Haushaltssicherungskonzept 2013 1. Frankfurt braucht ein Volkstheater 2. Chancen für Romantikmuseum offenhalten, der Fliegenden Volksbühne einen Spielort geben
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 14.06.2013, B
317 Betreff:
Haushaltssicherungskonzept
2013 1. Frankfurt braucht ein Volkstheater 2. Chancen für
Romantikmuseum offenhalten, der Fliegenden Volksbühne einen Spielort geben
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.12.2011, § 2951 Ziff. III.
und IV - NR 561/13 SPD, NR
566/13 CDU und GRÜNE - Zwischen der Vermieterin des Cantate-Saales, der ABG
FRANKFURT HOLDING, und der Fliegenden Volksbühne e.V. besteht Einvernehmen über
den Abschluss eines Mietvertrages zur interimistischen Nutzung des
Cantate-Saales ab September 2013 bis Mitte 2014, so dass ab Herbst 2013 eine
übergangsweise Spielstätte für die Fliegende Volksbühne bereitgestellt wird.
Hinsichtlich der Perspektive einer langfristigen Spielstätte für die Fliegende
Volksbühne, z.B. durch eine Realisierung des Paradieshof-Projekts in
Alt-Sachsenhausen in privater Trägerschaft, aber auch an anderer Stelle, können
gegenwärtig keine belastbaren Aussagen getroffen werden. Der anstehende
Wettbewerb zur Entwicklung des Großen Hirschgrabens wird seitens des
Magistrates in jedem Fall so ausgestaltet werden, dass sinnvolle Perspektiven,
wie z.B. die einmalige Möglichkeit der räumlichen Erweiterung des Freien
Deutschen Hochstifts um eine Romantik-Abteilung inklusive der Option des
dauerhaften Erhaltes des Cantatesaales nicht unberücksichtigt bleiben. Der
Magistrat berichtet bei Eintreten eines neuen Sachstandes unaufgefordert,
spätestens jedoch im ersten Quartal 2014, erne ut. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
06.03.2013, NR 561
Antrag vom
20.03.2013, NR 566
Zuständige Ausschüsse:
Kultur- und
Freizeitausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 5
Versandpaket: 19.06.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1
am 27.08.2013, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 317
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 23. Sitzung des
Kultur- und Freizeitausschusses am 27.08.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 317
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Kenntnis als
Zwischenbericht)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP,
FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Kenntnis) 23. Sitzung des OBR 5
am 29.08.2013, TO I, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage B 317
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3481, 23. Sitzung
des Kultur- und Freizeitausschusses vom 27.08.2013 Aktenzeichen: 41 4