Entwurf des Finanzhaushaltes 2017; Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 08.09.2017, B
294 Betreff:
Entwurf des Finanzhaushaltes 2017; Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV;
Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2004, § 6705 - E 1024/03 CDU/SPD/GRÜNE/FDP, l. B
53/16 - Auf der Grundlage vom Entwurf des Produkthaushaltes
2017 / Investitionsprogrammes 2017 - 2020 wird für das Jahr 2017 wie folgt
berichtet: Eine moderne Infrastruktur braucht
Kontinuität und Verlässlichkeit in der Planung und Mittelzuweisung. Deshalb
steht es für beide Parteien außer Frage, dass der Bund den ÖPNV mit einem
hinreichenden Finanzbeitrag auf hohem Niveau fördern muss. Bei der
gegenwärtigen Finanzierung des Bundes besteht ein Defizit, welches durch
Effizienzgewinne bei den Verbündeten alleine vermutlich nicht geschlossen
werden kann. Die Hessische
Landesregierung setzt sich nachdrücklich für eine angemessene Finanzierung
durch Bundesmittel auch über das Jahr 2019 hinaus ein. Das Land will die
Zweckbindung hierfür beibehalten. Auf Bundesebene setzen sich die Koalitionspartner für
eine Fortführung der Entflechtungsmittel über das Jahr 2019 hinaus ein.
Weiterhin setzt sich die Koalition dafür ein, dass die entsprechenden
Bundesfördermittel (GVFG-Bundesprogramm) über das Jahr 2019 hinaus beibehalten
werden kann. Zu Ziffer 1.: Es dient zur Kenntnis, dass die Investitionsvorhaben
der Stadt Frankfurt am Main für den ÖPNV im Produkthaushalt 2017 /
Investitionsprogramm 2017-2020, Produktgruppe 16.11 wie folgt enthalten
sind: Produktgruppe: 16.11 Förderung des
Öffentlichen Personennahverkehrs Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von
Verkehrsanlagen / Maßnahmen des ÖPNV Erläuternde Hinweise: In der Produktgruppe 16.11 werden nur Investitionen
abgebildet. Die
Investitionsprojekte des ÖPNV werden durch diese Darstellungsform entsprechend
den Anforderungen des Hessischen Ministers des Innern und für Sport gemeinsam
dargestellt (Erlass vom 4. September 1996). Für die erwarteten Einnahmen zur (teilweisen)
Refinanzierung wurden die Sachkonten 80688191-94 (Ablösebeträge gem. § 44 Abs. 2 HBO),
80681010
(Zuweisungen des Bundes nach GVFG) und 80681130 (Zuweisungen des Landes
nach FAG) gebildet. Die Einnahmen werden hier unter Angabe der Maßnahme
bezogenen PSP(Projektstrukturplan)-Elemente verbucht. Weitere ÖPNV-Maßnahmen werden im Rahmen der
Veranschlagungen in Produktgruppe: 13.1
Stadtplanung Produktbereich:
13 Stadtplanung abgewickelt. Für die erwarteten Einnahmen zur teilweisen
Refinanzierung wurden hier die Sachkonten 80681010 (Zuwendungen des Bundes nach GVFG), 80681130 (Zuwendungen des Landes nach
FAG) und 80681771 (Sonstige
Zuwendungen von privaten Unternehmen für Investitionsmaßnahmen gebildet.
Es sind nur die Investitionen des Kämmereihaushaltes
enthalten; weitere Investitionen sind durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft
Frankfurt am Main mbH über deren Wirtschafts-plan zu erbringen. Die Rangfolge der Maßnahmen ergibt sich aus der
vorgeschriebenen Darstellung der Investitionen in Kategorien wie nachstehend
dargestellt: Kategorie 1: Einzelbewilligung liegt vor (Merkmal "B") Kategorie 2: Maßnahmen mit den Merkmalen "P" (Programme
einschließlich Planungsmittelpauschalen zur Erstellung von Kostenberechnungen)
und "E" (Erschließungsmaßnahmen) Kategorie 3: Maßnahmen mit laufenden Einzelbewilligungen bzw.
