Entwurf des Finanzhaushaltes 2019; Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV; Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 03.08.2020, B
346 Betreff:
Entwurf des Finanzhaushaltes 2019; Produktbereich 16; Maßnahmen des ÖPNV;
Liste von Baumaßnahmen nach dem GVFG Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2004, § 6705 Anlage
8 - E 1024/03
CDU/SPD/GRÜNE/FDP, l. B 370/19 - Auf der Grundlage des
Produkthaushaltes 2019/Investitionsprogrammes 2019 - 2022 wird für das Jahr
2019 wie folgt berichtet: Zu Ziffer 1. Es dient zur
Kenntnis, dass die Investitionsvorhaben der Stadt Frankfurt am Main für den
ÖPNV im Produkthaushalt 2019 / Investitionsprogramm 2019-2022, Produktgruppe
16.11 wie folgt enthalten sind: Produktgruppe: 16.11 Förderung des
Öffentlichen Personennahverkehrs Produktbereich: 16 Bau und
Unterhalt von Verkehrsanlagen/Maßnahmen des ÖPNV Erläuternde Hinweise: In der
Produktgruppe 16.11 werden nur Investitionen abgebildet. Die
Investitionsprojekte des ÖPNV werden durch diese Darstellungsform entsprechend
den Anforderungen des Hessischen Ministers des Innern und für Sport gemeinsam
dargestellt (Erlass vom 4. September 1996). Für die erwarteten Einnahmen zur
(teilweisen) Refinanzierung wurden die Sachkonten 80688191-94
(Ablösebeträge gem. § 44 Abs. 2 HBO), 80681010
(Zuweisungen des Bundes nach GVFG) und 80681130
(Zuweisungen des Landes nach FAG) gebildet. Die Einnahmen
werden hier unter Angabe der Maßnahme bezogenen
PSP(Projektstrukturplan)-Elemente verbucht. Weitere ÖPNV-Maßnahmen werden im
Rahmen der Veranschlagungen in Produktgruppe: 13.1
Stadtplanung Produktbereich: 13 Stadtplanung
abgewickelt. Für die erwarteten Einnahmen zur
teilweisen Refinanzierung wurden hier die Sachkonten 80681010
(Zuwendungen des Bundes nach GVFG), 80681130
(Zuwendungen des Landes nach FAG) und 80681771
(Sonstige Zuwendungen von privaten Unternehmen für Investitionsmaßnahmen) gebildet. Es sind nur die Investitionen des
Kämmereihaushaltes enthalten; weitere Investitionen sind durch die Stadtwerke
Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH über deren Wirtschaftsplan zu
erbringen. Die Rangfolge der Maßnahmen ergibt
sich aus der vorgeschriebenen Darstellung der Investitionen in Kategorien wie
nachstehend dargestellt: Kategorie 1: Einzelbewilligung
liegt vor (Merkmal "B") Kategorie 2: Maßnahmen mit den
Merkmalen "P" (Programme einschließlich Planungsmittelpauschalen zur Erstellung
von Kostenberechnungen) und "E" (Erschließungsmaßnahmen) Kategorie 3:
Maßnahmen mit
laufenden Einzelbewilligungen bzw. Mehrkostenvorlagen Kategorie 4: Maßnahmen, für die
noch keine Einzelbewilligung bzw. Mehrkostenvorlage in den Geschäftsgang
gegeben wurde. Kategorie 5: Planungsmittel für
Einzelmaßnahmen (zur Erstellung von Kostenberechnungen)
Status der Förderung
durch Bund und/bzw. Land: Im Investitionsprogramm 2019 -
2022 wurden die dargestellten Mittel veranschlagt, um die Mitfinanzierung des
Vorhabens von Seiten der Stadt sicherzustellen. Die Förderung des
Streckenausbaus erfolgt direkt an die Unternehmen der Deutschen Bahn AG. Die
Programmaufnahme hierzu ist erfolgt. Die städtischen Anteile sowie die
hierauf erwartete Förderung an den durch Kreuzungsvereinbarungen zu regelnden
Maßnahmen gelten nach den Förderkriterien nicht als ÖPNV-Vorhaben und sind
deshalb als Maßnahmen des kommunalen Straßenbaus in Produktgruppe 16.03
dargestellt.
Status der Förderung durch Bund und/bzw.
Land: Die Baumaßnahmen zu den
Haltestellen der Buslinie34; 52; 32 und der Akutmaßnahmen (Los2 ohne LSA)
sind fertiggestellt, Verwendungsnachweise wurden eingereicht und geprüft,
Abschlussbescheide liegen vor. -----------------------------------
------------------------Umbau der Bushaltestellenpakete E3/2014 auf der
Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013 (§
2950) zum Etatantrag E 3 vom 15.02.2013 wurden Ende 2016 und Mai 2017
fertiggestellt. VN Abschlussbescheide liegen
vor. -----------------------------------
------------------------Umbau Bushaltestellen Paket E3/2015 (MB388_2016)
- Pak. A; B
und D Abschlussbescheide liegen vor - Pak. C u. E
fertiggestellt, Verwendungsnachweise in
Vorbereitung -----------------------------------
------------------------Baubeginn für die Buslinie 78 (Los 2) (M56 v.
