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Zeilsheim: "Grüngürtel" - Freizeitwegenetz um den Stadtteil

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1633

Betreff: Zeilsheim: "Grüngürtel" - Freizeitwegenetz um den Stadtteil Der vom Ortsbeirat vorgeschlagene Rundweg um Zeilsheim führt nicht ausschließlich über öffentliche Wegeparzellen oder zumindest städtische Grundstücke. An zwei Stellen verläuft die Trasse über insgesamt 24 Privatgrundstücke. Diese befinden sich nördlich des Kellerskopfwegs und südlich der Pfaffenwiese. Des Weiteren besteht -wie im Stadtplan eingezeichnet- zwischen dem Weg an der S-Bahnlinie und dem Feldweg zur Blauländchenstraße keine begehbare Verbindung. Hier müsste die Route parallel nach Süden auf den nächsten Feldweg verschoben werden, sodass man dem S-Bahndamm bis zum Ende des Weges folgt und sich dann nach rechts wendet. Allerdings führt diese Route an der Biegung über ein weiteres Privatgrundstück. Für eine markierte und ggfs. publizierte Wegeführung über Privatgrund muss eine Genehmigung der Eigentümerschaft, zum Teil Erbengemeinschaften vorliegen. Aufgrund der Erfahrung des zuständigen Fachamtes gestaltet es sich als sehr schwierig, wenn nicht aussichtslos, alle erforderlichen Zustimmungen zu erhalten. Bevor Kosten für bauliche Maßnahmen, Wegebeschilderung, weitere Planungen und eine Bewerbung ermittelt werden, sollte eine alternative Route auf öffentlichen Wegeparzellen vorliegen.

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