Mehrkostenvorlagen
Kategorie 4: Maßnahmen, für die noch keine
Einzelbewilligung bzw. Mehrkostenvorlage in den Geschäftsgang gegeben
wurde. Kategorie 5: Planungsmittel für Einzelmaßnahmen (zur Erstellung
von Kostenschätzungen und
-berechnungen)
Status
der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Im
Investitionsprogramm 2017-2020 wurden die dargestellten Mittel veranschlagt,
um die Mitfinanzierung des Vorhabens städtischerseits sicherzustellen
Die Förderung des Streckenausbaus erfolgt direkt an
die
Unternehmen der Deutschen Bahn AG.
Die Programmaufnahme
hierzu ist erfolgt.
Die städtischen Anteile sowie die hierauf erwartete
Förde-
rung an den durch Kreuzungsvereinbarungen zu
regelnden
Maßnahmen gelten nach den Förderkriterien nicht
als
ÖPNV-Vorhaben und sind deshalb als Maßnahmen
des
kommunalen Straßenbaus in sind in Produktgruppe
16.03
dargestellt. Status
der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die
Förderung erfolgt jeweils linien- bzw. projektbezogen.
Die Baumaßnahmen zu den Haltestellen der Buslinien
34, 52,
36 (Los 1) und 78 (Los 1) sind fertiggestellt und die
Verwendungsnachweise wurden vorgelegt. Die
Abschluss- bescheide vom Fördergeber liegen vor.
Die Baumaßnahmen zu den Haltestellen der Buslinie
32 und
der Akutmaßnahmen (Los2 ohne LSA) sind fertig- gestellt,
Verwendungsnachweise wurden eingereicht und
bereits geprüft.
40 Haltestelle auf der Grundlage des Beschlusses
der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013 (§
2950) zum Etatantrag E 3
vom 15.02.2013 wurden Ende 2016
und im Mai 2017 fertiggestellt. Der
Schlussverwendungs- nachweis wird Z.Z.
er stellt. Der barrierefreie
Umbau weiterer 37 Haltestellen
hat Ende März 2017 begonnen (MB388_2016).
2016 wurden für die Bushaltestelle Lokalbahnhof
(Baubeginn 2018), die Buslinien 36 und 78 (Los 2) Förderanträge gestellt.
Baubeginn für die Buslinien 36 und 78 (jeweils Los 2) ist für Mitte 2017
geplant. Für weitere vorauss.
51 Haltestellen, deren barrierefreier
Umbau im Jahr 2018/2019 vorgesehen ist, sind
Förder- anträge
gestellt. Auch für die
jeweiligen 2. Bauabschnitte der Haltestellen
der Buslinien 32 und Akutmaßnahmen (Los 2 mit
LSA) wurden Förderanträge
gestellt.
Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die
Förderfähigkeit muss geprüft werden.
Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land:
Infolge des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung § 6158 vom 16.07.2015
zur Vorlage M 87 vom 22.05.2015 ist die Stadtwerke
Verkehrsgesellschaft mbH (VGF) alleinige
Antragstellerin des Förderantrages.
Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land:
Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist nicht
vorgesehen.
Status der Förderung
durch Bund und/bzw. Land: Die Förderfähigkeit
muss geprüft werden. Laut Etatantrag
28 soll das
unterbrochene Planfeststellungsverfahren für den Weiterbau der U 5 von
Preungesheim zur S-Bahn-Station Frankfurter Berg wiederaufgenommen werden.
Die erforderlichen Mittel für den Bau werden in die mittelfristige
Finanzplanung eingestellt. Status der Förderung
durch Bund und/bzw. Land: Die Aufnahme in das GVFG-Bundesprogramm ist
erfolgt.
Status der Förderung
durch Bund und/bzw. Land: Die Programmaufnahme ist erfolgt.
Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land:
Baumaßnahme ist baulich fertiggestellt,
Schlussverwen-
dungsnachweis wird z.Z. erstellt.
Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land:
Die Förderung erfolgt direkt an die Unternehmen der
Deut-
schen Bahn AG. Die Haushaltsveranschlagung
beinhaltet
den auf die Stadt Frankfurt am Main entfallenden
ver-
bleibenden Kostenzuschuss an die DB AG.
