Aktive Nachbarschaft in Schwanheim und Goldstein
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Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B 382
Betreff: Aktive Nachbarschaft in Schwanheim und Goldstein Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.06.2011, § 351 - OA 1210/10 und OA 2/11 OBR 6, B 130/11 - Der Magistrat hat die Prüfung, ob und gegebenenfalls welche Quartiere zukünftig in das Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft aufgenommen werden können, noch nicht abgeschlossen. Gleichwohl nimmt der Magistrat die durch den Ortsbeirat vorgetragenen Bedarfe ernst. Der Magistrat ist daher bereits im Vorfeld der zu treffenden Entscheidung zur Frage der Einrichtung eines hauptamtlichen Quartiersmanagements mit dem Frankfurter Programm - Aktive Nachbarschaft als Unterstützung der vor Ort entstandenen Aktivitäten beratend tätig. Hierbei arbeitet das Programm sehr intensiv mit dem örtlichen Regionalrat und den bestehenden ehrenamtlichen Strukturen zusammen und steht mit seinem Kenntnissen beratend zur Verfügung. Die mit OA 1210 angesprochenen Bedarfe der Bewohnerinnen und Bewohner stehen im besonderen Augenmerk der Lösungssuche. Gespräche mit den erforderlichen Wohnungsgesellschaften vor Ort werden derzeit von den beteiligten Akteuren geführt. In dem angesprochenen Sozialraum stehen dem Magistrat lediglich Informationen zu geförderten und ehemals geförderten Wohnungsbeständen zur Verfügung. Insgesamt handelt es sich um 762 Wohnungen, die sich im Eigentum von insgesamt 7 Wohnungsgesellschaften befinden. Von den 762 Wohnungen werden 194 über das Amt für Wohnungswesen belegt. Bei 568 Wohnungen ist die Belegungsbindung bereits vor einigen Jahren ausgelaufen. Nach Informationen des Magistrats werden bei der Vermietung der freien Bestände der ABG Frankfurt Holding und der Nassauischen Heimstätte, wie in anderen Wohnungsbeständen dieser Vermieter auch, darauf geachtet, dass eine sozialverträgliche Mischung der Mieterschaft entsteht bzw. bestehen bleibt. Die Nassauische Heimstätte ist darüber hinaus durch das eigene Haus- und Siedlungsmanagement auch in diesen Beständen präsent. Informationen über die Vermietungspraxis anderer Eigentümer mit nicht gebundenen Beständen liegen dem Magistrat nicht vor.