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IPG 2018 ff.; hier: Programm „Sanierung von Industriestraßen“ (Planungs- und Baumittel)

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 23.10.2017, B 342 Betreff: IPG 2018 ff.; hier: Programm "Sanierung von Industriestraßen" (Planungs- und Baumittel) Ausgangslage und Zielsetzung: Nach den im Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) im Rahmen des "Pavement Management" geführten Straßenzustandsdaten sowie nach Feststellung der für die Unterhaltung und Verkehrssicherung zuständigen Baubezirke des ASE befinden sich zahlreiche Straßen in Industrie- und Gewerbegebieten abschnittsweise oder auf voller Länge in grundhaft sanierungsbedürftigem Zustand (Anlagen 1 und 2). Es handelt sich hierbei um Straßen mit durchweg hohem Schwerverkehrsanteil und vorwiegender Erschließungsfunktion sowie um verkehrsbedeutende Grundnetzstraßen mit Erschließungs- und stadteilübergreifender Verbindungsfunktion. Räumliche Schwerpunkte bilden die Gewerbegebiete Seckbach und Fechenheim-Nord und das Oberhafengebiet um die Kreuzung Uhlfelder Straße/Carl-Benz-Straße/Adam-Opel-Straße sowie die Daimlerstraße. Weitere Cluster befinden sich im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach (Genfer Straße, Berner Straße), in Griesheim (Fritz-Klatte-Straße) sowie am südlichen und östlichen Rand des Osthafengebietes (Franziusstraße und Intzestraße). Das Gesamtinvestitionsvolumen zur grundhaften Sanierung der o. g. Straßen wird nach einer ersten, überschlägigen Kostenannahme auf ca. 75 Mio. € geschätzt. Die notwendigen Planungs- und Baukosten können aus Mitteln, die den Baubezirken des ASE für die laufende Unterhaltung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für sämtliche Stadtstraßen zur Verfügung stehen, nicht getragen werden. Im Rahmen eines "Industriestraßenprogramms" beabsichtigt der Magistrat eine grundhafte Sanierung von Straßen in Industrie- und Gewerbegebieten. Ziel ist eine funktionale und gestalterische Aufwertung des Umfeldes der dort ansässigen Betriebe sowie die Festigung und Weiterentwicklung der Stadt Frankfurt am Main als Industrie- und Gewerbestandort. Im Rahmen dieses Programms erfolgen die erforderlichen Planungen und die kontinuierliche Umsetzung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen. Anmeldung von Programmmitteln zum IPG 2018: Zu den Haushaltsberatungen zur Aufstellung des IPG 2018 ff. sind hierfür beginnend ab dem Jahr 2018 bis zum Jahr 2021 zunächst Jahresraten von 1,5 Mio. € sowie 6,0 Mio. € ab 2022 angemeldet worden. Die Anpassung und Fortschreibung der Jahresraten erfolgt nach Maßgabe des Fortschritts der Planung und daraus resultierender Klärung der benötigten Baumittel kontinuierlich im Rahmen der Haushaltsberatungen in den Folgejahren. Vorgehensweise (Bündelung/Paketbildung/Überprüfung, ggf. Reduzierung der erforderlichen Planungstiefe): Zur Beschleunigung der Planung und Umsetzung wird eine Bündelung von Maßnahmen geprüft. Diese wird sich an der räumlichen Lage der sanierungsbedürftigen Abschnitte und der im Einzelfall erforderlichen Planungstiefe orientieren. Ämter übergreifend klärt der Magistrat derzeit, in welchen Straßen entsprechend der eingangs beschriebenen Zielsetzung und der relevanten Entwurfsregelwerke Änderungen der Querschnittsaufteilung erforderlich werden, die im Rahmen einer Vorplanung zu entwickeln und abzustimmen sind. Für Sanierungsmaßnahmen, die den Bestand weitestgehend oder vollständig aufgreifen, ist eine reduzierte und daher Kosten und Zeit sparende Planungstiefe möglich. Verknüpfung des Sanierungsprogramms mit der "Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes Fechenheim-Nord/Seckbach" (M 168 vom 09.10.2015; § 6625 vom 17.12.2015): Der für das "Nachhaltige Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/ Seckbach" angestrebte "sichtbare Entwicklungsbeitrag der Stadt Frankfurt am Main" (M 168/15) kann durch eine deutliche Verbesserung des baulichen Zustands und eine bedarfsgerechte Neuordnung der Straßenquerschnitte im Rahmen des "Industriestraßenprogramms" erreicht werden. Gleichwohl kann aus dem für das nachhaltige Gewerbegebiet bewilligten Budget in Höhe von 1,305 Mio. € keine anteilige Finanzierung des Straßenbaus generiert werden. Teilnahme am Bundeswettbewerb "Klimaschutz durch Radverkehr" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Der Magistrat wird sich mit geeigneten Abschnitten des Industriestraßenprogramms am Bundeswettbewerb "Klimaschutz durch Radverkehr" beteiligen. Förderfähig aus diesem Programm mit bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben sind "investive Projekte mit Modellcharakter zur radverkehrsfreundlichen Umgestaltung des Straßen- und Siedlungsraums". Darüber hinaus Maßnahmen, "die zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen, die zu einer dauerhaften Aufwertung der Radverkehrssituation in einem klar definierten, abgegrenzten Gebiet führen". Der Magistrat strebt an, die für eine Erfolg versprechende Bewerbung erforderliche Projektskizze mit einem ganzheitlichen Blick auf den Radverkehr in den Industriegebieten des Frankfurter Ostens bis zum Jahresende zu entwerfen, sodass die vorgegebene Einreichungsfrist zwischen dem 15.02.2018 und dem 15.05.2018 erreicht werden kann. Anlage 1_Massnahmenuebersicht (ca. 75 KB) Anlage 2_Uebersichtslageplan (ca. 15,5 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2465 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 4, 6, 11, 15, 16 Versandpaket: 25.10.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 15 am 24.11.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 4 am 28.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 16 am 28.11.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 11 am 04.12.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 341 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, das die Straße Alt-Fechenheim, zwischen Hanauer Landstraße und Tor Ost der Allessa GmbH, in das Programm aufgenommen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) 17. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 23.01.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 342 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2138, 17. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.01.2018