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Entwurf des Finanzhaushaltes 2019; Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 03.08.2020, B 346 Betreff: Entwurf des Finanzhaushaltes 2019; Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2004, § 6705 Anlage 8 - E 1024/03 CDU/SPD/GRÜNE/FDP, l. B 370/19 - Auf der Grundlage des Produkthaushaltes 2019/Investitionsprogrammes 2019 - 2022 wird für das Jahr 2019 wie folgt berichtet: Zu Ziffer 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Investitionsvorhaben der Stadt Frankfurt am Main für den ÖPNV im Produkthaushalt 2019 / Investitionsprogramm 2019-2022, Produktgruppe 16.11 wie folgt enthalten sind: Produktgruppe: 16.11 Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs Produktbereich: 16 Bau und Unterhalt von Verkehrsanlagen/Maßnahmen des ÖPNV Erläuternde Hinweise: In der Produktgruppe 16.11 werden nur Investitionen abgebildet. Die Investitionsprojekte des ÖPNV werden durch diese Darstellungsform entsprechend den Anforderungen des Hessischen Ministers des Innern und für Sport gemeinsam dargestellt (Erlass vom 4. September 1996). Für die erwarteten Einnahmen zur (teilweisen) Refinanzierung wurden die Sachkonten 80688191-94 (Ablösebeträge gem. § 44 Abs. 2 HBO), 80681010 (Zuweisungen des Bundes nach GVFG) und 80681130 (Zuweisungen des Landes nach FAG) gebildet. Die Einnahmen werden hier unter Angabe der Maßnahme bezogenen PSP(Projektstrukturplan)-Elemente verbucht. Weitere ÖPNV-Maßnahmen werden im Rahmen der Veranschlagungen in Produktgruppe: 13.1 Stadtplanung Produktbereich: 13 Stadtplanung abgewickelt. Für die erwarteten Einnahmen zur teilweisen Refinanzierung wurden hier die Sachkonten 80681010 (Zuwendungen des Bundes nach GVFG), 80681130 (Zuwendungen des Landes nach FAG) und 80681771 (Sonstige Zuwendungen von privaten Unternehmen für Investitionsmaßnahmen) gebildet. Es sind nur die Investitionen des Kämmereihaushaltes enthalten; weitere Investitionen sind durch die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH über deren Wirtschaftsplan zu erbringen. Die Rangfolge der Maßnahmen ergibt sich aus der vorgeschriebenen Darstellung der Investitionen in Kategorien wie nachstehend dargestellt: Kategorie 1: Einzelbewilligung liegt vor (Merkmal "B") Kategorie 2: Maßnahmen mit den Merkmalen "P" (Programme einschließlich Planungsmittelpauschalen zur Erstellung von Kostenberechnungen) und "E" (Erschließungsmaßnahmen) Kategorie 3: Maßnahmen mit laufenden Einzelbewilligungen bzw. Mehrkostenvorlagen Kategorie 4: Maßnahmen, für die noch keine Einzelbewilligung bzw. Mehrkostenvorlage in den Geschäftsgang gegeben wurde. Kategorie 5: Planungsmittel für Einzelmaßnahmen (zur Erstellung von Kostenberechnungen) Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Im Investitionsprogramm 2019 - 2022 wurden die dargestellten Mittel veranschlagt, um die Mitfinanzierung des Vorhabens von Seiten der Stadt sicherzustellen. Die Förderung des Streckenausbaus erfolgt direkt an die Unternehmen der Deutschen Bahn AG. Die Programmaufnahme hierzu ist erfolgt. Die städtischen Anteile sowie die hierauf erwartete Förderung an den durch Kreuzungsvereinbarungen zu regelnden Maßnahmen gelten nach den Förderkriterien nicht als ÖPNV-Vorhaben und sind deshalb als Maßnahmen des kommunalen Straßenbaus in Produktgruppe 16.03 dargestellt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Baumaßnahmen zu den Haltestellen der Buslinie34; 52; 32 und der Akutmaßnahmen (Los2 ohne LSA) sind fertiggestellt, Verwendungsnachweise wurden eingereicht und geprüft, Abschlussbescheide liegen vor. ----------------------------------- ------------------------Umbau der Bushaltestellenpakete E3/2014 auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013 (§ 2950) zum Etatantrag E 3 vom 15.02.2013 wurden Ende 2016 und Mai 2017 fertiggestellt. VN Abschlussbescheide liegen vor. ----------------------------------- ------------------------Umbau Bushaltestellen Paket E3/2015 (MB388_2016) - Pak. A; B und D Abschlussbescheide liegen vor - Pak. C u. E fertiggestellt, Verwendungsnachweise in Vorbereitung ----------------------------------- ------------------------Baubeginn für die Buslinie 78 (Los 2) (M56 v. 08.04.2013 / M221 v. 10.11.2017) war 2017. 