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Zusätzliche notwendige Maßnahmen zum Klimaschutzteilkonzept Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord und Seckbach

Vorlagentyp: B

Bericht

Das Klimaschutzteilkonzept für das nachhaltige Gewerbegebiet wurde durch das Büro Zero-Emission im Jahr 2019 abgeschlossen. Darin enthalten sind eine Reihe von Maßnahmen die ggf. nicht weiterverfolgt bzw. der Entwicklung angepasst werden müssen. Derzeit wird eine Studie beauftragt, die die Machbarkeit einer Abwärmenutzung aus den bestehenden und kommenden Rechenzentren (RZ) untersuchen wird. Dabei werden z.B. auch Gebiete außerhalb des nachhaltigen Gewerbegebiets als Wärmesenken in die Untersuchung miteinbezogen. Zu den in der OA 25 gestellten Fragen nimmt der Magistrat im folgenden Stellung: Zu1: Die angeregten Temperaturmessungen zur Erfassung der lokalen Überwärmung durch Abwärme sind aus fachlicher Sicht entbehrlich. Bei Rechenzentren wird die Abwärme meist über die Kühlaggregate auf dem Dach in großer Höhe freigesetzt, konvektiv aufsteigend führt die warme Luft in der Regel nicht zu einer relevanten Erwärmung der bodennahen Lufttemperatur. Die Ermittlung und Definition "belastbarer Kennzahlen" wie vom Ortsbeirat vorgeschlagen in ist theoretisch denkbar, führt aber in keinem Fall zur Kompensation der Umweltauswirkungen (z.B. reicht das Potenzial der vor Ort installierbaren PV Anlagen nicht annähernd aus, um den Stromverbrauch zu decken. Hierfür wäre ein Mix von EE-Anlagen (Wind, PV, Biomasse/Wasserstoff) erforderlich, um eine erneuerbare Stromversorgung zu jeder Zeit zu gewährleisten. Die erwähnten Kennziffern PUE und DCIE können von den Betreibern abgefragt werden, allerdings entbehrt eine Vorgabe von zu erreichenden Werten einer gesetzlichen Grundlage. Zu 2: Aus Sicht des Umweltamtes sind klimatische Summeneffekte von Rechenzentren und anderen wärmeemittierenden Betrieben auf die angrenzenden Wohngebiete vor allem in Bezug auf die von den Baukörpern ausgehenden (anlagenbedingten) Auswirkungen relevant (Stichworte: Durchlüftungssituation, Strahlungskomplex, Überwärmung). Die Bewertung der klimatischen Eingriffe ist spezifisch für die jeweiligen Wohngebiete vorzunehmen, da im stadtklimatischen Kontext in der Regel keine fixen Grenzwerte existieren. Zu 3: Dem Hinweis wird bei der Untersuchung Rechnung getragen werden - allerdings ist zu vermuten, dass das Temperaturniveau der Abwärme für industrielle Zwecke nicht ausreicht bzw. andere Abwärmequellen im Industriepark einfacher zu erschließen sind. Zu 4: Maßnahmen zur alternativen Netzersatzbereitstellung sind nicht Bestandteil der Machbarkeitsstudie zur Abwärmenutzung. Gleichwohl stellen sie eine zukünftige Alternative für die Netzersatzaggregate, die derzeit mit Diesel betrieben werden dar. Batteriespeicher werden ohnehin von den RZ genutzt, um eine unterbrechungsfreie Stromversorgung der Rechner zu gewährleisten. Die Kapazität ist sinnvollerweise nur auf einen kurzen Zeitraum ausgelegt, da der Betrieb dieser unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) dauerhaft verlustbehaftet ist. Inwieweit mit den Netzersatzaggregaten generell Stromspitzen geglättet werden können, hängt mit den Einspeisebedingungen und Steuerungsmöglichkeiten des Netzbetreibers zusammen. Für die Rechenzentren spielt die Glättung von eigenen Lastspitzen eher keine Rolle, da die RZ in der Regel sogenannte Grundlastverbraucher sind. Prinzipiell könnte ein Betrieb der Netzersatzaggregate für Spitzenlastdeckung netzdienlich sein und in der Zukunft als Kurzzeit-Backup für fluktuierende erneuerbare Energien dienen - allerdings anders als bei einem BHKW - ohne die Nutzung der Abwärme. Zu 5: Ob eine neues BHKW gebaut wird, ist angesichts des Angebotes an Abwärme aus den RZ ohnehin fraglich. Im Beschluss zum Klimaschutzteilkonzept (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021, § 7304 (M 22), wurde die Maßnahme deshalb zurückgestellt. Dennoch können auch BHKW in Zukunft als Stromerzeuger dienen, wenn die EE die Versorgung nicht schaffen. Die Abwärme aus den BHKW kann dann zu Heizzwecken genutzt werden und geht nicht verloren. Zu 6: Energieeffizienzkriterien für neue RZ sollten und werden im Rahmen der Klimaallianz durch eine Arbeitsgruppe definiert werden. Inwieweit diese auch durchzusetzen sind, hängt an der jeweiligen Verhandlungsposition der Stadt. Zu 7: Hierzu wird zu einem späteren Zeitpunkt berichtet. Zu 8: Hierzu wird zu einem späteren Zeitpunkt berichtet. Zu 9: Maßnahmen zur Begrünung werden unterstützt. Wir verweisen auf die Beantwortung der NR 1389 (B 202 vom 17.05.2021).

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

5
5. Sitzung Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO I
✕ Abgelehnt

GRÜNE und LINKE. gegen 2 SPD (= Kenntnis); 2 SPD, CDU und FDP (= Enthaltung)

Kenntnis:
SPD
Alle:
GRÜNE LINKE
Enthaltung:
SPD CDU FDP
5
5. Sitzung Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I
✓ Angenommen

3
3. Sitzung Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Zurückweisung:
LINKE
Alle:
GRÜNE CDU SPD FDP AfD Volt BFF-BIG FRAKTION
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
3
3. Sitzung Ausschuss für Klima- und Umweltschutz
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Zurückweisung:
LINKE
Alle:
GRÜNE CDU SPD FDP Volt BFF-BIG FRAKTION
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
3
3. Sitzung Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Zurückweisung:
LINKE
Alle:
GRÜNE CDU SPD FDP AfD Volt BFF-BIG FRAKTION
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF