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Keine Baumfällungen in der Lortzingstraße (Quartiersgarage Glauburgschule)

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Lortzingstraße (Quartiersgarage Glauburgschule) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Planungsänderung der Quartiersgarage Glauburgschule vorzunehmen, die den Baukörper der Quartiersgarage so weit nach Westen verschiebt oder so auf der Ostseite verschmälert, dass die fünf großen Kastanien an der Schulhofseite in der Lortzingstraße erhalten werden können. Begründung: In der Stellungnahme des Grünflächenamtes an den Ortsbeirat wird die notwendige Fällung der Bäume damit begründet, dass diese zu nahe am künftigen Baukörper stehen und wegen Beschneidungen von Wurzeln und Kronen die Standsicherheit nicht mehr gegeben ist. Es findet sich jedoch auch der Hinweis, dass durch eine Verschiebung der Baukörpergrenze nach Westen (vermutlich nur wenige Meter) die Bäume möglicherweise erhalten werden können. Dies sollte geprüft und wenn irgend machbar so umgesetzt werden, um den Erhalt der Bäume zu sichern. Die Lortzingstraße hat in diesem Abschnitt keine Vorgärten, so dass die Begrünung durch die ausgewachsenen gesunden Kastanien ein großer Gewinn für die Straße ist. Da die Emissionssituation sich durch den Bau der Quartiersgarage eher verschlechtern wird, ist auch aus diesem Grund der Erhalt der Bäume wichtig. In der Straße gibt es auch keine Möglichkeiten für entsprechende Ersatzpflanzungen. Wenn die Größe der Quartiersgarage nicht vermindert werden soll, könnte der Baukörper (unterirdisch, ohne Einfluss auf die oberirdische Gestaltung) etwas in Richtung Lenaustraße verschoben werden. Dort stehen bis auf eine Kastanie an der Schulhofseite keine erhaltenswerten Bäume, außerdem besitzt die Lenaustraße in diesem Abschnitt Vorgärten und ist damit ökologisch und optisch in einer wesentlich besseren Situation. Auf diese Weise müssten keinerlei Abstriche bei der Anzahl der Parkplätze in der Quartiersgarage gemacht werden und die wertvollen Kastanien könnten erhalten bleiben.

Inhalt

Antrag vom 20.10.2011, OF 77/3

Betreff: Keine Baumfällungen in der Lortzingstraße (Quartiersgarage Glauburgschule) Der Ortsbeirat möge beschließen:


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Planungsänderung der Quartiersgarage Glauburgschule vorzunehmen, die den Baukörper der Quartiersgarage so weit nach Westen verschiebt oder so auf der Ostseite verschmälert, dass die fünf großen Kastanien an der Schulhofseite in der Lortzingstraße erhalten werden können. Begründung: In der Stellungnahme des Grünflächenamtes an den Ortsbeirat wird die notwendige Fällung der Bäume damit begründet, dass diese zu nahe am künftigen Baukörper stehen und wegen Beschneidungen von Wurzeln und Kronen die Standsicherheit nicht mehr gegeben ist. Es findet sich jedoch auch der Hinweis, dass durch eine Verschiebung der Baukörpergrenze nach Westen (vermutlich nur wenige Meter) die Bäume möglicherweise erhalten werden können. Dies sollte geprüft und wenn irgend machbar so umgesetzt werden, um den Erhalt der Bäume zu sichern. Die Lortzingstraße hat in diesem Abschnitt keine Vorgärten, so dass die Begrünung durch die ausgewachsenen gesunden Kastanien ein großer Gewinn für die Straße ist. Da die Emissionssituation sich durch den Bau der Quartiersgarage eher verschlechtern wird, ist auch aus diesem Grund der Erhalt der Bäume wichtig. In der Straße gibt es auch keine Möglichkeiten für entsprechende Ersatzpflanzungen. Wenn die Größe der Quartiersgarage nicht vermindert werden soll, könnte der Baukörper (unterirdisch, ohne Einfluss auf die oberirdische Gestaltung) etwas in Richtung Lenaustraße verschoben werden. Dort stehen bis auf eine Kastanie an der Schulhofseite keine erhaltenswerten Bäume, außerdem besitzt die Lenaustraße in diesem Abschnitt Vorgärten und ist damit ökologisch und optisch in einer wesentlich besseren Situation. Auf diese Weise müssten keinerlei Abstriche bei der Anzahl der Parkplätze in der Quartiersgarage gemacht werden und die wertvollen Kastanien könnten erhalten bleiben.Beratung im Ortsbeirat: 3

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