2019 wurden die Arbeiten für die Bushaltestelle Lokalbahnhof der Buslinie 36 (M56 v. 08.04.2013; M184 v. 22.09.2017) begonnen. Urbescheide liegen vor. ----------------------------------- ------------------------Umbau Bushaltestellen Paket E3/2016 (M56 v. 08.04.2013) Baubeginn war 2018, Urbescheide liegen vor. ----------------------------------- ------------------------Umbau Bushaltestellen Paket E3/2017 M56 v. 08.04.2013) Baubeginn war 2019, Urbescheide liegen vor. ----------------------------------- ------------------------Umbau Bushaltestellen Paket E3/ 2018 (M56 v. 08.04.2013) Programmanmeldung ist erfolgt. ----------------------------------- ------------------------ Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Förderfähigkeit muss noch geprüft werden. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Infolge des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 6158 vom 16.07.2015 zur Vorlage M 87 vom 22.05.2015 ist die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft mbH (VGF) alleinige Antragstellerin des Förderantrags. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist nicht vorgesehen. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Laut Etatantrag 28 ist das unterbrochene Planfeststellungsverfahren für den Weiterbau der U5 von Preungesheim zur S-Bahn wieder aufgenommen. Die erforderlichen Mittel für den Bau werden in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Aufnahme in das GVFG-Bundesprogramm ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Finanzierung der S-Bahnstation Ginnheim erfolgt über den Streckenausbau S6 - es werden hierzu keine GVFG (MobiFöG)-Mittel vorgesehen. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Abwicklung der Förderung erfolgt durch die DB direkt mit dem Land. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist nicht vorgesehen. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Programmaufnahme ist erfolgt. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestellen Börneplatz/Stoltzestraße, Konstablerwache, Rohrbachstraße und die Beschleunigung der Straßenbahnlinie 18 auf der Bestandsstrecke ist abgeschlossen. Die Verwendungsnachweise wurden dem Zuwendungsgeber vorgelegt und geprüft. Abschlussbescheide liegen vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Maßnahme ist abgeschlossen. Verwendungsnachweis ist in Prüfung, Abschlussbescheid steht noch aus. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Mit dem Bau wurde in 2019 begonnen. Urbescheid liegt vor. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Mit Beschluss § 6652 vom 17.12.2015 zur Vorlage M 201 vom 13.11.2015 wurde entschieden, den 1. Abschnitt der Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße umzusetzen und die in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition5.005985 - "Verringerung der Trennwirkung der Eschersheimer Landstraße zur Verfügung stehenden Mittel mit vorstehendem Mittelansatz aufzustocken. Förderfähigkeit wird noch geprüft. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestelle Niederrad Bahnhof durch die VGF ist abgeschossen. Die Haltestellen Stresemannallee/Mörfelder Landstraße, Stresemannallee/Gartenstraße wurden in 2019 begonnen, Urbescheide liegen vor. Für die Haltestelle Hospital zum Heiligen Geist wurde ein Förderantrag gestellt, die Ausführung jedoch auf 2021 verschoben. Ein Förderbescheid liegt noch nicht vor. Des Weiteren sind ab 2019 jährlich 3.000.000 Euro dem ASE zur Verfügung gestellt, um den Ausbau zu beschleunigen. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Maßnahme befindet sich z.Z. in der Planung. Nach Abschluss dieser Phase wird geprüft, ob eine Aufnahme ins Förderprogramm möglich ist. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Maßnahme befindet sich z.Z. in der Planung. Nach Abschluss dieser Phase wird geprüft, ob die bereits vorliegen vorliegende Anmeldung im Zusammenhang mit der Grundstrecke DIV (bereits abgeschlossene Maßnahme) weiterverfolgt werden kann. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Projektausführung erfolgt über den Rahmenvertrag Stationsaufbau. Förderantrag erfolgt über die DB. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Die Förderfähigkeit muss noch geprüft werden. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Über diese Veranschlagung soll die Barrierefreiheit des Bahnhofs Höchst im Benehmen mit der DB AG gewährleistet werden. Die Förderfähigkeit muss noch projektbezogen geprüft werden. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Über diese Veranschlagung soll die Barrierefreiheit des Hauptbahnhofs Frankfurt am Main im Benehmen mit der DB AG gewährleistet werden. Die Förderfähigkeit muss noch projektbezogen geprüft werden. Status der Förderung durch Bund und/bzw. Land: Über diese Veranschlagung soll die Barrierefreiheit der Bahnhöfe bzw. Verkehrsstationen Galluswarte, Ostendstraße, Hauptbahnhof-Tief, Hauptwache, Konstablerwache, Lokalbahnhof, Mühlberg und Flughafen-Regionalbahnhof. Im Benehmen mit der DB AG gewährleistet werden. Die Förderfähigkeit muss noch projektbezogen geprüft werden. Zu Ziffer 2. Der Status der Bezuschussung durch den Bund und/bzw. das Land wurde in die voranstehende Aufstellung eingearbeitet. Zu Ziffer 3. Eine Darstellung der erwarteten Bezuschussung ist in der voranstehenden Aufstellung ebenfalls enthalten. Die Höhe der tatsächlichen Förderung ergibt sich grundsätzlich aus dem Bauablauf unter Beachtung der nachstehenden Kriterien. Die Fördermittel werden projektbezogen mit einem Bescheid als Gesamtbetrag bewilligt und in einem Finanzierungsplan, der das jeweils laufende und bis zu vier darauf folgende Jahre abdeckt, bereitgestellt. Hierbei entspricht die jährliche Bereitstellung nicht unbedingt dem im Antrag angemeldeten Bedarf; die Notwendigkeit zur Anpassung ist somit schon erkennbar. Außerdem machen Investitionsvorhaben, deren Realisierungsdauer mehr als fünf Jahre beträgt, eine sukzessive Anpassung der Förderraten erforderlich. Den Regelungen des Zentralen Handbuches von Hessen Mobil zu Ziffer 4.9 Verkehrsinfrastrukturförderung entsprechend, erfolgt der Mittelabruf auf Grundlage tatsächlicher Ausgaben. Bei entsprechend nachgewiesenem Mittelbedarf kann der Bescheid auf Antrag des Zuwendungsempfängers umgestellt werden. Die bisher nach den Verwaltungsvorschriften des Landes Hessen zur Durchführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes bestehende Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln für Auszahlungen, die voraussichtlich innerhalb der auf die Anforderung folgenden zwei Monate im Rahmen des Zuwendungszweckes geleistet werden müssen, ist im Zentralen Handbuch nicht mehr enthalten, da die Verwaltungsvorschriften formell abgelaufen sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 15.12.2003, E 1024 Bericht des Magistrats vom 07.10.2019, B 370 Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 350 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 05.08.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 84 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B. gegen BFF (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 4 am 18.08.2020, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL 42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO II, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 13 am 18.08.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8 am 20.08.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 85 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO II, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 25.08.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 27.08.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 28.08.2020, TO I, TOP 70 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 6316, 41. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 22.09.2020 Aktenzeichen: 92 14