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Villa Meister als Bestandteil Frankfurter Industriekultur und Bereicherung der Lebensqualität erwerben

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 17.09.2018, B 298 Betreff: Villa Meister als Bestandteil Frankfurter Industriekultur und Bereicherung der Lebensqualität erwerben Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2015, § 5523 - NR 1082/14 SPD, l. B 29/18 - Zwischenbericht: Nach wie vor liegt dem Magistrat kein konkretes Kaufangebot für die Villa Meister in der Weinbergstraße vor. Im Hinblick auf den im vorbezeichneten Antrag angeregten Erwerb der Liegenschaft ist neben den im Bericht des Magistrats vom 24.04.2015 (B 168) geschilderten Einschränkungen für eine bauliche Nutzung der Flächen auch die Frage der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Die Villa Meister befindet sich auf einem rund 2 ha großen Grundstück, dem sog. Meisterpark. Dieser ist in der Richtwertkarte 2018 mit einem Bodenrichtwert von 430,00 €/m2, basierend auf einer Mischgebietsnutzung, ausgewiesen. Ohne Berücksichtigung der eigentlichen Gebäudesubstanz kommt man damit bereits zu einem Grundstückswert von rund 8,6 Mio. €. Eine solche Investition wäre zu rechtfertigen, wenn eine wirtschaftliche Anschlussnutzung gesichert ist. Dies erfordert eine umfassende Projektentwicklung mit dem Ziel, große Teile des Parks einer neuen Nutzung zuzuführen. Eine Projektentwicklung in dieser Größenordnung kann vom Magistrat nicht als eigene Aufgabe durchgeführt werden. Der Magistrat geht vielmehr davon aus, dass diese Aufgabe sachgerecht nur von städtischen Entwicklungsgesellschaften wahrgenommen werden kann und wird etwaige Kaufangebote entsprechend kommunizieren. Darüber hinaus käme ein Erwerb grundsätzlich aus dem städtischen Interesse am Erhalt der Grünanlage und der historischen Gebäude in Betracht. Dies setzt ein entsprechendes Budget zur Finanzierung des Erwerbs, der Sanierung und des dauerhaften Betriebs der Anlage voraus, das bislang nicht bereitgestellt wurde. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.12.2014, NR 1082 Bericht des Magistrats vom 09.02.2018, B 29 Bericht des Magistrats vom 18.02.2019, B 55 Antrag vom 30.12.2020, OF 1434/6 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7106 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 19.09.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 298 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3380, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 21 10

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