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Entwurf des Finanzhaushaltes 2017; Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 08.09.2017, B 294 Betreff: Entwurf des Finanzhaushaltes 2017; Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2004, § 6705 - E 1024/03 CDU/SPD/GRÜNE/FDP, l. B 53/16 - Auf der Grundlage vom Entwurf des Produkthaushaltes 2017 / Investitionsprogrammes 2017 - 2020 wird für das Jahr 2017 wie folgt berichtet: Eine moderne Infrastruktur braucht Kontinuität und Verlässlichkeit in der Planung und Mittelzuweisung. Deshalb steht es für beide Parteien außer Frage, dass der Bund den ÖPNV mit einem hinreichenden Finanzbeitrag auf hohem Niveau fördern muss. Bei der gegenwärtigen Finanzierung des Bundes besteht ein Defizit, welches durch Effizienzgewinne bei den Verbündeten alleine vermutlich nicht geschlossen werden kann. Die Hessische Landesregierung setzt sich nachdrücklich für eine angemessene Finanzierung durch Bundesmittel auch über das Jahr 2019 hinaus ein. Das Land will die Zweckbindung hierfür beibehalten. Auf Bundesebene setzen sich die Koalitionspartner für eine Fortführung der Entflechtungsmittel über das Jahr 2019 hinaus ein. Weiterhin setzt sich die Koalition dafür ein, dass die entsprechenden Bundesfördermittel (GVFG-Bundesprogramm) über das Jahr 2019 hinaus beibehalten werden kann. Zu Ziffer 1.: Es dient zur Kenntnis, dass die Investitionsvorhaben der Stadt Frankfurt am Main für den ÖPNV im Produkthaushalt 2017 / Investitionsprogramm 2017-2020, Produktgruppe 16.11 wie folgt enthalten sind: Produktgruppe: 16.11 Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen / Maßnahmen des ÖPNV Erläuternde Hinweise: In der Produktgruppe 16.11 werden nur Investitionen abgebildet. Die Investitionsprojekte des ÖPNV werden durch diese Darstellungsform entsprechend den Anforderungen des Hessischen Ministers des Innern und für Sport gemeinsam dargestellt (Erlass vom 4. September 1996). Für die erwarteten Einnahmen zur (teilweisen) Refinanzierung wurden die Sachkonten 80688191-94 (Ablösebeträge gem. § 44 Abs. 2 HBO), 80681010 (Zuweisungen des Bundes nach GVFG) und 80681130 (Zuweisungen des Landes nach FAG) gebildet. Die Einnahmen werden hier unter Angabe der Maßnahme bezogenen PSP(Projektstrukturplan)-Elemente verbucht. Weitere ÖPNV-Maßnahmen werden im Rahmen der Veranschlagungen in Produktgruppe: 13.1 Stadtplanung Produktbereich: 13 Stadtplanung abgewickelt. Für die erwarteten Einnahmen zur teilweisen Refinanzierung wurden hier die Sachkonten 80681010 (Zuwendungen des Bundes nach GVFG), 80681130 (Zuwendungen des Landes nach FAG) und 80681771 (Sonstige Zuwendungen von privaten Unternehmen für Investitionsmaßnahmen gebildet. Es sind nur die Investitionen des Kämmereihaushaltes enthalten; weitere Investitionen sind durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH über deren Wirtschafts-plan zu erbringen. Die Rangfolge der Maßnahmen ergibt sich aus der vorgeschriebenen Darstellung der Investitionen in Kategorien wie nachstehend dargestellt: Kategorie 1: Einzelbewilligung liegt vor (Merkmal "B") Kategorie 2: Maßnahmen mit den Merkmalen "P" (Programme einschließlich Planungsmittelpauschalen zur Erstellung von Kostenberechnungen) und "E" (Erschließungsmaßnahmen) Kategorie 3: Maßnahmen mit laufenden Einzelbewilligungen bzw. Mehrkostenvorlagen Kategorie 4: Maßnahmen, für die noch keine Einzelbewilligung bzw. Mehrkostenvorlage in den Geschäftsgang gegeben wurde. Kategorie 5: Planungsmittel für Einzelmaßnahmen (zur Erstellung von Kostenschätzungen und -berechnungen) Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Im Investitionsprogramm 2017-2020 wurden die dargestellten Mittel veranschlagt, um die Mitfinanzierung des Vorhabens städtischerseits sicherzustellen Die Förderung des Streckenausbaus erfolgt direkt an die Unternehmen der Deutschen Bahn AG. Die Programmaufnahme hierzu ist erfolgt. Die städtischen Anteile sowie die hierauf erwartete Förde- rung an den durch Kreuzungsvereinbarungen zu regelnden Maßnahmen gelten nach den Förderkriterien nicht als ÖPNV-Vorhaben und sind deshalb als Maßnahmen des kommunalen Straßenbaus in sind in Produktgruppe 16.03 dargestellt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Förderung erfolgt jeweils linien- bzw. projektbezogen. Die Baumaßnahmen zu den Haltestellen der Buslinien 34, 52, 36 (Los 1) und 78 (Los 1) sind fertiggestellt und die Verwendungsnachweise wurden vorgelegt. Die Abschluss- bescheide vom Fördergeber liegen vor. Die Baumaßnahmen zu den Haltestellen der Buslinie 32 und der Akutmaßnahmen (Los2 ohne LSA) sind fertig- gestellt, Verwendungsnachweise wurden eingereicht und bereits geprüft. 