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Finanzhaushalt 2018; Produkthaushalt 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 07.10.2019, B 370 Betreff: Finanzhaushalt 2018; Produkthaushalt 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2004, § 6705 Anlage 8 - E 1024/03 CDU/SPD/GRÜNE/FDP, l. B 294/17 - Auf der Grundlage des Produkthaushaltes 2018 / Investitionsprogrammes 2018 - 2021 wird für das Jahr 2018 wie folgt berichtet: Eine moderne Infrastruktur braucht Kontinuität und Verlässlichkeit in der Planung und Mittelzuweisung. Deshalb steht es für beide Parteien außer Frage, dass der Bund den ÖPNV mit einem hinreichenden Finanzbeitrag auf hohem Niveau fördern muss. Bei der gegenwärtigen Finanzierung des Bundes besteht ein Defizit, welches durch Effizienzgewinne bei den Verbünden allein vermutlich nicht geschlossen werden kann. Die Hessische Landesregierung setzt sich nachdrücklich für eine angemessene Finanzierung durch Bundesmittel auch über das Jahr 2019 hinaus ein. Das Land Hessen will die Zweckbindung hierfür beibehalten. Auf Bundesebene setzen sich die Koalitionspartner für eine Fortführung der Entflechtungsmittel über das Jahr 2019 hinaus ein. Weiterhin setzen sich die Koalitionen dafür ein, dass die entsprechenden Bundesfördermittel (GVFG-Bundesprogramm) über das Jahr 2019 hinaus beibehalten werden können. Zu Ziffer 1.: Es dient zur Kenntnis, dass die Investitionsvorhaben der Stadt Frankfurt am Main für den Öffentlichen Personennahverkehr ÖPNV im Produkthaushalt 2018 / Investitionsprogramm 2018-2021, Produktgruppe 16.11 wie folgt enthalten sind: Produktgruppe: 16.11 Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen / Maßnahmen des ÖPNV Erläuternde Hinweise: In der Produktgruppe 16.11 werden nur Investitionen abgebildet. Die Investitionsprojekte des ÖPNV werden durch diese Darstellungsform entsprechend der Anforderungen des Hessischen Ministers des Innern und für Sport gemeinsam dargestellt (Erlass vom 4. September 1996). Für die erwarteten Einnahmen zur (teilweisen) Refinanzierung wurden die Sachkonten 80688191-93 (Ablösebeträge gem. § 44 Abs. 2 HBO), 80681010 (Zuweisungen des Bundes nach GVFG) und 80681130 (Zuweisungen des Landes nach FAG) gebildet. Die Einnahmen werden hier unter Angabe der Maßnahme bezogenen PSP (Projektstrukturplan) -Elemente verbucht. Weitere ÖPNV-Maßnahmen werden im Rahmen der Veranschlagungen in Produktgruppe: 13.1 Stadtplanung Produktbereich: 13 Stadtplanung abgewickelt. Für die erwarteten Einnahmen zur teilweisen Refinanzierung wurden hier die Sachkonten 80681010 (Zuwendungen des Bundes nach GVFG), 80681130 (Zuwendungen des Landes nach FAG) und 80681771 (Sonstige Zuwendungen von privaten Unternehmen für Investitionsmaßnahmen gebildet. Es sind nur die Investitionen des Kämmereihaushaltes enthalten; weitere Investitionen sind durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH über deren Wirtschafts-plan zu erbringen. Die Rangfolge der Maßnahmen ergibt sich aus der vorgeschriebenen Darstellung der Investitionen in Kategorien wie nachstehend dargestellt: Kategorie 1: Einzelbewilligung liegt vor (Merkmal "B") Kategorie 2: Maßnahmen mit den Merkmalen "P" (Programme einschließlich Planungsmittelpauschalen zur Erstellung von Kostenberechnungen) und "E" (Erschließungsmaßnahmen) Kategorie 3: Maßnahmen mit laufenden Einzelbewilligungen bzw. Mehrkostenvorlagen Kategorie 4: Maßnahmen, für die noch keine Einzelbewilligung bzw. Mehrkostenvorlage in den Geschäftsgang gegeben wurde. Kategorie 5: Planungsmittel für Einzelmaßnahmen (zur Erstellung von Kostenberechnungen) Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Im Entwurf des Investitionsprogramms 2017-2020 wurden die dargestellten Mittel veranschlagt, um die Mitfinanzierung des Vorhabens von Seiten der Stadt sicherzustellen. Die Förderung des Streckenausbaus erfolgt direkt an die Unternehmen der Deutschen Bahn AG. Die Programmaufnahme hierzu ist erfolgt. Die städtischen Anteile sowie die hierauf erwartete Förderung an den durch Kreuzungsvereinbarungen zu regelnden Maßnahmen gelten nach den Förderkriterien nicht als ÖPNV-Vorhaben und sind deshalb als Maßnahmen des kommunalen Straßenbaus in sind in Produktgruppe 16.03 dargestellt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Förderung erfolgt jeweils linien- bzw. projektbezogen. Die Baumaßnahmen zu den Haltestellen der Buslinie 32 und der Akutmaßnahmen (Los2 ohne LSA) sind fertiggestellt, Verwendungsnachweise wurden eingereicht und geprüft, der