Finanzhaushalt 2018; Produkthaushalt 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 07.10.2019, B 370 Betreff: Finanzhaushalt 2018;
Produkthaushalt 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem
GVFG Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2004, § 6705 Anlage
8 - E 1024/03
CDU/SPD/GRÜNE/FDP, l. B 294/17 - Auf der Grundlage des Produkthaushaltes 2018 /
Investitionsprogrammes 2018 - 2021 wird für das Jahr 2018 wie folgt
berichtet: Eine moderne Infrastruktur braucht
Kontinuität und Verlässlichkeit in der Planung und Mittelzuweisung. Deshalb
steht es für beide Parteien außer Frage, dass der Bund den ÖPNV mit einem
hinreichenden Finanzbeitrag auf hohem Niveau fördern muss. Bei der
gegenwärtigen Finanzierung des Bundes besteht ein Defizit, welches durch
Effizienzgewinne bei den Verbünden allein vermutlich nicht geschlossen werden
kann. Die Hessische Landesregierung setzt
sich nachdrücklich für eine angemessene Finanzierung durch Bundesmittel auch
über das Jahr 2019 hinaus ein. Das Land Hessen will die Zweckbindung hierfür
beibehalten. Auf Bundesebene setzen sich die
Koalitionspartner für eine Fortführung der Entflechtungsmittel über das Jahr
2019 hinaus ein. Weiterhin setzen sich die Koalitionen dafür ein, dass die
entsprechenden Bundesfördermittel (GVFG-Bundesprogramm) über das Jahr 2019
hinaus beibehalten werden können. Zu Ziffer 1.: Es dient zur Kenntnis, dass die Investitionsvorhaben
der Stadt Frankfurt am Main für den Öffentlichen Personennahverkehr ÖPNV im
Produkthaushalt 2018 / Investitionsprogramm 2018-2021, Produktgruppe 16.11 wie
folgt enthalten sind: Produktgruppe: 16.11 Förderung des Öffentlichen
Personennahverkehrs Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von
Verkehrsanlagen / Maßnahmen des ÖPNV Erläuternde Hinweise: In der Produktgruppe 16.11 werden nur Investitionen
abgebildet. Die
Investitionsprojekte des ÖPNV werden durch diese Darstellungsform entsprechend
der Anforderungen des Hessischen Ministers des Innern und für Sport gemeinsam
dargestellt (Erlass vom 4. September 1996). Für die erwarteten Einnahmen zur (teilweisen)
Refinanzierung wurden die Sachkonten 80688191-93 (Ablösebeträge gem. § 44 Abs. 2 HBO),
80681010
(Zuweisungen des Bundes nach GVFG) und 80681130 (Zuweisungen des Landes
nach FAG) gebildet. Die Einnahmen werden hier unter Angabe der Maßnahme
bezogenen PSP (Projektstrukturplan) -Elemente verbucht. Weitere ÖPNV-Maßnahmen werden im Rahmen der
Veranschlagungen in Produktgruppe: 13.1
Stadtplanung Produktbereich:
13 Stadtplanung abgewickelt. Für die erwarteten Einnahmen zur teilweisen
Refinanzierung wurden hier die Sachkonten 80681010 (Zuwendungen des Bundes nach
GVFG), 80681130
(Zuwendungen des Landes nach FAG) und 80681771 (Sonstige Zuwendungen von privaten
Unternehmen für Investitionsmaßnahmen gebildet. Es sind nur die Investitionen des Kämmereihaushaltes
enthalten; weitere Investitionen sind durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft
Frankfurt am Main mbH über deren Wirtschafts-plan zu erbringen. Die Rangfolge der Maßnahmen ergibt sich aus der
vorgeschriebenen Darstellung der Investitionen in Kategorien wie nachstehend
dargestellt: Kategorie 1: Einzelbewilligung liegt vor (Merkmal "B") Kategorie 2: Maßnahmen mit den Merkmalen "P" (Programme
einschließlich Planungsmittelpauschalen zur Erstellung von Kostenberechnungen)
und "E" (Erschließungsmaßnahmen) Kategorie 3: Maßnahmen mit laufenden Einzelbewilligungen bzw.
Mehrkostenvorlagen
Kategorie 4: Maßnahmen, für die noch keine
Einzelbewilligung bzw. Mehrkostenvorlage in den Geschäftsgang gegeben
wurde. Kategorie 5: Planungsmittel für Einzelmaßnahmen (zur Erstellung
von Kostenberechnungen) Status der
Förderung durch Bund und/bzw. Land: Im
Entwurf des Investitionsprogramms 2017-2020 wurden die dargestellten Mittel
veranschlagt, um die Mitfinanzierung des Vorhabens von Seiten der Stadt
sicherzustellen. Die Förderung des
Streckenausbaus erfolgt direkt an die Unternehmen der Deutschen Bahn
AG. Die Programmaufnahme
hierzu ist erfolgt. Die städtischen
Anteile sowie die hierauf erwartete Förderung an den durch
Kreuzungsvereinbarungen zu regelnden Maßnahmen gelten nach den
Förderkriterien nicht als ÖPNV-Vorhaben und sind deshalb als Maßnahmen des
kommunalen Straßenbaus in sind in Produktgruppe 16.03 dargestellt.
Status der
Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die
Förderung erfolgt jeweils linien- bzw. projektbezogen.
Die Baumaßnahmen zu den Haltestellen der Buslinie 32
und der Akutmaßnahmen (Los2 ohne LSA) sind fertiggestellt,
Verwendungsnachweise wurden eingereicht und geprüft, der Abschlussbescheid
liegt vor.
40 Haltestellen d. Umb. der Bushaltestellen E3/2014
auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom
21.03.2013 (§ 2950) zum Etatantrag E 3 vom 15.02.2013 wurden Ende 2016 und im
Mai 2017 fertiggestellt. Die Schlussverwendungsnachweise wurden
eingereicht.
Der barrierefreie Umbau weiterer 37 Bushaltestellen
E3/2015 wurde Ende März 2017 begonnen. Der Urbescheid liegt
vor.
2016 wurden für die Bushaltestelle Lokalbahnhof der
Buslinien 36 (Baubeginn voraussichtlich 2019) und 78 (Los 2) Förderanträge
gestellt. Baubeginn für die Buslinie 78 (Los 2) war Ende 2017. Die
Urbescheide liegen vor. Der
barrierefreie Umbau der Bushaltestellen E3/2016 hat Ende März 2018 begonnen.
Der Urbescheid liegt vor. Für
weitere voraussichtlich 23 Haltestellen E3/2017, deren barrierefreier Umbau
im Jahr 2018/2019 vorgesehen ist, sind
Förderanträge gestellt. Der Förderbescheid ist für Oktober 2018
beantragt.
Nach 5.001098 barrierefreie Ausstattung von
Bushaltestellen: Auch für die jeweiligen 2. Bauabschnitte der Haltestellen
der Buslinien 32 und Akutmaßnahmen (Los 2 mit LSA) wurden Förderanträge
gestellt. Förderbescheide sind für September 2018 beantragt.
Für
den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen E3/2018 wird ein Förderantrag
bis 31.05.2018 eingereicht. Status der
Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die
Förderfähigkeit muss geprüft werden. Status der
Förderung durch Bund und/bzw. Land: Infolge des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung § 6158 vom 16.07.2015 zur Vorlage M 87 vom
22.05.2015 ist die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft mbH (VGF) alleinige
Antragstellerin des Förderantrages. Status der
Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist nicht
vorgesehen. Status der
Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Förderfähigkeit
muss geprüft werden. Laut Etatantrag 28 soll das unterbrochene
Planfeststellungsverfahren für den Weiterbau der U 5 von Preungesheim zur
S-Bahn-Station Frankfurter Berg wiederaufgenommen werden. Die erforderlichen
Mittel für den Bau werden in die mittelfristige Finanzplanung
eingestellt. Status der
Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die
Aufnahme in das GVFG-Bundesprogramm ist erfolgt. Status der
Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Programmaufnahme bei Hessen Mobil ist
erfolgt. Status der
Förderung durch Bund und/bzw. Land: Baumaßnahme ist baulich fertiggestellt,
Schlussverwendungsnachweis liegt Hessen Mobil vor. Prüfergebnis steht noch
aus.
