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Villa Meister als Bestandteil Frankfurter Industriekultur und Bereicherung der Lebensqualität erwerben

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 14.08.2017, B 260 Betreff: Villa Meister als Bestandteil Frankfurter Industriekultur und Bereicherung der Lebensqualität erwerben Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2015, § 5523 - NR 1082/14 SPD, l. B 102/17 - Ein Verkaufsangebot für das Areal der Villa Meister liegt der Stadt Frankfurt am Main nach wie vor nicht vor. Ferner bestehen auch die bereits erläuterten planungs- und baurechtlichen Beschränkungen weiterhin fort. Darüber hinaus sind nach bisherigem Kenntnisstand die Nutzungsmöglichkeiten durch testamentarische Regelungen sehr beschränkt und gleichzeitig liegt ein erheblicher Sanierungs- und Instandhaltungsrückstau vor. Eine wirtschaftlich tragfähige Verwendbarkeit des Areals ist derzeit nicht absehbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.12.2014, NR 1082 Bericht des Magistrats vom 27.03.2017, B 102 Bericht des Magistrats vom 09.02.2018, B 29 Antrag vom 30.12.2020, OF 1434/6 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7106 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 16.08.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 260 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.11.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 260 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) 17. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.01.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 260 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 1871, 15. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 06.11.2017 § 2210, 17. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.01.2018 Aktenzeichen: 23 10

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