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Umbau des Bahnübergangs Lachweg in Eschersheim: Eingriffe in Grundstücke und Verkehrserschließung des Quartiers Lachweg/Hinter den Eichbäumen

Vorlagentyp: A CDU, SPD, GRÜNE

Inhalt

S A C H S T A N D : Anfrage vom 16.05.2018, A 356 Betreff: Umbau des Bahnübergangs Lachweg in Eschersheim: Eingriffe in Grundstücke und Verkehrserschließung des Quartiers Lachweg/Hinter den Eichbäumen Der viergleisige Ausbau der S-Bahn (Main-Weser-Bahn) zwischen Frankfurt, Bad Vilbel und Friedberg wird durch eine Verkürzung der Fahrtzeit, erhöhte Pünktlichkeit und zusätzliche Züge zu einer deutlichen Qualitätssteigerung des S-Bahn- und Regionalbahnverkehrs führen. Damit wird ein attraktives Angebot zur Nutzung des ÖPNV insbesondere für Berufspendlerinnen und Berufspendler aus der Wetterau geschaffen, das bei der Verkehrsmittelwahl eine Alternative zum Auto sein und damit zu einer Reduzierung des Autoverkehrs beitragen wird. Nach den Planungen der Deutsche Bahn für dieses Vorhaben wird der heutige Bahnübergang Lachweg in Eschersheim durch eine Bahnunterführung an gleicher Stelle ersetzt, das heißt, der Lachweg wird unter der Bahntrasse hindurchgeführt, wobei der Höhenunterschied im Straßenverlauf durch Steigungsstrecken vor und nach Unterquerung der Gleise ausgeglichen wird. Durch die dabei entstehenden Böschungen und dem gegenüber heute größeren Raumbedarf der Straße wird es westlich der Bahnstrecke Eingriffe in Grundstücke geben müssen. Dabei sollen auch mehrere Gebäude entfernt werden. Weiterhin wird die Verkehrserschließung der an den Lachweg und an die Straße "Hinter den Eichbäumen" angrenzenden Liegenschaften, darunter ein Garagenhof / Gewerbegrundstück, neu hergestellt werden müssen. Diese Verkehrserschließung ist im Detail nicht aus den Planungen der Bahn zu entnehmen, das Verkehrsdezernat der Stadt Frankfurt äußert sich dazu nicht. Bislang wurden weder von der Deutschen Bahn noch vom Verkehrs- oder Planungsdezernat der Stadt Frankfurt am Main die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer und Anwohnerinnen und Anwohner über die künftige Führung des Lachweges, über Eingriffe in Grundstücke und die Beseitigung von Gebäuden und über die Verkehrserschließung der Grundstücke in diesem Abschnitt informiert, Nachfragen blieben unbeantwortet. Dies vorausgeschickt, fragen wir den Magistrat: a) Welch e Eingriffe in Grundstücke und in die bestehende Bebauung werden durch den Bau der Bahnunterführung Lachweg im Detail notwendig und wie wird dabei mit den Anforderungen der Erhaltungssatzung Alt-Eschersheim umgegangen? b) Wie will das Verkehrsdezernat die Verkehrserschließung der westlich der Bahntrasse an den Lachweg und an die Straße "Hinter den Eichbäumen" angrenzenden Grundstücke sicherstellen? c) Wann und wie werden Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer und Anwohnerinnen und Anwohner über die geplanten Veränderungen nicht nur informiert, sondern über die bei Planungsverfahren formal vorgegebene Bürgerbeteiligung hinaus durch aktive Kommunikation mit der Möglichkeit zu eigenen Vorschlägen in das Vorhaben einbezogen? Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin Daum Stadtv. Dr. Stephan F. Deusinger Stadtv. Prof. Dr. Johannes Harsche Stadtv. Thomas Kirchner Stadtv. Dr. Nils Kößler Stadtv. Erika Pfreundschuh Stadtv. Stephan Siegler Stadtv. Thomas Bäppler-Wolf Stadtv. Eugen Emmerling Stadtv. Christian Heimpel Stadtv. Petra Scharf Stadtv. Hubert Schmitt Stadtv. Dimitrios Bakakis Stadtv. Angela Hanisch Stadtv. Wolfgang Siefert Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.12.2018, B 386 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 426 Bericht des Magistrats vom 29.05.2020, B 243 Bericht des Magistrats vom 15.01.2021, B 15 Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 340 Bericht des Magistrats vom 01.08.2022, B 305 Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 17 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.05.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 356 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP Beschlussausfertigung(en): § 3278, 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 30.10.2018

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