Abschlussbescheid liegt vor. 40 Haltestellen d. Umb. der Bushaltestellen E3/2014 auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013 (§ 2950) zum Etatantrag E 3 vom 15.02.2013 wurden Ende 2016 und im Mai 2017 fertiggestellt. Die Schlussverwendungsnachweise wurden eingereicht. Der barrierefreie Umbau weiterer 37 Bushaltestellen E3/2015 wurde Ende März 2017 begonnen. Der Urbescheid liegt vor. 2016 wurden für die Bushaltestelle Lokalbahnhof der Buslinien 36 (Baubeginn voraussichtlich 2019) und 78 (Los 2) Förderanträge gestellt. Baubeginn für die Buslinie 78 (Los 2) war Ende 2017. Die Urbescheide liegen vor. Der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen E3/2016 hat Ende März 2018 begonnen. Der Urbescheid liegt vor. Für weitere voraussichtlich 23 Haltestellen E3/2017, deren barrierefreier Umbau im Jahr 2018/2019 vorgesehen ist, sind Förderanträge gestellt. Der Förderbescheid ist für Oktober 2018 beantragt. Nach 5.001098 barrierefreie Ausstattung von Bushaltestellen: Auch für die jeweiligen 2. Bauabschnitte der Haltestellen der Buslinien 32 und Akutmaßnahmen (Los 2 mit LSA) wurden Förderanträge gestellt. Förderbescheide sind für September 2018 beantragt. Für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen E3/2018 wird ein Förderantrag bis 31.05.2018 eingereicht. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Förderfähigkeit muss geprüft werden. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Infolge des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 6158 vom 16.07.2015 zur Vorlage M 87 vom 22.05.2015 ist die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft mbH (VGF) alleinige Antragstellerin des Förderantrages. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist nicht vorgesehen. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Förderfähigkeit muss geprüft werden. Laut Etatantrag 28 soll das unterbrochene Planfeststellungsverfahren für den Weiterbau der U 5 von Preungesheim zur S-Bahn-Station Frankfurter Berg wiederaufgenommen werden. Die erforderlichen Mittel für den Bau werden in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Aufnahme in das GVFG-Bundesprogramm ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Programmaufnahme bei Hessen Mobil ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Baumaßnahme ist baulich fertiggestellt, Schlussverwendungsnachweis liegt Hessen Mobil vor. Prüfergebnis steht noch aus. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Förderung erfolgt direkt an die Unternehmen der Deutschen Bahn AG. Die Haushaltsveranschlagung beinhaltet den auf die Stadt Frankfurt am Main entfallenden verbleibenden Kostenzuschuss an die DB AG. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist nicht vorgesehen. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Programmaufnahme ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Eine Restabwicklung erfolgt noch, der Aufzug ist in Betrieb. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Der Bewilligungsbescheid steht aus. Der Förderantrag liegt Hessen Mobil vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Das Projekt befindet sich in Planungsphase im Zusammenhang mit dem Projekt Nordmainische S- Bahn und hier betreffend der Bahnübergangsbeseitigung Cassellastraße / Ernst-Heinkel-Straße. Die Förderfähigkeit wird noch geprüft. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Mit Beschluss § 6652 vom 17.12.2015 zur Vorlage M 201 vom 13.11.2015 wurde entschieden, den 1. Abschnitt der Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße umzusetzen und die in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.005985 - "Verringerung der Trennwirkung der Eschersheimer Landstraße zur Verfügung stehenden Mittel mit vorstehendem Mittelansatz aufzustocken. Entgegen der bisherigen Einschätzung besteht keine Fördermöglichkeit. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Bewilligungsbescheide zu den Haltestellen BA1 (Sigmund- Freud-Straße, Ronneburgstraße, Theobald-Ziegler-Straße, Gießener Straße, Marbachweg/Sozialzentrum), Hauptfriedhof, Deutsche Nationalbibliothek und Preungesheim liegen vor. Außer der Station Preungesheim liegen dem Fördergeber alle Schlussverwendungsnachweise vor. Zu den Haltestellen des BA1 liegt nur das Prüfergebnis jedoch noch kein Abschlussbescheid vor. Der Förderantrag zur Beschleunigung der Stadtbahnlinie U 5 der oberirdischen Bestandsstrecke ist bewilligt. Die Maßnahme befindet sich im Bau. Die Programmaufnahme bei Hessen Mobil für die Haltestelle Neuer