Status der Förderung
durch Bund und/bzw. Land: Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist nicht
vor- gesehen. Auf Grund des Etatantrages 27 werden ab 2017
jährlich 50.000€ dem ASE zur Verfügung gestellt, um mehr
Bike-and-Ride-Anlagen errichten zu können. Status der Förderung
durch Bund und/bzw. Land: Die Programmaufnahme ist erfolgt.
Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land:
Der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestellen
Börne-
platz/Stoltzestraße,
Konstablerwache, Rohrbachstraße und zur
Beschleunigung der Straßenbahnlinie 18 auf der
Bestandsstrecke ist
abgeschlossen; die Verwendungs- nachweise wurden dem
Zuwendungsgeber vorgelegt und geprüft.
Abschlussbescheide liegen vor. Status der Förderung
durch Bund und/bzw. Land: Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Baumaßnahme
befindet sich im Bau.
Status der Förderung
durch Bund und/bzw. Land: Die Förderung
erfolgt direkt an die Unternehmen der Deut-
schen Bahn AG. Die
Haushaltsveranschlagung beinhaltet den auf die Stadt
Frankfurt am Main entfallenden ver- bleibenden
Kostenanteil.
Status der Förderung
durch Bund und/bzw. Land: Mit Beschluss § 6652
vom 17.12.2015 zur Vorlage M 201 vom
13.11.2015 wurde entschieden, den 1. Abschnitt der
Umgestaltung der
Eschersheimer Landstraße umzusetzen und die in der
Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.005985 -
"Verringerung der Trennwirkung der Eschers-
heimer Landstraße
zur Verfügung stehenden Mittel mit vorstehendem
Mittelansatz aufzustocken. Entgegen der bisherigen
Einschätzung besteht keine Fördermöglichkeit.
Status der Förderung
durch Bund und/bzw. Land: Bewilligungsbescheide
zu den Haltestellen Sigmund-Freud- Straße,
Ronneburgstraße, Theobald-Ziegler-Straße, Gießener Straße,
Marbachweg/Sozialzentrum, Hauptfried- Hof, Deutsche
Nationalbibliothek und Preungesheim liegen
vor. Außer der
Station Preungesheim liegen dem Förder- geber alle
Schlussverwendungsnachweise vor. Der Förderantrag zur
Beschleunigung der Stadtbahnlinie U 5 auf der
oberirdischen Bestandsstrecke ist bewilligt.
Die Maßnahme
befindet sich im Bau. Die Programmaufnahme
für die Haltestelle Neuer Jüdi- scher Friedhof ist
erfolgt Status der Förderung
durch Bund und/bzw. Land: Bewilligungsbescheide
zum barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestellen Niederrad Bahnhof,
Daimlerstra-
ße, Dieselstraße und Hugo-Junkers-Straße liegen
vor. Die Förderung für den barrierefreien Umbau der
Straßenbahnhaltestelle
Niederrad Bahnhof erfolgt direkt an die VGF. Der barrierefreie Umbau der
Straßenbahnhaltestellen Daimlerstraße, Dieselstraße und Hugo-Junkers-Straße
befindet sich in der Umsetzung. Für die Haltestellen Stresemannallee/
Mörfelder Landstraße, Stresemannallee / Gartenstraße und Hospital zum
Heiligen Geist wurden Förderanträge gestellt. Des Weiteren wurde der
Beschluss des E 26 bereits in 2017 berücksichtigt.
Status
der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Maßnahme befindet sich z.Z. in der
Planung. Nach Ab
schluss dieser Phase wird geprüft, ob eine
Aufnahme ins Förderprogramm möglich ist. Status der Förderung
durch Bund und/bzw. Land: Maßnahme befindet sich z.Z. in der Planung. Nach
Ab- schluss dieser Phase wird geprüft, ob die bereits
vorliegende Anmeldung im Zusammenhang mit der Grundstrecke DIV (bereits
abgeschlossene Maßnahme) weiterverfolgt werden kann. Status der Förderung
durch Bund und/bzw. Land: Über diese Veranschlagung soll die Barrierefreiheit
des Bahnhofs Höchst im Benehmen mit der DB AG gewährleistet
werden. Die Förderfähigkeit muss noch projektbezogen geprüft werden.
Status der Förderung
durch Bund und/bzw. Land: Über diese Veranschlagung soll die Barrierefreiheit
des Bahnhofs Ost im Benehmen mit der DB AG gewährleistet
werden. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Über
diese Veranschlagung soll die Barrierefreiheit des Hauptbahnhofs im Benehmen mit der DB AG gewährleistet
werden. Die Förderfähigkeit muss noch projektbezogen geprüft werden. Status der Förderung
durch Bund und/bzw. Land: Über
diese Veranschlagung soll die Barrierefreiheit der
Bahnhöfe bzw. Verkehrsstationen
Galluswarte,
Ostendstraße, Hauptbahnhof-Tief, Hauptwache,
Konstablerwache, Lokalbahnhof, Mühlberg und
Flughafen-Regionalbahnhof Im Benehmen mit der
DB AG gewährleistet werden. Die Förderfähigkeit muss
noch projektbezogen geprüft werden.
Zu Ziffer 2.: Der Status der Bezuschussung durch den Bund und/bzw.
das Land wurde in die voranstehende Aufstellung eingearbeitet. Zu Ziffer 3.: Eine Darstellung der erwarteten Bezuschussung ist in
der voranstehenden Aufstellung ebenfalls enthalten. Die Höhe der tatsächlichen
Förderung ergibt sich grundsätzlich aus dem Bauablauf unter Beachtung der
nachstehenden Kriterien. Die Fördermittel werden projektbezogen mit einem
Bescheid als Gesamtbetrag bewilligt und in einem Finanzierungsplan, der das
jeweils laufende und bis zu vier darauf folgende Jahre abdeckt, bereitgestellt.
Hierbei entspricht die jährliche Bereitstellung nicht unbedingt dem im Antrag
angemeldeten Bedarf; die Notwendigkeit zur Anpassung ist somit schon erkennbar.
Außerdem machen Investitionsvorhaben, deren Realisierungsdauer mehr als 5 Jahre
beträgt, eine sukzessive Anpassung der Förderraten erforderlich. Den Regelungen des Zentralen Handbuches von Hessen
Mobil zu Ziffer 4.9 Verkehrsinfrastrukturförderung entsprechend, erfolgt der
Mittelabruf auf Grundlage tatsächlicher Ausgaben. Bei entsprechend
nachgewiesenem Mittelbedarf kann der Bescheid auf Antrag des
Zuwendungsempfängers umgestellt werden. Die bisher nach den
Verwaltungsvorschriften des Landes Hessen zur Durchführung des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes bestehende Möglichkeit der
Inanspruchnahme von Fördermitteln für Auszahlungen, die voraussichtlich
innerhalb der auf die Anforderung folgenden zwei Monate im Rahmen des
Zuwendungszweckes geleistet werden müssen, ist im Zentralen Handbuch nicht mehr
enthalten, da die Verwaltungsvorschriften formell abgelaufen sind. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatantrag vom
15.12.2003, E 1024
Bericht des
Magistrats vom 19.02.2016, B 53
Bericht des
Magistrats vom 07.10.2019, B 370
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 13.09.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR
14 am 23.10.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2
am 23.10.2017, TO II, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7
am 24.10.2017, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR
13 am 24.10.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 4
am 24.10.2017, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., BFF und dFfm gegen
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 15. Sitzung des OBR
16 am 24.10.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR
15 am 26.10.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3
am 02.11.2017, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL
(= Zurückweisung) 16. Sitzung des OBR 8
am 02.11.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR
12 am 03.11.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5
am 03.11.2017, TO I, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR
11 am 06.11.2017, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1
am 07.11.2017, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL und fraktionslos
16. Sitzung des
OBR 10 am 07.11.2017, TO II, TOP 20
Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6
am 07.11.2017, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 9
am 09.11.2017, TO II, TOP 7 Beschluss: a) Die Vorlage B 294 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 16. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 16
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 294 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 17. Sitzung des OBR 9
am 07.12.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (=
Zurückweisung) 17. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 18
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 2176, 17. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 23.01.2018 Aktenzeichen: 32 1