08.04.2013 / M221 v. 10.11.2017) war 2017. 2019 wurden die Arbeiten für die
Bushaltestelle Lokalbahnhof der Buslinie 36 (M56 v. 08.04.2013; M184 v.
22.09.2017) begonnen. Urbescheide liegen vor. -----------------------------------
------------------------Umbau Bushaltestellen Paket E3/2016 (M56 v.
08.04.2013) Baubeginn war 2018, Urbescheide
liegen vor. -----------------------------------
------------------------Umbau Bushaltestellen Paket E3/2017 M56 v.
08.04.2013) Baubeginn war 2019, Urbescheide
liegen vor. -----------------------------------
------------------------Umbau Bushaltestellen Paket E3/ 2018 (M56 v.
08.04.2013) Programmanmeldung ist erfolgt. -----------------------------------
------------------------
Status der Förderung
durch Bund und/bzw. Land: Förderfähigkeit muss noch geprüft werden.
Status der Förderung
durch Bund und/bzw. Land: Infolge des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung § 6158 vom 16.07.2015 zur Vorlage M 87 vom
22.05.2015 ist die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft mbH (VGF) alleinige
Antragstellerin des Förderantrags.
Status der Förderung
durch Bund und/bzw. Land: Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist nicht
vorgesehen.
Status der Förderung durch Bund und/bzw.
Land: Laut Etatantrag 28 ist das
unterbrochene Planfeststellungsverfahren für den Weiterbau der U5 von
Preungesheim zur S-Bahn wieder aufgenommen. Die erforderlichen Mittel
für den Bau werden in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt
Status der Förderung
durch Bund und/bzw. Land: Die Aufnahme in das
GVFG-Bundesprogramm ist erfolgt.
Status der Förderung
durch Bund und/bzw. Land: Die Finanzierung der
S-Bahnstation Ginnheim erfolgt über den Streckenausbau S6 - es werden hierzu
keine GVFG (MobiFöG)-Mittel vorgesehen.
Status der Förderung
durch Bund und/bzw. Land: Die Abwicklung der Förderung
erfolgt durch die DB direkt mit dem Land. Status der Förderung durch Bund und/bzw.
Land: Die Inanspruchnahme von
Fördermitteln ist nicht vorgesehen. Status der Förderung durch Bund und/bzw.
Land: Die Programmaufnahme ist
erfolgt.
Status der Förderung
durch Bund und/bzw. Land: Der barrierefreie Umbau der
Straßenbahnhaltestellen Börneplatz/Stoltzestraße, Konstablerwache,
Rohrbachstraße und die Beschleunigung der Straßenbahnlinie 18 auf der
Bestandsstrecke ist abgeschlossen. Die Verwendungsnachweise wurden dem
Zuwendungsgeber vorgelegt und geprüft. Abschlussbescheide liegen vor.
Status der Förderung
durch Bund und/bzw. Land: Maßnahme ist abgeschlossen.
Verwendungsnachweis ist in Prüfung, Abschlussbescheid steht noch aus.
Status der Förderung
durch Bund und/bzw. Land: Mit dem Bau wurde in 2019
begonnen. Urbescheid liegt vor.
Status der Förderung
durch Bund und/bzw. Land: Mit Beschluss § 6652 vom 17.12.2015 zur Vorlage M
201 vom 13.11.2015 wurde entschieden, den 1. Abschnitt der Umgestaltung der
Eschersheimer Landstraße umzusetzen und die in der Produktgruppe 16.03,
Projektdefinition5.005985 - "Verringerung der Trennwirkung der
Eschersheimer Landstraße zur Verfügung stehenden Mittel mit vorstehendem
Mittelansatz aufzustocken. Förderfähigkeit wird noch
geprüft.
Status der Förderung
durch Bund und/bzw. Land: Der barrierefreie Umbau der
Straßenbahnhaltestelle Niederrad Bahnhof durch die VGF ist abgeschossen. Die
Haltestellen Stresemannallee/Mörfelder Landstraße,
Stresemannallee/Gartenstraße wurden in 2019 begonnen, Urbescheide liegen vor.
Für die Haltestelle Hospital zum Heiligen Geist wurde ein Förderantrag
gestellt, die Ausführung jedoch auf 2021 verschoben. Ein Förderbescheid liegt
noch nicht vor. Des Weiteren sind ab 2019 jährlich 3.000.000 Euro dem ASE zur
Verfügung gestellt, um den Ausbau zu beschleunigen.
Status der Förderung durch Bund und/bzw.
