Villa Meister als Bestandteil Frankfurter Industriekultur und Bereicherung der Lebensqualität erwerben
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 17.09.2018, B
298 Betreff:
Villa Meister als Bestandteil Frankfurter Industriekultur und Bereicherung
der Lebensqualität erwerben Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2015, § 5523 - NR 1082/14 SPD, l. B 29/18 -
Zwischenbericht: Nach wie vor liegt dem Magistrat kein konkretes
Kaufangebot für die Villa Meister in der Weinbergstraße vor. Im Hinblick auf den im vorbezeichneten Antrag
angeregten Erwerb der Liegenschaft ist neben den im Bericht des Magistrats vom
24.04.2015 (B 168) geschilderten Einschränkungen für eine bauliche Nutzung der
Flächen auch die Frage der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Die
Villa Meister befindet sich auf einem rund 2 ha großen Grundstück, dem sog.
Meisterpark. Dieser ist in der Richtwertkarte 2018 mit einem Bodenrichtwert von
430,00 €/m2, basierend auf einer Mischgebietsnutzung, ausgewiesen. Ohne
Berücksichtigung der eigentlichen Gebäudesubstanz kommt man damit bereits zu
einem Grundstückswert von rund 8,6 Mio. €. Eine solche Investition wäre zu rechtfertigen, wenn
eine wirtschaftliche Anschlussnutzung gesichert ist. Dies erfordert eine
umfassende Projektentwicklung mit dem Ziel, große Teile des Parks einer neuen
Nutzung zuzuführen. Eine Projektentwicklung in dieser Größenordnung kann vom
Magistrat nicht als eigene Aufgabe durchgeführt werden. Der Magistrat geht
vielmehr davon aus, dass diese Aufgabe sachgerecht nur von städtischen
Entwicklungsgesellschaften wahrgenommen werden kann und wird etwaige
Kaufangebote entsprechend kommunizieren. Darüber hinaus käme ein Erwerb grundsätzlich aus dem
städtischen Interesse am Erhalt der Grünanlage und der historischen Gebäude in
Betracht. Dies setzt ein entsprechendes Budget zur Finanzierung des Erwerbs,
der Sanierung und des dauerhaften Betriebs der Anlage voraus, das bislang nicht
bereitgestellt wurde. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
03.12.2014, NR 1082
Bericht des
Magistrats vom 09.02.2018, B 29
Bericht des
Magistrats vom 18.02.2019, B 55
Antrag vom
30.12.2020, OF
1434/6
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7106
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6
Versandpaket: 19.09.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6
am 23.10.2018, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 298 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP
26 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 298 (Zwischenbericht) dient zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3380, 26. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 21 10