Bürgersteig in der Autogenstraße im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes sowie Lösung für die Haltestellen der Buslinien 54 und 59
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Bericht des Magistrats vom 29.07.2013, B 382
Betreff: Bürgersteig in der Autogenstraße im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes sowie Lösung für die Haltestellen der Buslinien 54 und 59 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.04.2013, § 3027 - OA 330/13 OBR 6 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 25.11.2013 Zwischenbericht: Eine Verlegung der Endhaltestelle der Buslinien 54 und 59 ist unter Berücksichtigung der Umsteigebeziehungen zur S-Bahn vor dem Hintergrund der örtlichen Gegebenheiten nicht zweckdienlich. Die Klage der von den Auswirkungen des aktuellen Haltestellenbetriebs betroffenen Grundstückseigentümer gegen die VGF, jegliche Beeinträchtigungen durch Busverkehre und damit zusammenhängende Maßnahmen und Einrichtungen zu unterlassen, wurde in erster Instanz vom Landgericht Frankfurt abgewiesen. Aufgrund des derzeit anhängigen Berufungsverfahrens, mit dem die Kläger ihr Begehren weiter verfolgen, kann in der Sache zunächst keine abschließende Stellungnahme erfolgen.