Land: Maßnahme befindet sich z.Z. in
der Planung. Nach Abschluss dieser Phase wird geprüft, ob eine Aufnahme ins
Förderprogramm möglich ist.
Status der Förderung
durch Bund und/bzw. Land: Maßnahme befindet sich z.Z. in
der Planung. Nach Abschluss dieser Phase wird geprüft, ob die bereits
vorliegen vorliegende Anmeldung im Zusammenhang mit der Grundstrecke DIV
(bereits abgeschlossene Maßnahme) weiterverfolgt werden kann.
Status der Förderung durch Bund und/bzw.
Land: Die Projektausführung erfolgt
über den Rahmenvertrag Stationsaufbau. Förderantrag erfolgt über die DB.
Status der Förderung
durch Bund und/bzw. Land: Die Förderfähigkeit muss noch
geprüft werden.
Status der Förderung
durch Bund und/bzw. Land: Über diese Veranschlagung soll
die Barrierefreiheit des Bahnhofs Höchst im Benehmen mit der DB AG
gewährleistet werden. Die Förderfähigkeit muss noch projektbezogen geprüft
werden.
Status der Förderung
durch Bund und/bzw. Land: Über diese Veranschlagung soll die Barrierefreiheit
des Hauptbahnhofs Frankfurt am Main im Benehmen mit der DB AG gewährleistet
werden. Die Förderfähigkeit muss noch projektbezogen geprüft werden.
Status der Förderung durch Bund und/bzw.
Land: Über diese Veranschlagung soll
die Barrierefreiheit der Bahnhöfe bzw. Verkehrsstationen Galluswarte,
Ostendstraße, Hauptbahnhof-Tief, Hauptwache, Konstablerwache, Lokalbahnhof,
Mühlberg und Flughafen-Regionalbahnhof. Im Benehmen mit der DB AG
gewährleistet werden. Die Förderfähigkeit muss noch projektbezogen geprüft
werden. Zu Ziffer 2. Der Status der Bezuschussung durch
den Bund und/bzw. das Land wurde in die voranstehende Aufstellung
eingearbeitet. Zu Ziffer 3. Eine Darstellung
der erwarteten Bezuschussung ist in der voranstehenden Aufstellung ebenfalls
enthalten. Die Höhe der tatsächlichen Förderung ergibt sich grundsätzlich aus
dem Bauablauf unter Beachtung der nachstehenden Kriterien. Die Fördermittel
werden projektbezogen mit einem Bescheid als Gesamtbetrag bewilligt und in
einem Finanzierungsplan, der das jeweils laufende und bis zu vier darauf
folgende Jahre abdeckt, bereitgestellt. Hierbei entspricht die jährliche
Bereitstellung nicht unbedingt dem im Antrag angemeldeten Bedarf; die
Notwendigkeit zur Anpassung ist somit schon erkennbar. Außerdem machen
Investitionsvorhaben, deren Realisierungsdauer mehr als fünf Jahre beträgt,
eine sukzessive Anpassung der Förderraten erforderlich. Den Regelungen des Zentralen
Handbuches von Hessen Mobil zu Ziffer 4.9 Verkehrsinfrastrukturförderung
entsprechend, erfolgt der Mittelabruf auf Grundlage tatsächlicher Ausgaben. Bei
entsprechend nachgewiesenem Mittelbedarf kann der Bescheid auf Antrag des Zuwendungsempfängers umgestellt werden. Die bisher nach den
Verwaltungsvorschriften des Landes Hessen zur Durchführung des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes bestehende Möglichkeit der
Inanspruchnahme von Fördermitteln für Auszahlungen, die voraussichtlich
innerhalb der auf die Anforderung folgenden zwei Monate im Rahmen des
Zuwendungszweckes geleistet werden müssen, ist im Zentralen Handbuch nicht mehr
enthalten, da die Verwaltungsvorschriften formell abgelaufen sind. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatantrag vom
15.12.2003, E 1024
Bericht des
Magistrats vom 07.10.2019, B 370
Bericht des
Magistrats vom 01.10.2021, B 350
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 05.08.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7
am 17.08.2020, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR
14 am 17.08.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6
am 18.08.2020, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1
am 18.08.2020, TO I, TOP 84 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, Die PARTEI und U.B.
gegen BFF (= Zurückweisung) 42. Sitzung des OBR 4
am 18.08.2020, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
42. Sitzung des OBR
10 am 18.08.2020, TO II, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR
13 am 18.08.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8
am 20.08.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR
15 am 21.08.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5
am 21.08.2020, TO I, TOP 85 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR
11 am 24.08.2020, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2
am 24.08.2020, TO II, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR
16 am 25.08.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3
am 27.08.2020, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9
am 27.08.2020, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR
12 am 28.08.2020, TO I, TOP 70 Beschluss: Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 30
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 346 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 6316, 41. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 22.09.2020 Aktenzeichen: 92 14