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Verwendung der Ortsbeiratsbudgets

Vorlagentyp: A FDP

Inhalt

Anfrage vom 11.03.2013, A 315

Betreff: Verwendung der Ortsbeiratsbudgets Völlig zu Recht verfügen die Ortsbeiräte über eigene Budgetmittel, über deren Verwendung sie im Rahmen der Verwendungsmöglichkeiten (§ 3, Abs. 3, Satz 2, Ziffern 3 bis 7) eigenständig bestimmen können. Im Sinne der allgemeinen Ausgabentransparenz wäre es wichtig zu erfahren, für welche Zwecke genau und in jeweils welcher Höhe die Mittel eingesetzt wurden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: Für welche Zwecke genau haben die verschiedenen Ortsbeiräte die finanziellen Mittel ihres Budgets in den vergangenen 3 Jahren jeweils eingesetzt? Bericht des Magistrats vom 14.06.2013, B 321 Versandpaket: 13.03.2013 Aktenzeichen: 00 34 260

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