Villa Meister als Bestandteil Frankfurter Industriekultur und Bereicherung der Lebensqualität erwerben
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 24.04.2015, B 168
Betreff: Villa Meister als Bestandteil Frankfurter Industriekultur und Bereicherung der Lebensqualität erwerben Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2015, § 5523 - NR 1082/14 SPD - Der Magistrat befindet sich in Gesprächen zur Zukunft der Liegenschaft. Es liegt jedoch kein konkretes Verkaufsangebot der Erbengemeinschaft vor. Dem Magistrat ist bekannt, dass für den Bereich derzeit weitere Nutzungsüberlegungen angestellt werden. Hierbei soll geprüft werden, ob durch eine teilweise bauliche Nutzung des Geländes bzw. der Umgebung, z.B. für Wohnungsbau, ausreichende Mittel erwirtschaftet werden können, um auch eine Folge nutzung für das Villengebäude sicherstellen zu können. Voraussetzung ist, dass der Charakter des Parks erhalten bleibt. Bei der Frage der planungs- und bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit einer intensiveren Nutzung, insbesondere durch eine Wohnbebauung, ist neben der Seveso-II-Richtlinie der EU auch die Satzung zum Landschaftsschutzgebiet (LSG) Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt zu beachten, in deren Zone 1 sich das Anwesen teilweise befindet. Zudem sind Veränderungen im Bestand vom Denkmalamt zu genehmigen. Sobald ein neuer Sachstand vorliegt, wird der Magistrat unaufgefordert berichten.