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Verwendung der Ortsbeiratsbudgets

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 14.06.2013, B 321

Betreff: Verwendung der Ortsbeiratsbudgets Vorgang: A 315/13 FDP Mit dem Ortsbeiratsbudget verfügen die Ortsbeiräte über eigene Budgetmittel, die in eigener Zuständigkeit für die in § 3 Abs. 3 Satz 2 Ziffern 3 bis 7 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GO OBR) genannten Verwendungszwecke im öffentlichen Raum verwendet werden können. Dadurch haben die Ortsbeiräte die Möglichkeit, in den jeweiligen Ortsbezirken eigene Schwerpunkte zu setzen und zu entscheiden, welche Maßnahmen im Bereich des Ortsbeiratsbudgets verwirklicht werden. Dies vorausgeschickt, berichtet der Magistrat zu der Verwendung des OBR-Budgets wie folgt: In den letzten drei Jahren wurden von den Ortsbeiräten insgesamt 299 Beschlüsse gefasst: Jahr Anzahl Beschlüsse (insgesamt) Zulässig Anhand der GO nicht zulässig 2010 117 107 10 2011 83 78 5 2012 70 67 3 2013* 29 28 1 Summe 299 280 19 * Stand: 23.05.2013 Von den insgesamt 299 gefassten Beschlüssen wurden 73% für Maßnahmen gefasst, die die Gestaltung und Instandsetzung von öffentlichen Sport-, Grün-, Erholungs- und Spielanlagen (§ 3 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 3 GO OBR) betreffen, 8% für eine neue Schulhofgestaltung und -nutzung (§ 3 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 5 GO OBR) sowie 6% für Maßnahmen, die eine Instandsetzung von öffentlichen Geh- und Fahrradwegen sowie von Straßenoberflächen (§ 3 Abs. 3 Satz 2 Ziffer 7 GO OBR) betreffen. Insgesamt 5% der Beschlüsse konnten durch das jeweilige Fachamt nicht umgesetzt werden, da sachliche Gründe einer Umsetzung entgegenstehen; 6% der Beschlüsse fielen nicht unter die nach der Geschäftsordnung zulässigen Maßnahmen. Keine Beschlüsse wurden zur Renaturierung von Bächen und Gewässern sowie für Verkehrsberuhigungs- und Verkehrsführungsmaßnahmen gefasst. Von den gefassten Beschlüssen hatten 2% keine Auswirkungen. Unter Gestaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von öffentlichen Sport-, Grün-, Erholungs- und Spielanlagen werden u.a. folgende Maßnahmen verstanden (Auszug): - Spielplatzsanierung (Grunderneuerung; Kauf von (zusätzlichen) Spielgeräten (Ausstattungsgegenstände)) - Parksanierung (Gestaltungen; Wegesanierung; Aufstellen von Sitzmöglichkeiten) - Gestaltung von Grünflächen und -anlagen (Begrünung; Beleuchtung) - Verbesserung von Sport- und Bolzplätzen - Kauf von Kunstgegenständen - Aufstellung von öffentlichen Bücherschränken Unter Maßnahmen für eine neue Schulhofgestaltung und -nutzung werden folgende Arbeiten verstanden (Auszug): - Neugestaltung von Schulhöfen - Kauf von Spielgeräten für den Schulhof - Ausstattung und Bepflanzung von Schulgärten Bei einer Instandsetzung von öffentlichen Geh- und Fahrradwegen sowie von Straßenoberflächen handelt es sich um folgende Maßnahmen (Auszug): - Fußgängerfreundliche Verschönerung von Straßenplätzen - Setzen von Verkehrsinseln - Gestaltung von Bürgersteigflächen - Aufstellung von Bänken an Bushaltestellen - Anbringen von Fahrradschienen und Papierkörben - Aufstellung von Schildern