Löschung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Frankfurt am Main
Vorlagentyp: B
Bericht
- Der ursprünglich im Jahr 2016 dem vorherigen Eigentümer angebotene Ablösebetrag basiert auf der kommunalen Wertermittlung Nr. 78/2016 vom 13.12.2016, die einen Wert in Höhe von 1,04 Mio. EUR für die bestehende Bau- und Benutzungsbeschränkung sowie einen Betrag von 2,07 Mio. EUR für das zugunsten der Stadt Frankfurt am Main eingetragene Vorkaufsrecht ausweist.
- Von der Absicherung der Erdgeschossnutzung durch einen Grundbucheintrag wurde zunächst im Hinblick auf eine mit dem Investor vereinbarte Baulast gleichen Inhalts abgesehen, da diese Baulast zur Verhinderung der Genehmigung einer anderen als der vorgesehenen öffentlichen Nutzung geeignet gewesen wäre. Da die Bauaufsicht jedoch im Zuge der Vertragsabwicklung die vorgesehene Baulast als nicht eintragungsfähig angesehen hat, wurde zwischenzeitlich stattdessen eine entsprechende dingliche Sicherung (beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Stadt Frankfurt am Main) im Grundbuch vereinbart.
- Dem Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 457, ist ausdrücklich zu entnehmen, dass rechtsverbindliche Zusagen seitens der Stadt Frankfurt am Main nicht abgegeben wurden und der Magistrat davon ausgeht, dass mögliche an die Stadt gerichtete Ansprüche des Investors gegenstandslos sind. Diese Ausführungen sind schlüssig, der Hintergrund der erneuten Anfrage erschließt sich aus diesem Grund nicht.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
41
41. Sitzung Ortsbeirat 3
TO II
41
41. Sitzung Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)
Alle:
CDU SPD GRÜNE AfD LINKE. BFF FRAKTION FRANKFURTER
43
43. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO II
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Alle:
CDU SPD GRÜNE AfD LINKE. FDP BFF FRAKTION FRANKFURTER