Status der
Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die
Förderung erfolgt direkt an die Unternehmen der Deutschen Bahn AG. Die
Haushaltsveranschlagung beinhaltet den auf die Stadt Frankfurt am Main
entfallenden verbleibenden Kostenzuschuss an die DB AG.
Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land:
Die
Inanspruchnahme von Fördermitteln ist nicht vorgesehen.
Status der
Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die
Programmaufnahme ist erfolgt. Status der
Förderung durch Bund und/bzw. Land: Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Eine
Restabwicklung erfolgt noch, der Aufzug ist in Betrieb.
Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land:
Der
Bewilligungsbescheid steht aus. Der Förderantrag liegt Hessen Mobil vor.
Status der
Förderung durch Bund und/bzw. Land: Das Projekt
befindet sich in Planungsphase im Zusammenhang mit dem Projekt Nordmainische
S- Bahn und hier
betreffend der Bahnübergangsbeseitigung Cassellastraße /
Ernst-Heinkel-Straße. Die
Förderfähigkeit wird noch geprüft. Status der
Förderung durch Bund und/bzw. Land: Mit
Beschluss § 6652 vom 17.12.2015 zur Vorlage M 201 vom 13.11.2015 wurde
entschieden, den 1. Abschnitt der Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße
umzusetzen und die in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.005985 -
"Verringerung der Trennwirkung der Eschersheimer Landstraße zur
Verfügung stehenden Mittel mit vorstehendem Mittelansatz aufzustocken.
Entgegen der bisherigen Einschätzung besteht keine
Fördermöglichkeit.
Status der
Förderung durch Bund und/bzw. Land: Bewilligungsbescheide zu den Haltestellen BA1
(Sigmund- Freud-Straße,
Ronneburgstraße, Theobald-Ziegler-Straße, Gießener Straße,
Marbachweg/Sozialzentrum), Hauptfriedhof, Deutsche Nationalbibliothek und
Preungesheim liegen vor. Außer der Station Preungesheim liegen dem
Fördergeber alle Schlussverwendungsnachweise vor.
Zu
den Haltestellen des BA1 liegt nur das Prüfergebnis jedoch noch kein
Abschlussbescheid vor. Der Förderantrag zur Beschleunigung der Stadtbahnlinie
U 5 der oberirdischen Bestandsstrecke ist bewilligt. Die Maßnahme befindet
sich im Bau. Die Programmaufnahme bei Hessen Mobil für die Haltestelle Neuer
Jüdischer Friedhof ist erfolgt. Status der
Förderung durch Bund und/bzw. Land: Bewilligungsbescheide zum barrierefreien Umbau der
Straßenbahnhaltestellen Niederrad Bahnhof, Daimlerstraße, Dieselstraße und
Hugo Junkers
Straße liegen vor. Die Förderung für den
barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestelle Niederrad Bahnhof erfolgt
direkt an die VGF. Der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestellen
Daimlerstraße, Dieselstraße und Hugo Junkers Straße
befindet sich in der Umsetzung. Für die Haltestellen Stresemannallee/
Mörfelder Landstraße, Stresemannallee / Gartenstraße und Hospital zum
Heiligen Geist wurden Förderanträge gestellt.
Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land:
Projekt wird finanziert aus PD 5.006701
gem. Beschluss der
StVV vom 15.12.2016, § 859 (M 216). Status der
Förderung durch Bund und/bzw. Land:
Projekt finanziert aus PD
5.006701 gem. Beschluss der
StVV vom 15.12.2016, § 857 (M 214) . Status der
Förderung durch Bund und/bzw. Land: Maßnahme befindet sich z.Z. in der Planung. Nach
Abschluss dieser Phase wird geprüft, ob eine Aufnahme ins Förderprogramm
möglich ist. Status der
Förderung durch Bund und/bzw. Land: Maßnahme befindet sich z.Z. in der Planung. Nach
Abschluss dieser Phase
wird geprüft, ob die bereits vorliegende Anmeldung im Zusammenhang mit der
Grundstrecke DIV (bereits abgeschlossene Maßnahme) weiterverfolgt werden
kann. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land:
Projekt wird finanziert aus PD 5.006701
gem. Beschluss der StVV vom 15.12.2016, § 858 (M 215)
.
Status der
Förderung durch Bund und/bzw. Land:
Die Projektausführung erfolgt über den
Rahmenvertrag. Stationsausbau. Förderantrag erfolgt über die
DB.
Zu Ziffer 2.: Der Status der Bezuschussung durch den Bund und/bzw.
das Land wurde in die voranstehende Aufstellung eingearbeitet. Zu Ziffer 3.: Eine Darstellung der erwarteten Bezuschussung ist in
der voranstehenden Aufstellung ebenfalls enthalten. Die Höhe der tatsächlichen
Förderung ergibt sich grundsätzlich aus dem Bauablauf unter Beachtung der
nachstehenden Kriterien: Die Fördermittel werden projektbezogen mit einem
Bescheid als Gesamtbetrag bewilligt und in einem Finanzierungsplan, der das
jeweils laufende und bis zu vier darauf folgende Jahre abdeckt, bereitgestellt.
Hierbei entspricht die jährliche Bereitstellung nicht unbedingt dem im Antrag
angemeldeten Bedarf; die Notwendigkeit zur Anpassung ist somit schon erkennbar.
Außerdem machen Investitionsvorhaben, deren Realisierungsdauer mehr als fünf
Jahre betragen, eine sukzessive Anpassung der Förderraten erforderlich. Den Regelungen des Zentralen Handbuches von Hessen
Mobil zu Ziffer 4.9 Verkehrsinfrastrukturförderung entsprechend, erfolgt der
Mittelabruf auf Grundlage tatsächlicher Ausgaben. Bei entsprechend
nachgewiesenem Mittelbedarf kann der Bescheid auf Antrag des
Zuwendungsempfängers umgestellt werden. Die bisher nach den Verwaltungsvorschriften des
Landes Hessen zur Durchführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
bestehende Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln für Auszahlungen,
die voraussichtlich innerhalb der auf die Anforderung folgenden zwei Monate im
Rahmen des Zuwendungszweckes geleistet werden müssen, ist im Zentralen Handbuch
nicht mehr enthalten, da die Verwaltungsvorschriften formell abgelaufen
sind. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatantrag vom
15.12.2003, E 1024
Bericht des
Magistrats vom 08.09.2017, B 294
Bericht des
Magistrats vom 03.08.2020, B 346
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 09.10.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR
13 am 22.10.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 4
am 22.10.2019, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, BFF und dFfm gegen
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 7
am 22.10.2019, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR
10 am 22.10.2019, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5
am 25.10.2019, TO I, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR
15 am 25.10.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR
12 am 25.10.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2
am 28.10.2019, TO II, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR
14 am 28.10.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR
11 am 28.10.2019, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1
am 29.10.2019, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR
16 am 29.10.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9
am 31.10.2019, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3
am 31.10.2019, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL
(= Zurückweisung) 36. Sitzung des OBR 6
am 26.11.2019, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8
am 04.12.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 20
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en):
§ 5051, 36. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 21.01.2020 Aktenzeichen: 92 14