Radroute Mörfelder Landstraße zwischen Otto-Fleck-Schneise und Flughafenstraße
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 07.09.2018, B
291 Betreff:
Radroute Mörfelder Landstraße zwischen Otto-Fleck-Schneise und
Flughafenstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.09.2015, § 6313 (M 113)
Mit seiner Vorlage M 113 vom 10.07.2015 legte der
Magistrat der Stadtverordnetenversammlung die Bau-/Finanzierungsvorlage zur
Maßnahme "Radroute Mörfelder Landstraße zwischen Otto-Fleck-Schneise und
Flughafenstraße" zur Beschlussfassung vor. Mit dem Beschluss § 6313 vom
24.09.2015 hat die Stadtverordnetenversammlung der Vorlage M 113 in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. In der weiteren Bearbeitung der Maßnahme ergaben sich
zwischenzeitlich Änderungen gegenüber der vorgelegten Bau- und
Finanzierungsvorlage. Ursprünglich wurden für die Maßnahme
Zuwendungsanträge nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem
Finanzierungsausgleichsgesetz (FAG) gestellt, sodass im Falle positiver
Zuwendungsbescheide eine Förderung in Höhe von 426 T€ zu erwarten gewesen
wäre. Im Zuge der Antragsprüfung durch den Fördergeber (Hessen Mobil) musste
die Landesbehörde jedoch einräumen, dass die Förderzusage aus April 2015 nicht
eingehalten werden könne. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass die
Maßnahme außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze (OD-Grenze) liegt und da die
Radverkehrsanlage an einer Bundesstraße (B 43/ 44) liegt, sei der Bund als
Straßenbaulastträger, vertreten ebenfalls durch Hessen Mobil, der
Vertragspartner der Stadt Frankfurt am Main. Da die Notwendigkeit der Maßnahme von Hessen Mobil
anerkannt wird, jedoch eigene Personalkapazitäten für die Umsetzung der
Maßnahme fehlen, wurde die Stadt Frankfurt am Main um Amtshilfe gebeten, die
Verkehrsanlage wie durch die Stadt Frankfurt geplant für den Bund herzustellen.
In einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Hessen Mobil und der Stadt Frankfurt
am Main wurden u. a. die Grundlagen der Kooperation, die Eigentumsverhältnisse,
die Durchführung und die Kostenteilung festgeschrieben. Insgesamt wirkt sich die
Änderung der Straßenbaulast kostenmindernd für die Stadt Frankfurt am Main aus.
Die Höhe einer möglichen Einsparung kann aktuell nicht genau beziffert
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 10.07.2015, M 113
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
12.09.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5
am 02.11.2018, TO I, TOP 72 Beschluss: Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 04.12.2018, TO I, TOP 26
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 291 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER
gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 3376, 26. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 04.12.2018 Aktenzeichen: 66 2