IPG 2018 ff.; hier: Programm „Sanierung von Industriestraßen“ (Planungs- und Baumittel)
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 23.10.2017, B
342 Betreff:
IPG 2018 ff.; hier:
Programm "Sanierung von Industriestraßen" (Planungs- und
Baumittel) Ausgangslage und Zielsetzung: Nach den im Amt für Straßenbau und Erschließung
(ASE) im Rahmen des "Pavement Management" geführten Straßenzustandsdaten sowie
nach Feststellung der für die Unterhaltung und Verkehrssicherung zuständigen
Baubezirke des ASE befinden sich zahlreiche Straßen in Industrie- und
Gewerbegebieten abschnittsweise oder auf voller Länge in grundhaft
sanierungsbedürftigem Zustand (Anlagen 1 und 2). Es handelt sich hierbei um Straßen mit durchweg
hohem Schwerverkehrsanteil und vorwiegender Erschließungsfunktion sowie um
verkehrsbedeutende Grundnetzstraßen mit Erschließungs- und
stadteilübergreifender Verbindungsfunktion. Räumliche Schwerpunkte bilden die Gewerbegebiete
Seckbach und Fechenheim-Nord und das Oberhafengebiet um die Kreuzung Uhlfelder
Straße/Carl-Benz-Straße/Adam-Opel-Straße sowie die Daimlerstraße. Weitere Cluster befinden sich im Gewerbegebiet
Nieder-Eschbach (Genfer Straße, Berner Straße), in Griesheim
(Fritz-Klatte-Straße) sowie am südlichen und östlichen Rand des
Osthafengebietes (Franziusstraße und Intzestraße). Das Gesamtinvestitionsvolumen zur grundhaften
Sanierung der o. g. Straßen wird nach einer ersten, überschlägigen
Kostenannahme auf ca. 75 Mio. € geschätzt. Die notwendigen Planungs- und Baukosten können aus
Mitteln, die den Baubezirken des ASE für die laufende Unterhaltung im Rahmen
der Verkehrssicherungspflicht für sämtliche Stadtstraßen zur Verfügung stehen,
nicht getragen werden. Im Rahmen eines "Industriestraßenprogramms"
beabsichtigt der Magistrat eine grundhafte Sanierung von Straßen in Industrie-
und Gewerbegebieten. Ziel ist eine funktionale und gestalterische
Aufwertung des Umfeldes der dort ansässigen Betriebe sowie die Festigung und
Weiterentwicklung der Stadt Frankfurt am Main als Industrie- und
Gewerbestandort.
Im Rahmen dieses Programms
erfolgen die erforderlichen Planungen und die kontinuierliche Umsetzung der
notwendigen Sanierungsmaßnahmen. Anmeldung von Programmmitteln zum IPG
2018: Zu den Haushaltsberatungen zur
Aufstellung des IPG 2018 ff. sind hierfür beginnend ab dem Jahr 2018 bis zum
Jahr 2021 zunächst Jahresraten von 1,5 Mio. € sowie 6,0 Mio. € ab
2022 angemeldet worden. Die
Anpassung und Fortschreibung der Jahresraten erfolgt nach Maßgabe des
Fortschritts der Planung und daraus resultierender Klärung der benötigten
Baumittel kontinuierlich im Rahmen der Haushaltsberatungen in den
Folgejahren. Vorgehensweise
(Bündelung/Paketbildung/Überprüfung, ggf. Reduzierung der erforderlichen
Planungstiefe): Zur Beschleunigung der Planung und Umsetzung wird
eine Bündelung von Maßnahmen geprüft. Diese wird sich an der räumlichen Lage
der sanierungsbedürftigen Abschnitte und der im Einzelfall erforderlichen
Planungstiefe orientieren. Ämter übergreifend klärt der Magistrat derzeit, in
welchen Straßen entsprechend der eingangs beschriebenen Zielsetzung und der
relevanten Entwurfsregelwerke Änderungen der Querschnittsaufteilung
erforderlich werden, die im Rahmen einer Vorplanung zu entwickeln und
abzustimmen sind.
Für Sanierungsmaßnahmen, die den
Bestand weitestgehend oder vollständig aufgreifen, ist eine reduzierte und
daher Kosten und Zeit sparende Planungstiefe möglich. Verknüpfung des Sanierungsprogramms mit der
"Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes Fechenheim-Nord/Seckbach" (M
168 vom 09.10.2015; § 6625 vom 17.12.2015): Der für das "Nachhaltige Gewerbegebiet
Fechenheim-Nord/ Seckbach" angestrebte "sichtbare Entwicklungsbeitrag der Stadt
Frankfurt am Main" (M 168/15) kann durch eine deutliche Verbesserung des
baulichen Zustands und eine bedarfsgerechte Neuordnung der Straßenquerschnitte
im Rahmen des "Industriestraßenprogramms" erreicht werden. Gleichwohl kann aus dem für das
nachhaltige Gewerbegebiet bewilligten Budget in Höhe von 1,305 Mio. €
keine anteilige Finanzierung des Straßenbaus generiert werden. Teilnahme am Bundeswettbewerb "Klimaschutz durch
Radverkehr" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit: Der Magistrat wird sich mit geeigneten Abschnitten
des Industriestraßenprogramms am Bundeswettbewerb "Klimaschutz durch
Radverkehr" beteiligen. Förderfähig aus diesem Programm mit bis zu 70% der
zuwendungsfähigen Ausgaben sind "investive Projekte mit Modellcharakter zur
radverkehrsfreundlichen Umgestaltung des Straßen- und Siedlungsraums". Darüber hinaus Maßnahmen, "die zur Etablierung
lokaler Radverkehrsdienstleistungen, die zu einer dauerhaften Aufwertung der
Radverkehrssituation in einem klar definierten, abgegrenzten Gebiet
führen". Der Magistrat strebt an, die für
eine Erfolg versprechende Bewerbung erforderliche Projektskizze mit einem
ganzheitlichen Blick auf den Radverkehr in den Industriegebieten des
Frankfurter Ostens bis zum Jahresende zu entwerfen, sodass die vorgegebene
Einreichungsfrist zwischen dem 15.02.2018 und dem 15.05.2018 erreicht werden
kann. Anlage 1_Massnahmenuebersicht (ca. 75 KB) Anlage 2_Uebersichtslageplan (ca. 15,5 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2465
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 4, 6, 11, 15, 16
Versandpaket: 25.10.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6
am 07.11.2017, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage B 342
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 17. Sitzung des OBR
15 am 24.11.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 342
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 17. Sitzung des OBR 4
am 28.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 342
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 16. Sitzung des OBR
16 am 28.11.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 342
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 17. Sitzung des OBR
11 am 04.12.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 341
wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, das die Straße Alt-Fechenheim,
zwischen Hanauer Landstraße und Tor Ost der Allessa GmbH, in das Programm
aufgenommen wird.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 17. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 342
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)
17. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 23.01.2018, TO I, TOP 13
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 342
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): §
2138, 17. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.01.2018