Radroute Mörfelder Landstraße zwischen Otto-Fleck-Schneise und Flughafenstraße
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Bericht des Magistrats vom 07.09.2018, B 291
Betreff: Radroute Mörfelder Landstraße zwischen Otto-Fleck-Schneise und Flughafenstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.09.2015, § 6313 (M 113) Mit seiner Vorlage M 113 vom 10.07.2015 legte der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung die Bau-/Finanzierungsvorlage zur Maßnahme "Radroute Mörfelder Landstraße zwischen Otto-Fleck-Schneise und Flughafenstraße" zur Beschlussfassung vor. Mit dem Beschluss § 6313 vom 24.09.2015 hat die Stadtverordnetenversammlung der Vorlage M 113 in der vorgelegten Fassung zugestimmt. In der weiteren Bearbeitung der Maßnahme ergaben sich zwischenzeitlich Änderungen gegenüber der vorgelegten Bau- und Finanzierungsvorlage. Ursprünglich wurden für die Maßnahme Zuwendungsanträge nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem Finanzierungsausgleichsgesetz (FAG) gestellt, sodass im Falle positiver Zuwendungsbescheide eine Förderung in Höhe von 426 T€ zu erwarten gewesen wäre. Im Zuge der Antragsprüfung durch den Fördergeber (Hessen Mobil) musste die Landesbehörde jedoch einräumen, dass die Förderzusage aus April 2015 nicht eingehalten werden könne. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass die Maßnahme außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze (OD-Grenze) liegt und da die Radverkehrsanlage an einer Bundesstraße (B 43/ 44) liegt, sei der Bund als Straßenbaulastträger, vertreten ebenfalls durch Hessen Mobil, der Vertragspartner der Stadt Frankfurt am Main. Da die Notwendigkeit der Maßnahme von Hessen Mobil anerkannt wird, jedoch eigene Personalkapazitäten für die Umsetzung der Maßnahme fehlen, wurde die Stadt Frankfurt am Main um Amtshilfe gebeten, die Verkehrsanlage wie durch die Stadt Frankfurt geplant für den Bund herzustellen. In einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Hessen Mobil und der Stadt Frankfurt am Main wurden u. a. die Grundlagen der Kooperation, die Eigentumsverhältnisse, die Durchführung und die Kostenteilung festgeschrieben. Insgesamt wirkt sich die Änderung der Straßenbaulast kostenmindernd für die Stadt Frankfurt am Main aus. Die Höhe einer möglichen Einsparung kann aktuell nicht genau beziffert werden.