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Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Fluglärmkommission Frankfurt hat Empfehlungen im Rahmen einer ersten Öffentlichkeitsbeteiligung für die Aufstellung des nächsten Lärmaktionsplanes Flughafen (4. Runde) beschlossen. Verankerung eines Lärmminderungsziels für die Nacht im Lärmaktionsplan Der aktuelle Lärmaktionsplan Hessen vom 11.04.2022 (3. Runde, Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main) empfiehlt als Tag-Lärmschutzziel einen maximalen Dauerschallpegel von 63 dB(A) in Wohngebieten. Das Lärmschutzziel dient zur Sicherstellung einer Lärmobergrenze bis 2030, bei einer steigenden Anzahl von Flugbewegungen. Eine Empfehlung für ein Lärmminderungsziel für den Nachtzeitraum, welches vorrangig in den Nachtrandstunden zusätzlichen Schutz vor Fluglärm bedeuten könnte, gibt es bisher nicht. In Ergänzung zum Flugverbot zwischen 0:00 bis 5:00 Uhr fordert die Fluglärmkommission die Verankerung eines Nacht-Lärmminderungsziels bis zum Jahr 2030 und empfiehlt zur Zielerreichung folgende Maßnahmen: - "Durchführung von Nachtflügen nur mit lärmarmen Luftfahrzeugen -- welche die Lärmzertifizierungswerte von sog. Kapitel-14-Flugzeugen erfüllen -- flankierend: höhere Flughafenentgelte für die lautesten Flugzeugtypen in ihrem jeweiligen Verkehrssegment - Verspätungslandungen von 23:00 bis 0:00 Uhr nur mit Einzelfallerlaubnis und nur aus Gründen, die nicht im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegen dürfen - Verbesserung des An- und Abschwellens der Flugbewegungen in Richtung Mediationsnacht durch -- Begrenzung des Bezugszeitraumes der 133 Flüge pro Nacht auf die Sommer- bzw. Winterflugplanperiode -- Einführung einer Lärmpunkteregelung in den Nachtrandstunden mit dem mittelfristigen Ziel, Flugbewegungen in den Zeitscheiben, die an die Kernnacht angrenzen, zu reduzieren" Weitere Informationen hierzu können der Beschlussfassung der Fluglärmkommission (269. Sitzung am 22.02.2023) entnommen werden: https://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/aktuell/2023-aktuelles/februar/top_4b_-_beschluss__laermminderungsziel_fuer_die_nacht_im_laermaktionsplan.pdf Priorisierung von Lärmminderungsmaßnahmen im Lärmaktionsplan Neben der im aktuellen Lärmaktionsplan in Kap. 2.2 dargestellten Maßnahmen-Priorisierung hat die Fluglärmkommission für die weiteren zur Umsetzung empfohlenen Maßnahmen eine Priorisierung abgegeben. In der für Frankfurt am Main relevanten Minderungswirkung sind insbesondere die folgenden Maßnahmen zu nennen: - Weiterentwicklung der Entgeltordnung Der lärmabhängige Anteil der Flughafenentgelte soll von derzeit 13 bis 17 % auf 30 % angehoben werden, um finanzielle Anreize zum Einsatz lärmarmer Flugzeugtypen zu erhöhen. - Fly Quiet Programm Das Instrument zeichnet in einem Rankingverfahren Fluggesellschaften aus, welche das höchste Lärmschutzniveau erreichen und kommt an einigen internationalen Flughäfen zum Einsatz. Ein entsprechendes Programm soll für Frankfurt am Main angepasst entwickelt werden und ein regelmäßig zu veröffentlichtes Airline-Benchmark enthalten. Weitere Informationen hierzu können der Beschlussfassung der Fluglärmkommission (270. Sitzung am 24.05.2023) entnommen werden: https://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/aktuell/2023-aktuelles/juni/top_3_-_beschluss__priorisierung_lap-massnahmen.pdf Der Lärmaktionsplan, Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main vom 11.04.2022 kann auf den Seiten des Regierungspräsidium Darmstadts eingesehen werden: https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/2022-04/master_lap_flughafen.pdf In Ergänzung hierzu gilt weiterhin der Sachstand des vorherigen Berichts B 301 (2022).

Beratungsverlauf 7 Sitzungen

Sitzung 23
OBR 11
TO II, TOP 14
Angenommen
Die Vorlage B 304 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD CDU
Ablehnung:
Linke FDP
Sitzung 23
OBR 5
TO I, TOP 72
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage B 304 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 23
OBR 16
TO I, TOP 24
Angenommen
Die Vorlage B 304 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 23
OBR 4
TO II, TOP 29
Angenommen
Die Vorlage B 304 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne SPD CDU VOLT BFF
Ablehnung:
Linke DFFM ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
FDP
Sitzung 21
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
TO I, TOP 18
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 304 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP VOLT BFF-BIG
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ELF AFD Gartenpartei FRAKTION
Sitzung 24
OBR 5
TO I, TOP 15
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage B 304 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 25
OBR 5
TO I, TOP 11
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4728 2023 1. Die Vorlage B 304 dient unter Hinweis auf die Vorlage OM 4728 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 950/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
CDU Grüne SPD AFD Bff Und Fraktionslos
Ablehnung:
Linke

Verknüpfte Vorlagen