40 Haltestelle auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013 (§ 2950) zum Etatantrag E 3 vom 15.02.2013 wurden Ende 2016 und im Mai 2017 fertiggestellt. Der Schlussverwendungs- nachweis wird Z.Z. er stellt. Der barrierefreie Umbau weiterer 37 Haltestellen hat Ende März 2017 begonnen (MB388_2016). 2016 wurden für die Bushaltestelle Lokalbahnhof (Baubeginn 2018), die Buslinien 36 und 78 (Los 2) Förderanträge gestellt. Baubeginn für die Buslinien 36 und 78 (jeweils Los 2) ist für Mitte 2017 geplant. Für weitere vorauss. 51 Haltestellen, deren barrierefreier Umbau im Jahr 2018/2019 vorgesehen ist, sind Förder- anträge gestellt. Auch für die jeweiligen 2. Bauabschnitte der Haltestellen der Buslinien 32 und Akutmaßnahmen (Los 2 mit LSA) wurden Förderanträge gestellt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Förderfähigkeit muss geprüft werden. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Infolge des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 6158 vom 16.07.2015 zur Vorlage M 87 vom 22.05.2015 ist die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft mbH (VGF) alleinige Antragstellerin des Förderantrages. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist nicht vorgesehen. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Förderfähigkeit muss geprüft werden. Laut Etatantrag 28 soll das unterbrochene Planfeststellungsverfahren für den Weiterbau der U 5 von Preungesheim zur S-Bahn-Station Frankfurter Berg wiederaufgenommen werden. Die erforderlichen Mittel für den Bau werden in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Aufnahme in das GVFG-Bundesprogramm ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Programmaufnahme ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Baumaßnahme ist baulich fertiggestellt, Schlussverwen- dungsnachweis wird z.Z. erstellt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Förderung erfolgt direkt an die Unternehmen der Deut- schen Bahn AG. Die Haushaltsveranschlagung beinhaltet den auf die Stadt Frankfurt am Main entfallenden ver- bleibenden Kostenzuschuss an die DB AG. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist nicht vor- gesehen. Auf Grund des Etatantrages 27 werden ab 2017 jährlich 50.000€ dem ASE zur Verfügung gestellt, um mehr Bike-and-Ride-Anlagen errichten zu können. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Programmaufnahme ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestellen Börne- platz/Stoltzestraße, Konstablerwache, Rohrbachstraße und zur Beschleunigung der Straßenbahnlinie 18 auf der Bestandsstrecke ist abgeschlossen; die Verwendungs- nachweise wurden dem Zuwendungsgeber vorgelegt und geprüft. Abschlussbescheide liegen vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Baumaßnahme befindet sich im Bau. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Förderung erfolgt direkt an die Unternehmen der Deut- schen Bahn AG. Die Haushaltsveranschlagung beinhaltet den auf die Stadt Frankfurt am Main entfallenden ver- bleibenden Kostenanteil. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Mit Beschluss § 6652 vom 17.12.2015 zur Vorlage M 201 vom 13.11.2015 wurde entschieden, den 1. Abschnitt der Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße umzusetzen und die in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.005985 - "Verringerung der Trennwirkung der Eschers- heimer Landstraße zur Verfügung stehenden Mittel mit vorstehendem Mittelansatz aufzustocken. Entgegen der bisherigen Einschätzung besteht keine Fördermöglichkeit. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Bewilligungsbescheide zu den Haltestellen Sigmund-Freud- Straße, Ronneburgstraße, Theobald-Ziegler-Straße, Gießener Straße, Marbachweg/Sozialzentrum, Hauptfried- Hof, Deutsche Nationalbibliothek und Preungesheim liegen vor. Außer der Station Preungesheim liegen dem Förder- geber alle Schlussverwendungsnachweise vor. Der Förderantrag zur Beschleunigung der Stadtbahnlinie U 5 auf der oberirdischen Bestandsstrecke ist bewilligt. Die Maßnahme befindet sich im Bau. Die Programmaufnahme für die Haltestelle Neuer Jüdi- scher Friedhof ist erfolgt Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Bewilligungsbescheide zum barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestellen Niederrad Bahnhof, Daimlerstra- ße, Dieselstraße und Hugo-Junkers-Straße liegen vor. Die Förderung für den barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestelle Niederrad Bahnhof erfolgt direkt an die VGF. Der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestellen Daimlerstraße, Dieselstraße und Hugo-Junkers-Straße befindet sich in der Umsetzung. Für die Haltestellen Stresemannallee/ Mörfelder Landstraße, Stresemannallee / Gartenstraße und Hospital zum Heiligen Geist wurden Förderanträge gestellt. Des Weiteren wurde der Beschluss des E 26 bereits in 2017 berücksichtigt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Maßnahme befindet sich z.Z. in der Planung. Nach Ab schluss dieser Phase wird geprüft, ob eine Aufnahme ins Förderprogramm möglich ist. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Maßnahme befindet sich z.Z. in der Planung. Nach Ab- schluss dieser Phase wird geprüft, ob die bereits vorliegende Anmeldung im Zusammenhang mit der Grundstrecke DIV (bereits abgeschlossene Maßnahme) weiterverfolgt werden kann. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Über diese Veranschlagung soll die Barrierefreiheit des Bahnhofs Höchst im Benehmen mit der DB AG gewährleistet werden. Die Förderfähigkeit muss noch projektbezogen geprüft werden. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Über diese Veranschlagung soll die Barrierefreiheit des Bahnhofs Ost im Benehmen mit der DB AG gewährleistet werden. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Über diese Veranschlagung soll die Barrierefreiheit des Hauptbahnhofs im Benehmen mit der DB AG gewährleistet werden. Die Förderfähigkeit muss noch projektbezogen geprüft werden. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Über diese Veranschlagung soll die Barrierefreiheit der Bahnhöfe bzw. Verkehrsstationen Galluswarte, Ostendstraße, Hauptbahnhof-Tief, Hauptwache, Konstablerwache, Lokalbahnhof, Mühlberg und Flughafen-Regionalbahnhof Im Benehmen mit der DB AG gewährleistet werden. Die Förderfähigkeit muss noch projektbezogen geprüft werden. Zu Ziffer 2.: Der Status der Bezuschussung durch den Bund und/bzw. das Land wurde in die voranstehende Aufstellung eingearbeitet. Zu Ziffer 3.: Eine Darstellung der erwarteten Bezuschussung ist in der voranstehenden Aufstellung ebenfalls enthalten. Die Höhe der tatsächlichen Förderung ergibt sich grundsätzlich aus dem Bauablauf unter Beachtung der nachstehenden Kriterien. Die Fördermittel werden projektbezogen mit einem Bescheid als Gesamtbetrag bewilligt und in einem Finanzierungsplan, der das jeweils laufende und bis zu vier darauf folgende Jahre abdeckt, bereitgestellt. Hierbei entspricht die jährliche Bereitstellung nicht unbedingt dem im Antrag angemeldeten Bedarf; die Notwendigkeit zur Anpassung ist somit schon erkennbar. Außerdem machen Investitionsvorhaben, deren Realisierungsdauer mehr als 5 Jahre beträgt, eine sukzessive Anpassung der Förderraten erforderlich. Den Regelungen des Zentralen Handbuches von Hessen Mobil zu Ziffer 4.9 Verkehrsinfrastrukturförderung entsprechend, erfolgt der Mittelabruf auf Grundlage tatsächlicher Ausgaben. Bei entsprechend nachgewiesenem Mittelbedarf kann der Bescheid auf Antrag des Zuwendungsempfängers umgestellt werden. Die bisher nach den Verwaltungsvorschriften des Landes Hessen zur Durchführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes bestehende Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln für Auszahlungen, die voraussichtlich innerhalb der auf die Anforderung folgenden zwei Monate im Rahmen des Zuwendungszweckes geleistet werden müssen, ist im Zentralen Handbuch nicht mehr enthalten, da die Verwaltungsvorschriften formell abgelaufen sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 15.12.2003, E 1024 Bericht des Magistrats vom 19.02.2016, B 53 Bericht des Magistrats vom 07.10.2019, B 370 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 13.09.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 14 am 23.10.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO II, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 13 am 24.10.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 4 am 24.10.2017, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 15. Sitzung des OBR 16 am 24.10.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 02.11.2017, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 12 am 03.11.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 69 Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 11 am 06.11.2017, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1 am 07.11.2017, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL und fraktionslos 16. Sitzung des OBR 10 am 07.11.2017, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 9 am 09.11.2017, TO II, TOP 7 Beschluss: a) Die Vorlage B 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 17. Sitzung des OBR 9 am 07.12.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Zurückweisung) 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 294 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2176, 17. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.01.2018 Aktenzeichen: 32 1