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Entsiegelungskonzept

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Stadt Frankfurt am Main stellt sich den Herausforderungen des Klimawandels. Maßnahmen zur Entsiegelung, Begrünung, Verschattung und Versickerung von Niederschlagswasser vor Ort sind wichtige Handlungsfelder der städtischen Klimaanpassung. Zu

  1. Wie im Bericht des Magistrats vom 06.11.2023, B 427, mitgeteilt, klärt der Magistrat die Rahmenbedingungen für ein Entsiegelungskonzept, unter Berücksichtigung der notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen. Wesentlicher Baustein des Entsiegelungskonzeptes ist die Erstellung eines Entsiegelungskatasters, um entsprechende Flächen verorten zu können. Einige Ämter betreiben bereits eigenständig Initiativen und Programme zur Entsiegelung von Flächen. Um ein Entsiegelungskataster effektiv abbilden und betreiben zu können, soll ein Verzeichnis erstellt werden, in dem die Flächen aller Entsiegelungen (Potentiale und Umsetzungen) ämterübergreifend aufgenommen werden sollen. Der Aufwand und die Kosten zur Erstellung des Konzeptes müssen im Verhältnis zum Nutzen stehen. Im Folgenden wird detailliert auf die einzelnen Punkte eingegangen: Zu
  2. Es existieren bereits Programme (z.B. "Schöneres Frankfurt", Prioritätenliste "Klimaangepasste Stadtplätze"), deren Umsetzungen unter anderem Maßnahmen zur Entsiegelung nach sich ziehen werden. Die Zuständigkeit liegt dabei bei verschiedenen Ämtern. Entsprechende Flächen werden priorisiert und ins Kataster aufgenommen. a) Mit der Erstellung eines GIS-basierten Katasters inklusive einer Analyse des Entsiegelungs- und Begrünungspotenzials wurde ein Ingenieurbüro beauftragt. Die Karten sollen unter anderem als Grundlage für das Entsiegelungskataster dienen. Die Ergebnisse können der Öffentlichkeit und der Verwaltung z.B. als Themenkarte des Klimaplanatlas zur Verfügung gestellt werden. b) Je nach Ergebnis der Analyse werden in entsprechender Detaillierungstiefe Angaben zu den Entsiegelungskosten gemacht. Genaue Angaben zu den Kosten können erst im Zuge des Planungsfortschritts gemacht werden. c) Die Priorisierungsliste wird mit Hilfe einer Geodatenauswertung erstellt und sollte sich auf entscheidende Hotspots/Krisenpunkte konzentrieren. Die Etat-Anregungen werden dabei berücksichtigt. d) Die Etat-Anregungen der Ortsbeiräte wurden bereits auf Eignung aus fachlicher Sicht geprüft. Es werden voraussichtlich zehn der vorgeschlagenen Plätze (EA 5, 12, 118, 129, 173 und 188 aus dem Jahr 2023) ins Entsiegelungskataster aufgenommen. e) siehe "a)" f), h) Die pauschale Festlegung eines Entsiegelungsgrades in Prozent der Fläche ist nicht zielführend. Die fachliche Beurteilung der Flächen sollte an den jeweiligen Gegebenheiten (Abflusspotenzial, Versiegelungsgrad) ausgerichtet sein. Der Leitfaden zur Klimaangepassten Stadtplatzgestaltung trifft darüber hinaus verbindliche Festsetzungen zum Thema Versiegelung. g) Bei der Planung und Umgestaltung von Schulhöfen soll die Entsiegelung von Flächen geprüft und im Sinne einer nutzerorientierten Gestaltung umgesetzt werden. Zu
  3. Soweit möglich werden Fördermittel des Bundes und des Landes beantragt und bei Bewilligung konsequent abgerufen (z.B. die KfW-Fördermittel M444 Natürlicher Klimaschutz in Kommunen). Zu
  4. Seit 2017 fördert die Stadt Frankfurt Klimaanpassungsmaßnahmen über das Programm "Frankfurt frischt auf" (seit November 2023 "Klimabonus 2.0") Klimabonus | Stadt Frankfurt am Main. Die Stadt unterstützt private Hauseigentümer:innen und Grundstückseigentümer:innen, Unternehmen und Wohnungsbaugesellschaften, die mehr Grün auf, an und hinter das Haus bringen wollen. Gefördert werden unter anderem die Entsiegelung und Begrünung von (Hinter-)Höfen, Grundstückseinfahrten und ähnlichem wie beispielsweise vorbereitende Maßnahmen wie der genehmigungsfreie Abbruch von Gebäuden, das Entfernen von versiegelnden Bodenbelägen, Bodenaufbereitung beziehungsweise Bodenaustausch, Bepflanzungen und gärtnerische Gestaltung von Flächen, Mauern und Zäunen einschließlich Rankhilfen, Schaffen von öffentlichen Zugängen, Anlegen von Hochbeeten und Anschaffen von Pergolen inklusive der jeweils erforderlichen Planung. Ein weiteres stadtweites Förderprogramm besteht mit dem "Geschenkten Baum". Hierbei können Privatpersonen eine Förderung von bis zu 500 € bekommen, wenn im Siedlungsbereich Bäume gepflanzt werden - ein vielfach praktizierter Anreiz, um damit auch Versiegelungen zurückzunehmen. Zu
  5. Mit der Gestaltungssatzung Freiraum und Klima der Stadt Frankfurt am Main (Freiraumsatzung) werden Regeln für die Versiegelung getroffen. Die Prüfung und Analyse von nicht überbauten privaten Flächen ist nicht zielführend, da der Bestandsschutz gilt. Zu
  6. Im Rahmen der jährlichen Berichtspflichten wird der Magistrat zum Umsetzungsstand berichten. Zu OA 124: Wir verweisen auf das Geoportal der Stadt Frankfurt (https://geoportal.frankfurt.de/), in dem die Eigentumsverhältnisse flurstücksgenau abrufbar sind. Die städtischen Flächen sind unter den Reitern "Themen", weiter zu "Fachdaten", weiter zu "Planen und Bauen", weiter zu "Eigentum" einsehbar.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

33
33. Sitzung Ausschuss für Klima- und Umweltschutz
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

34
34. Sitzung Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

35
35. Sitzung Ausschuss für Klima- und Umweltschutz
TO II
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen