versehen. Auf Grund der Vielzahl der mit Priorität A versehenen Projekte konnte die Vorplanung noch nicht abgeschlossen werden. Straße Alt-Nied Auf Grund der angespannten Haushaltssituation konnten im Haushalt 2012 keine Planungsmittel für das Projekt eingestellt werden. Die Möglichkeit der Bereitstellung von Planungsmitteln ab 2013 wird im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2013 geprüft. Nieder Tor Auf Grund der angespannten Haushaltssituation konnten im Haushalt 2012 keine Planungsmittel für das Projekt eingestellt werden. Die Möglichkeit der Bereitstellung von Planungsmitteln ab 2013 wird im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2013 geprüft. Inhaltliche Voraussetzung für einen Beginn der Planung im Rahmen des Programms Schöneres Frankfurt ist die Klärung der Verkehrssituation (Nieder Kreisel/Mainzer Landstraße). Auf dieser Basis soll durch einen städtebaulichen Wettbewerb ein Nutzungs- und Bebauungskonzept erarbeitet werden. Vor diesem Hintergrund ist dann zu entscheiden, welchen Umgriff und Inhalt eine Maßnahme des Schöneren Frankfurt zur Gestaltung des öffentlichen Raums haben kann. Insofern werden maßnahmenbezogene Planungsmittel für 2012 nicht benötigt. Bolongarostraße Die Finanzierung erfolgt aus dem Förderprogramm Höchst. Die verkehrliche Vorplanung ist abgeschlossen. Hierzu ist ein Vorplanungsbeschluss erfolgt. Auf dieser Basis erfolgt zurzeit eine ergänzende gestalterische Planung sowie eine technische Planung. Hierfür stehen ausreichend Mittel aus dem Förderprogramm Höchst zur Verfügung. Mittel für die Umsetzung der Maßnahme sind im Förderprogramm ab 2013 eingeplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 20.03.2012, EA 41 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 05.09.2012 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 132 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. 14. Sitzung des OBR 6 am 25.09.2012, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2012, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 387 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2284, 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 05.11.2012 Aktenzeichen: 60 10