KGS Niederrad - Straßennutzung am temporären Standort?
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Bericht des Magistrats vom 16.11.2018, B 364
Betreff: KGS Niederrad - Straßennutzung am temporären Standort? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.08.2018, § 3016 - NR 597/18 FDP - Die Sperrung der Mainfeldstraße/Im Mainfeld kann nicht aufgehoben werden. Eine verlässliche Öffnung und Schließung der Straße ist nicht möglich. Die Poller zum Schwanheimer Ufer werden auch nicht abschließbar sein, da hier sowohl aus Sicht der Stabilität, als auch aus Sicht der Verlässlichkeit schlechte Erfahrungen gemacht wurden. Die gesamte Maßnahme wurde beschlossen, um von Beginn an die Problematik der Elterntaxis so gering wie möglich zu halten. Die regelmäßige Öffnung der Straße für den Individualverkehr ist dabei komplett konträr zu diesem Ziel. Es kann nicht sichergestellt werden, dass die Schranke bzw. die Poller nach dem Öffnen auch wieder geschlossen werden, zumal der Zeitraum der Öffnung während der Schulzeit nur zwischen 18:00 Uhr und 06:00 Uhr möglich wäre. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Ertrag. Mit den angesprochenen Vereinen wird nochmal über die Situation gesprochen.