Aktive Nachbarschaft in Schwanheim und Goldstein
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B
382 Betreff:
Aktive Nachbarschaft in
Schwanheim und Goldstein Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.06.2011, § 351 - OA 1210/10 und OA 2/11 OBR 6, B
130/11 - Der Magistrat hat die Prüfung,
ob und gegebenenfalls welche Quartiere zukünftig in das Frankfurter Programm -
Aktive Nachbarschaft aufgenommen werden können, noch nicht abgeschlossen.
Gleichwohl nimmt der Magistrat die durch den
Ortsbeirat vorgetragenen Bedarfe ernst. Der Magistrat ist daher bereits im
Vorfeld der zu treffenden Entscheidung zur Frage der Einrichtung eines
hauptamtlichen Quartiersmanagements mit dem Frankfurter Programm - Aktive
Nachbarschaft als Unterstützung der vor Ort entstandenen Aktivitäten beratend
tätig. Hierbei arbeitet das Programm sehr
intensiv mit dem örtlichen Regionalrat und den bestehenden ehrenamtlichen
Strukturen zusammen und steht mit seinem Kenntnissen beratend zur
Verfügung. Die mit OA 1210 angesprochenen
Bedarfe der Bewohnerinnen und Bewohner stehen im besonderen Augenmerk der
Lösungssuche. Gespräche mit den erforderlichen Wohnungsgesellschaften vor Ort
werden derzeit von den beteiligten Akteuren geführt. In dem angesprochenen Sozialraum stehen dem
Magistrat lediglich Informationen zu geförderten und ehemals geförderten
Wohnungsbeständen zur Verfügung. Insgesamt handelt es sich um 762 Wohnungen,
die sich im Eigentum von insgesamt 7 Wohnungsgesellschaften befinden. Von den
762 Wohnungen werden 194 über das Amt für Wohnungswesen belegt. Bei 568
Wohnungen ist die Belegungsbindung bereits vor einigen Jahren ausgelaufen.
Nach Informationen des Magistrats werden bei der
Vermietung der freien Bestände der ABG Frankfurt Holding und der Nassauischen
Heimstätte, wie in anderen Wohnungsbeständen dieser Vermieter auch, darauf
geachtet, dass eine sozialverträgliche Mischung der Mieterschaft entsteht bzw.
bestehen bleibt.
Die Nassauische Heimstätte ist
darüber hinaus durch das eigene Haus- und Siedlungsmanagement auch in diesen
Beständen präsent. Informationen über die Vermietungspraxis anderer
Eigentümer mit nicht gebundenen Beständen liegen dem Magistrat nicht
vor. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
26.10.2010, OA 1210
Bericht des
Magistrats vom 04.03.2011, B 130
Anregung vom
03.05.2011, OA 2
Antrag vom
29.02.2012, OF
297/6
Antrag vom 10.03.2017, OF 349/6
Etatanregung vom
14.03.2017, EA 68
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 6
Versandpaket: 21.09.2011 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6
am 25.10.2011, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 382
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 5. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 08.12.2011, TO I, TOP 17
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 382
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP und
Piraten (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en):
§ 956, 5. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 08.12.2011 Aktenzeichen: 51