Jüdischer Friedhof ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Bewilligungsbescheide zum barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestellen Niederrad Bahnhof, Daimlerstraße, Dieselstraße und Hugo Junkers Straße liegen vor. Die Förderung für den barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestelle Niederrad Bahnhof erfolgt direkt an die VGF. Der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestellen Daimlerstraße, Dieselstraße und Hugo Junkers Straße befindet sich in der Umsetzung. Für die Haltestellen Stresemannallee/ Mörfelder Landstraße, Stresemannallee / Gartenstraße und Hospital zum Heiligen Geist wurden Förderanträge gestellt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Projekt wird finanziert aus PD 5.006701 gem. Beschluss der StVV vom 15.12.2016, § 859 (M 216). Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Projekt finanziert aus PD 5.006701 gem. Beschluss der StVV vom 15.12.2016, § 857 (M 214) . Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Maßnahme befindet sich z.Z. in der Planung. Nach Abschluss dieser Phase wird geprüft, ob eine Aufnahme ins Förderprogramm möglich ist. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Maßnahme befindet sich z.Z. in der Planung. Nach Abschluss dieser Phase wird geprüft, ob die bereits vorliegende Anmeldung im Zusammenhang mit der Grundstrecke DIV (bereits abgeschlossene Maßnahme) weiterverfolgt werden kann. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Projekt wird finanziert aus PD 5.006701 gem. Beschluss der StVV vom 15.12.2016, § 858 (M 215) . Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Projektausführung erfolgt über den Rahmenvertrag. Stationsausbau. Förderantrag erfolgt über die DB. Zu Ziffer 2.: Der Status der Bezuschussung durch den Bund und/bzw. das Land wurde in die voranstehende Aufstellung eingearbeitet. Zu Ziffer 3.: Eine Darstellung der erwarteten Bezuschussung ist in der voranstehenden Aufstellung ebenfalls enthalten. Die Höhe der tatsächlichen Förderung ergibt sich grundsätzlich aus dem Bauablauf unter Beachtung der nachstehenden Kriterien: Die Fördermittel werden projektbezogen mit einem Bescheid als Gesamtbetrag bewilligt und in einem Finanzierungsplan, der das jeweils laufende und bis zu vier darauf folgende Jahre abdeckt, bereitgestellt. Hierbei entspricht die jährliche Bereitstellung nicht unbedingt dem im Antrag angemeldeten Bedarf; die Notwendigkeit zur Anpassung ist somit schon erkennbar. Außerdem machen Investitionsvorhaben, deren Realisierungsdauer mehr als fünf Jahre betragen, eine sukzessive Anpassung der Förderraten erforderlich. Den Regelungen des Zentralen Handbuches von Hessen Mobil zu Ziffer 4.9 Verkehrsinfrastrukturförderung entsprechend, erfolgt der Mittelabruf auf Grundlage tatsächlicher Ausgaben. Bei entsprechend nachgewiesenem Mittelbedarf kann der Bescheid auf Antrag des Zuwendungsempfängers umgestellt werden. Die bisher nach den Verwaltungsvorschriften des Landes Hessen zur Durchführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes bestehende Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln für Auszahlungen, die voraussichtlich innerhalb der auf die Anforderung folgenden zwei Monate im Rahmen des Zuwendungszweckes geleistet werden müssen, ist im Zentralen Handbuch nicht mehr enthalten, da die Verwaltungsvorschriften formell abgelaufen sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 15.12.2003, E 1024 Bericht des Magistrats vom 08.09.2017, B 294 Bericht des Magistrats vom 03.08.2020, B 346 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 09.10.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 13 am 22.10.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 4 am 22.10.2019, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 35. Sitzung des OBR 7 am 22.10.2019, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 65 Beschluss: Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 15 am 25.10.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO II, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2019, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2019, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 31.10.2019, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 36. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2019, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 370 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5051, 36. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.01.2020 Aktenzeichen: 92 14